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Aggressive Leute bei Streetphotography - Erfahrungen

@Daniel M:
solche Leute wie Du interessieren sich so lange nicht für die entsprechend klar ausformulierten Gesetze, bis sie (hoffentlich) mal auf die Schnauze fallen.
Es ist schon erschreckend, mit welchem Selbstverständnis Du Dich über die Rechte Dritter hinwegsetzt und mit welcher Chuzpe Du Dein illegales Handeln zu rechtfertigen versuchst.
Ich habe einen offiziellen Presseausweis, arbeite auch für entspr. Medien und würde mich trotzdem -und ich dürfte es in einem entsprechenden Rahmen- nicht über die Interessen meiner Mitmenschen hinwegsetzen.
Du darfst diese Art der Fotografie und ihre entspr. öffentliche Zurschaustellung nicht betreiben, gehst das aber locker und frech an, bist jedem Hinweis gegenüber resistent
und glaubst Dich noch im Recht. Einfach verrückt.
Kein Wunder, dass die Leute bei solcher Vorgehensweise berechtigt aggressiver werden, wenn Hinz und Kunz glaubt, Bilder von fremden Personen ohne ausdrückliches Einverständnis im Internet zur Schau stellen zu können - zudem Bilder, die keinen dokumentarisch sinnvollen Charakter haben, zu allem Überfluss und nebenbei angemerkt auch kein fotografisches Können zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke man muss hier unterscheiden:
1. Im konkreten Anlassfall, wenn jemand den man fotografieren möchte das nicht will, sollte "ich will das eben nicht" genügen, und der/diejenige braucht keine Gründe als Rechtfertigung zu nennen.
2. Hier sollten wir aber darüber diskutieren können was denn die Gründe sein könnten - dann haben eventuell alle etwas davon (wen es trotzdem stören sollte: man kann auch zum nächsten Thema weiterblättern. ;))

Dann respektiere ich das "Ich möchte das nicht" und mach das Bild nochmal ohne die Person.

Ganz genau so sieht's aus. Stört sich tatsächlich jemand an einem Foto, das ich gemacht habe, wird es ohne großes Murren mit Vorzeigen der Kamera gelöscht und fertig. Live auf der Straße habe ich doch auch keine Lust auf die Diskussion.

Das Hinterfragen der Gründe gilt ausschließlich dem Forum... (y)


Ja - WENN diese unerlaubt hergestellt wurden. Diese Fälle sind klar umrissen, etwa wenn der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird, eine Person bloßgestellt wird, mit dem Tele ins Schlafzimmer, Fotos von Unfallopfern, Upskirting und ähnliches.

So hatte ich das eigentlich auch immer verstanden. Das Beispielbild von Daniel M fällt z.B. aus meiner Sicht im Sinne des zitierten Gesetzes nicht unter "unerlaubt". Keine höchstpersönlichen Lebensbereiche, nicht über irgendwelche Sichtschütze hinweg oder in Privatbesitz hinein fotografiert, erst recht nichts Peinliches oder Bloßstellendes...

Liege ich etwa falsch?


Das Veröffentlichen ist natürlich eine andere Frage. Mir geht's grad nur um's Fotografieren an sich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du liegst absolut richtig in der Annahme, dass das Fotografieren von Personen unter bestimmten Umständen -wie von Dir ja auch angerissen- als Solches nicht unzulässig ist.
Alles für den rein privaten Zweck und dieser umfasst das Zurschaustellen, das Veröffentlichen, das Weiterzeigen im Freundeskreis eben ganz ausdrücklich NICHT -und schon garnicht das unkontrollierbare Verbreiten auf Internetplattformen.
Die Annahme von Daniel M. hingegen, dass er genau diese Veröffentlichungen dürfe und nur dann Bilder zu entfernen habe, wenn sich abgebildete Personen über die Verbreitung ihrer Bilder beschweren, ist hirnrissig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, das stimmt so pauschal. §22 KunstUrhG. und die Ausnahmen §23 KunstUrhG sind eher spärlich.
Da du das KunstUrhG hier anführst: ja, dort sind die erlaubten Ausnahmen aufgezählt - nicht erlaubt ist somit alles andere.
Nur: diese Bestimmungen beziehen sich auf die Veröffentlichung - über das Anfertigen, d.h. das eigentliche Fotografieren wird nichts ausgesagt. Und das war die eigentliche Frage.
 
In diesem Zusammenhang ist aber auch schon der Begriff der Veröffentlichung sehr eng zu sehen. Schon das Herumzeigen im Bekanntenkreis ist eine Veröffentlichung, vom Zurschaustellen auf Facebook ganz zu schweigen.

"Für private Zwecke" heisst eben auch ganz zweifelsfrei, dass damit rein private Zwecke des Fotografen gemeint sind. Nur er und sonst keiner.

Genau da aber wird diese Art der Streetfotografie ad absurdum geführt (gottseidank), denn was hat der Fotograf davon, wenn er die Bilder nur für sich im stillen Kämmerlein betrachten darf...
Solche Bilder werden ja gemacht, damit man damit prahlen kann, was man sich alles traut (von Können kann da meist keine Rede sein). Ansonsten hat man ja nichts davon...
genau das hat der Gesetzgeber damit ja bezwecken wollen, die Sinnhaftigkeit dieser Art der Fotografie wird nachvollziehbar in Frage gestellt -und das ist gut so.

Aber es wird immer Leute geben, die sich unverfroren darüber hinwegsetzen, genauso wie es Andere gibt, die sich um Verkehrsschilder, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verbot von illegalen Autorennen oder Coronavorschriften oder...oder... einen Dreck kümmern.
Hauptsache, man empfindet Spaß dabei.
 
unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio
Das Thema hier war eigentlich ein anderes, wie bereits erwähnt. Aber dass Du ohne Not meine Motive, meinen Charakter und mein Können ins Negative ziehst, ist vollkommen unangebracht.

Ich finde es absurd, was Du für Parallelen ziehst. Als wenn harmlose Bilder das gleiche Gefährdungspotential wie "illegale Autorennen" hätten. Offensichtlich magst Du diese Art der Fotografie nicht, überzogene Polemik und persönliche Angriffe kannst Du Dir dennoch sparen.

Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, wie man sich, in einem Land wie Deutschland, so sehr über derlei Nichtigkeiten aufregt, als wenn es nicht weitaus dringendere Probleme gäbe.

Hier sind übrigens noch ein paar mehr Bilder dieser Art, wie viele von den Fotografen wohl schon verknackt wurden??

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=486367
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du ziehst Dich noch immer daran hoch, dass Andere für ihr Tun nicht bestraft wurden und versuchst so, Dein Handeln und Deine Argumentation zu rechtfertigen.
Da sind wir wieder genau dort, wie ich es beschrieben habe: Gesetze gelten immer nur für Andere und wer nicht verklagt wird, ist kein Täter.
Absurd.
Na denn, ich geb`s auf.
 
Aber dass Du ohne Not meine Motive, meinen Charakter und mein Können ins Negative ziehst, ist vollkommen unangebracht.



Vielleicht liegt das ja daran, dass du mit deiner Denkweise und deinem Verhalten diejenigen Fotografen, die mit ihrem Hobby oder sogar Beruf versuchen verantwortungsvoll umzugehen mit diskreditierst, der normale Passant auf der Strasse unterscheidet da nicht mehr. Du scheinst noch recht jung zu sein, aber vielleicht überlegst du dir mal anzufangen Verantwortung zu übernehmen und respektvoll mit deinen Mitmenschen aber auch mit deinem Hobby umzugehen, auch das gehört dazu wen man Menschen fotografieren will.
 
Das Groteske dabei ist, dass die landläufige Ansicht, man dürfe Straßenfotografie nicht ohne Einwilligung der Abgelichteten betreiben, falsch ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass Straßenfotografie, zu deren Wesen es zählt, Personen ohne deren Einwilligung abzulichten und solche Fotos auch zu veröffentlichen, unter die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz fällt, also ein Grundrecht darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier Recht am eigenen Bild) als kollidierendes Grundrecht hat demgegenüber grundsätzlich zurückzutreten. Nur bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hat die Kunstfreiheit zurückzutreten.

EDIT: Bislang war die gesetzliche Regelung des § 23 I Nr. 4 Kunsturhebergesetz auch geflissentlich ignoriert worden, obwohl das mit dem Vorrang der Kunstfreiheit schon lange drinsteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann interessieren sich entweder die Leute nicht entsprechend dafür oder die Richter legen die Gesetzte anders aus, als Du es hier darstellst.

Ich denke, ersteres, Du bist da ja durchaus ein Beispiel.

Es war darauf bezogen, dass ein Treffen nicht "undokumentiert" bleiben darf, wenn zB jemand einen positiven Test hatte und seine vergangenen Kontakte offenlegen müsste.

Das hat nun eher gar nichts mirt Fotografie zu tun. Als man noch in z.B. Restaurants durfte, musste man so oder so Kontaktdaten hinterlkegen, und konnte entscheiden, ob man unter diesen Umständen einen Restaurantbesuch möchte, oder nicht. Das ist etwas komplett anderes, als das irgendwer meint, jemanden ablichten, und dises Bild veröffentlichen zu müssen, ohne das der Abgebildete eine Wahl hat.



Oder einfach zuendegedacht.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass Straßenfotografie, zu deren Wesen es zählt, Personen ohne deren Einwilligung abzulichten und solche Fotos auch zu veröffentlichen, unter die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz fällt, also ein Grundrecht darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier Recht am eigenen Bild) als kollidierendes Grundrecht hat demgegenüber grundsätzlich zurückzutreten. Nur bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hat die Kunstfreiheit zurückzutreten.

Da würde mich eine Quelle für einen Persilschein interessieren. Hab grad selber gesucht, und auf den ersten Treffer nur gefunden, das im Einzelfall abzuwägen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle, dort RN 21.
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html

Natürlich läuft es auf eine Einzelfallabwägung hinaus. Aber wieviele der normalen Streetfotos haben das Potential für eine schwerwiegende Beeinträchträchtigung des allg. Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten?

In einer Gesellschaft in der Rücksicht, Respekt, Höflichkeit nur dann gelten wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil dazu gefällt hat möchte ich eigentlich nicht leben. Abgesehen davon ist fehlendes Einfühlungsvermögen keine gute Eigenschaft für einen Fotografen und dies sieht man dann den sogenannten Streetfotos auch an, geknipse auf der Strasse.
 
Respekt, Höflichkeit und Rücksicht sind keine Einbahnstraße. Wie wäre es mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die dieser Kunstform nachgehen?
 
Das klingt ja schonmal anders als Dein Ursprungspost. Ich hab um diese Uhrzeit keine Lust, mir das alles durchzulesen, aber Deine erste Aussage ist offensichtlich nicht korrekt.

Doch, auch meine erste Aussage ist korrekt. Aber ich diskutiere nicht mit Nichtjuristen über die Auslegung von Gerichtsentscheidungen. Dafür habe ich 8 Jahre Ausbildung machen und 25 Jahre den Beruf ausüben dürfen.
 
Respekt, Höflichkeit und Rücksicht sind keine Einbahnstraße. Wie wäre es mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die dieser Kunstform nachgehen?

Ich habe dazu ja schon vorher meine Meinung ausgeführt. Es kommt immer auch darauf an, wer, wie zu welchen Zweck und auf welcher Art und Weise dieser Kunstform nachkommt und zum Beispiel dem weiter oben verlinkten Fotografen zolle ich Respekt für seine Arbeit. . Es gibt auch Journalisten die dokumentieren Katastrophen, Unfälle das Leid von Menschen trotzdem finde ich Gaffer die ihr Handy bei jedem Unfall zücken um Leichen zu fotografieren unerträglich.
 
Doch, auch meine erste Aussage ist korrekt. Aber ich diskutiere nicht mit Nichtjuristen über die Auslegung von Gerichtsentscheidungen.

Tut mit leid, ich habe nur lesen gelernt, und hier geht es offensichtlich um einen speziellen Fall. Dankenswertwerweise hast Du ja bereits bestätigt, es es letztlich eine Einzelfallabwägung ist.
 
Ey gibt auch Journalisten die dokumentieren Katastrophen, Unfälle das Leid von Menschen trotzdem finde ich Gaffer die ihr Handy bei jedem Unfall zücken um Leichen zu fotografieren unerträglich.

Das hat nichts mit Straßenfotografie zu tun und ist sogar mittlerweile gem. § 201 StGB unter Strafe gestellt. Das sind auch die Fallgruppen, bei denen das Persönlichkeitsrecht Vorrang hätte.
 
Respekt, Höflichkeit und Rücksicht sind keine Einbahnstraße. Wie wäre es mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die dieser Kunstform nachgehen?

Es spricht ja nichts dagegen, jemanden nach einem Foto zu fragen, ob er sich eine Veröffentlichung vorstellen kann. Wenn jemand eh schon genervt auf das Foto an sich reagiert, mag man sich die Frage ersparen.
 
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