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Abschreibungsfrage nur an die Profies

  • Themenersteller Themenersteller Gast_7683
  • Erstellt am Erstellt am
Tomte schrieb:
Hallo!

Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, sondern nur zusammen mit der Kamera. D.h abgeschrieben wird die ganze Ausrüstung. Kaufst Du später was dazu, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden dem Restbuchwert zugeschrieben. Fraglich ist nur, ob für diesem neuen Buchwert bzw. dessen Abschreibung die ursprüngliche Nutzungsdauer oder eine neue Nutzungsdauer angesetzt wird (z.B. wenn die Sache nach der Erweiterung länger hält). Bespiel

Kauf von Kamera, Objektiven, etc am 01.01.2005 für 7000,00 ? netto
Afa 2005 = 1000,00
Afa 2006 = 1000,00
Restbuchwert 31.12.2006 = 5.000,00
am 01.01.2007 Kauf eines Objektives für 1000,00
Neuer Wert der Ausrüstung = 6.000,00
Restnutzungsdauer = 5 Jahre = 6.000,00 / 5 = 1.200,00 Jahres-Afa
(lineare Afa vorausgesetzt)

Vollkommen korrekt was Tomte schreibt.

Einzelabschreibungen mögen in Einzelfällen evtl. begründbar sein. Das Objektiv ist aber genausowenig selbständig nutzbar wie der Drucker für den PC und die Reifen für das Auto.
 
hallo zu Beginn würde ich die Anschaffung degressiv abschreiben und später zur linearen Abschreibung wechseln. Also

Kauf im Feb Kaufpreis: 7.000 ?
ND: 7 Jahre.
Afa Satz: 100/7 = 14,29 % (linear), deg, das doppelte aber nicht mehr als 20 %

Also: 7.000 * 20 % = 1400 AfA

Afa Betrag 06: 1400
Neuer Restbuchwert: 7000 - 1400 = 5600
Afa 07: 5600 * 20 % = 1120
Neuer Restbuchwert: 5600 - 1120=4480
Afa 08: 4480 * 20 %

Nachdem sich die deg. nicht mehr lohnt auf die lineare Wechseln.
 
DanielL schrieb:
Ich brauche keinerlei Spekulationen sondern Aussagen von Profies die das machen:

Es geht um die Steuerliche Abschreibung der Fotoausrüstung.

Es tut mir leid, dass ich mich als Amateur hier einmische, aber den einizgen wirklich guten Rat, den ich dir geben kann: Wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt deines Vertrauens. Aber, Profies wirst du hier nicht finden. Diese Spezies ist mr noch nicht bekannt :D :D
 
@PeBaDigital

schau mal was du am 29.06.2005, 10:39 zu dem Thema geschrieben hast :wall:

Der Thread ist bald ein Jahr alt und tikke hat ihn wieder ausgebuddelt... ;)
 
Heuwin schrieb:
@PeBaDigital

schau mal was du am 29.06.2005, 10:39 zu dem Thema geschrieben hast :wall:

Der Thread ist bald ein Jahr alt und tikke hat ihn wieder ausgebuddelt... ;)


und warum: :wall:
Ich habe mich nur wiederholt. (Okay, ich habe die Antworten nur überflogen, ohne darauf zu achten, dass ich bereits was angemerkt hatte)
Ausgebuddelt hat den Thread jemand anders.

Deshalb noch mal die Frage: Was soll dieser "Smiley"? :wall:
 
Thomas S schrieb:
frage Deinen Finanzbeamten, da bekommst Du dann Deine professionellen und verläßlichen Auskünfte
;)

und warum musste ich immer mit denen streiten ? weil die eine völlig andere Sichtweise haben als ich ( äh mein Steuerberater )
 
jar schrieb:
und warum musste ich immer mit denen streiten ? weil die eine völlig andere Sichtweise haben als ich ( äh mein Steuerberater )


deshalb auch der Zwinker-smilie :D
Aber immerhin erzählen die nicht völligen Stuß und geben kostenlose Auskunft. Der StB will gleich Geld sehen
 
karatekid schrieb:
Gerade mit Speichererweiterungen, Festplatte, Grafikkarten sowie alle anderen PC-Teilen wird nach der GWG-Regel verfahren. Ob das jetzt richtig ist oder nicht. Es ist die Praxis. :cool:

hmmm, hätte ich mich doch wieder mit denen streiten sollen ?

meine PC Aufrüstung wie Festplatte Gehäuse Speicher Pozzi usw umfasste wollten sie nicht als GWG anerkennen, sie meinten das wäre ein neuer PC der neu über die 3 Jahre abgeschrieben werden müsse ..... :mad:
 
würde es so machen wie tikke beschrieben.
geometrisch degressiv. solange 20% bis linear höher als degressiv und dann auf linear wechseln. das Objektiv das du in 2 jahren kaufts würde ich auch als nachträgliche anschaffungs-und herstellungskosten aktivieren, sprich auf die restnutzungsdauer der Kameraanschaffung abschreiben. kannst ja mal im §7EstG und den dazugehörigen Richtlinien R42-R44a durschmökern, da müsstest du alles drin finden.
darüber hinaus kannste dir noch überlegen ne §7g EStG Sonderabschreibung geltend zu machen. da kannste nochmal 20% zusätzlich abschreiben die nächsten 4 Jahre ;) :top:
 
@PeBaDigital

Ganz einfach der Threadersteller hat den Titel nicht besoders klug gewählt, ok. Im Juni wolltest du in auf die Schippe nehmen, und fast ein Jahr später kommt nochmal reflexartig ein fast gleicher Flamepost... deshalp :wall:

P.S. Der gutgemeinte Tip mit dem Steuerberater kam auch vorher schon ein halbes dutzend mal...
 
rapunzeln schrieb:
Hi,

ich weiß ich dürfte als Amateur eigentlich garnicht in deinen heiligen Thread machen ... äh ... posten, was du mir verzeihen mögest, aber ich möchte dir trotzdem was mitteilen.


Die Art wie du hier reinstolperst (btw: Willkommen) ist denkbar ungeeignet, deine Forderung wirkt ziemlich fordernd und überheblich. Es ist nicht so, dass das Forum hier eine Art Antwortmaschine ist, die nur darauf wartet, dass User hier ihre Fragen so wie du loswerden.

Wenn du unbedingt professionellen Beistand willst solltest du vielleicht einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Grüße
Paul


Da hat Paul teilweise Recht.

Recht hinsichtlich des Steuerberaters und das die Forderung etwas hochhnäsig wirkt.

Aber in einer Hinscht hat der Diskussionsbeginner auch Recht. Hier hoppeln recht viele Laien rum die halt mal was Schreiben um überhaupt mal was zu Schreiben. Dies dient kaum der Sache einander zu Helfen und Informationen auszutauschen. Deshalb wäre etwas Zurückhaltung sinnvoll, wenn man keine Ahnung hat.
 
Sorry dass ich wieder diesen alten Thread raushole, aber ich benutze halt als vorbildlicher User immer fleißig die Suche, von daher passt es hier am besten rein.

Ich habe mich seit diesem Jahr nebenberuflich (neben dem Studium) mit der Fotografie selbstständig gemacht udn habe jetzt noch 2-3 Fragen zum Thema Abschreibungen.

Frage Nummer 1: Die Studiblitzanlage mit gänzlichem Zubehör ist auch nach AfA-Tabelle unter Fotogeräte zusammengefasst und über 7 Jahre abzuschreiben ? Oder gilt hier eine andere Nutzungsdauer ?

Frage Nummer 2:

In §7 (2) EStG heißt es:

Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Hundertsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Hundertsatz darf höchstens das Doppelte des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 20 vom Hundert nicht übersteigen.3Abweichend von Satz 2 darf bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, der anzuwendende Hundertsatz höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 30 vom Hundert nicht übersteigen.

Nutzt von euch jemand für seine aktuelle Ausrüstung den degressiven Abschreibungsbetrag von 30 % ?

Frage Nummer 3 - ich halte es für realitätsfremd einen Kamerabody über 7 Jahre abzuschreiben - da bei normalintensiver Fotografie so nen Body vielleicht 3-4 Jahre hält, ganz abgesehen von der technischen Veralterung in der heutigen Digitalen Zeit - weiß jemand ob dahin gehend die Nutzungsdauer für digitale Kamerabodys in naher Zukunft aktualisiert wird ? Oder geht es hier dann nur über Sonderabschreibungen ?

Bin auf Eure Antworten gespannt :)

(P.S.: Nein ich habe keinen Steuerberater, da ich nebenberuflich fotografiere, lohnt sich das auch nicht, da ich eine kaufmännische Ausbildung ahbe, sowie wirtschaftswissenschaftlich studiere, passt es für den Anfang auch ohne Steuerberater ganz gut :) )
 
Hallo,

die aktuelle Nutzungsdauer findest Du in der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Hier kannst Du sie Dir herunterladen:

http://www.bundesfinanzministerium....en__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html

Alles, was irgendwie mit Foto zu tun hat, hat nach Meinung der Beamten sieben Jahre Nutzungsdauer. Vielleicht sollte man seinen Finanzbeamten einmal persönlich aufsuchen, um ihn davon zu überzeugen versuchen, dass eine Digitalkamera steuerlich eher wie ein Computer zu behandeln wäre. Blitz anlagen sind jedoch in jedem Fall (auch realiter) sieben Jahre nutzbar.

Immer gutes Licht und viel Erfolg

PhotoPhoibos.
 
hallo liebes forum !

warum seid ihr so profi-feindlich?????????????????:confused:

nur mal ne frage,von jemandem der vom photographieren lebt, (um das böse wort nicht zu nennen)

lg
 
Frage Nummer 3 - ich halte es für realitätsfremd einen Kamerabody über 7 Jahre abzuschreiben - da bei normalintensiver Fotografie so nen Body vielleicht 3-4 Jahre hält, ganz abgesehen von der technischen Veralterung in der heutigen Digitalen Zeit - weiß jemand ob dahin gehend die Nutzungsdauer für digitale Kamerabodys in naher Zukunft aktualisiert wird ? Oder geht es hier dann nur über Sonderabschreibungen ?

Man kann immer mit seinem FA verhandeln (am besten via Steuerberater). Die Argumentation muss in die Richtung gehen, dass man das Wirtschaftsgut (in diesem Fall halt 'ne Kamera) über das normale Maß hinaus (auf welches sich die amtlichen Afa-Tabellen beziehen) sehr viel stärker abnutzt. Beispielsweise könnte ein Reisefotograf, der vorrangig in irgendwelchen Wüsten unterwegs ist und deswegen alle 3 Jahre eine neue Ausrüstung braucht, in seinem speziellen Fall auf eine kürzere Abschreibungsdauer argumentieren. Hat mein Steuerberater auch für mich schon in diversen Fällen gemacht - allerdings nicht im Fotobereich. Das ist aber steuerlich alles derselbe trockene Mist.

Ein anderer Weg wäre, die extrem schnelle technische Entwicklung anzuführen. Wenn jemand immer mit dem allerneuesten Zeugs rumrennen muss, weil er sonst seinen Beruf nicht ausüben kann, dann kann man auch hier eine verkürzte Nutzungsdauer vereinbaren. Das geht aber wie gesagt immer nur im Einzelfall. Da wird es nie eine pauschale Beurteilung geben. Und außerdem sollte man wirklich stichhaltige Argumente vorbringen. Beispiel: Jemand vertreibt Software und muss deshalb immer die neuesten Sachen auf seinem PC haben, weil die alten nicht mehr abgenommen werden. Dann fällt es ihm sicher leicht, das FA von einer entsprechend kürzeren Nutzungsdauer zu überzeugen. Es geht ja bei der Afa gerade um die Zeit, in der sich ein Wirtschaftsgut über die Zeit abnutzt. Und wenn ich bestimmte veraltete Software nicht mehr nutzen kann, hat sie wirtschaftlich keinen Wert mehr, ist also abgenutzt.

Ob jetzt die 7 Jahre tatsächlich realitätsfremd sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da ich den ganzen Fotokram ja nur als Hobby betreibe. Und da hält ein Body auch schon mal etwas länger. Habe gerade meine Dynax 700si in Top-Zustand verkauft, die ich mir so Mitte der 90er Jahre im letzten Jahrtausend angeschafft habe. Bei der professionellen Nutzung werden die Geräte sicherlich schneller verschleißen.

Zu Frage Nr. 1: <forward an Steuerberater>

Cheers, Christian
 
Eine Fotoausrüstung auf 7 Jahre Abschreiben ? ? ? ? :eek:

Würde ich so nicht mit mir machen lassen ( wenn möglich ;) )

Versuch 4 Jahre - wenn das für Dich passt - vor allem bei der Kamera !
Sprich diesbezüglich mal mit Argumenten bei Deinem FA vor, da gibts auch
noch Unterschiede bei den Ämtern bzw Sachbearbeitern.


Ansonsten wie schon gesagt : Die Grundausrüstung mit x Jahren in die
AFA Liste, dann bei Nachkauf die AFA Liste erweitern. Die Objektive und
ggf Bodys einfach ab dem Jahr reinschreiben in dem sie gekauft wurden.
Achtung : bei Kauf nach Ende Juni nur AFA 1/2 für das laufende Jahr.


Gruss Börnie

-
 
Noch was :

Eine laaaaange Abschreibungsdauer kann auch Vorteile haben.


Wenn Du das Equipment nach zB 1 Jahr verkaufst ist der Buchwert zT viel
höher als der Erlös.

DAS mindert dann die Steuerlast für das Jahr. ;)

So was muss aber nachvollziehbar für das FA sein ! :D

Das ist natürlich dann ein Rechenexempel, aber könnte was bringen.


Gruss Börnie

.
 
ich glaub nicht das man mit dem FA "verhandeln" kann nicht in Deutschland.
Ich schreibe Bodys mit 7 Jahren ab und Objektive mit 7 Jahren PC mit 3 Jahren alles andere als GWG sofern eigenständig selbstständig nutzbar.

Die Abschreibung wird übrigends monatlich ermittelt. Und es ist zu Prüfen ob nicht eine degressive Abschreibung mehr Vorteile bringt. 3facher linearer Satz max 30% sind da neuerdings wieder möglich (vorher 20%). Ich nutze es .. Es ist und bleibt ein spannendes Thema.. viel Spass bei der Buchhaltung wünscht der Tikke
 
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