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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
was wiederum grob fahrlässig wäre....

sorry, aber eine kamera in einem unbeaufsichtigten Zelt liegen zu lassen ist in meinen augen per se fahrlässig. wenn das dann versichert wird, ist das natürlich toll, ich muss mir den zelt paragraph mal durchlesen
 
Ich warte an der Fähre im Hafen von Genua auf die Abfahrt. Damit die Kamera (...etc) keiner sieht, habe ich den Kram in einen verschlossenen Koffer gepackt. Soweit erstmal kein Unterschied zu einem von aussen nicht einsehbaren Kofferraum, oder hab ich da was falsch verstanden ?

Als ich nach 15 Minuten aus dem Fährbüro mit meinem Ticket wiederkomme, sind 2 Koffer aufgebrochen/geklaut, u.a. fehlt die Fotoausrüstung.

( Alternativ : An der Tankstelle aufs Klo gehen, Mittagessen, Maut bezahlen, Vorm Hotel parken und nach einem Zimmer fragen, einfach alles weswegen niemand die Koffer mitschleppen würde )

Ist das bitte versichert ?

Motorrad + Fotografieren ergänzen sich ganz ausgezeichnet, auch ohne Lolli :top::top::top:
 
@castle-of-teck
Was meinst Du denn mit Koffer ? Normale Reisekoffer die Du vor der Tür stehen gelassen hast oder Packkoffer am Motorrad ?

Bei letzterem hilft Dir vielleicht auch schon der nachfolgende Auszug aus den Bedingungen weiter:

--------------
§ 5 Versicherungsschutz in Fahrzeugen

1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-,
Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum
des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht
ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios
besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.


2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% ,
mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung. In Packboxen oder Beiwagen von Krafträdern
sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen, besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
----------

@Alex
Dir hab ich ne PN geschrieben

Gruß
Sven
 
@dextera
kein Scherz, wie kommt man sonst mit dem Motorrad nach Sardinien/Korsika ? Einfach nur ein ganz individueller Urlaub ohne feste Buchungen von Hotels, statt mit dem Auto halt mit dem Motorrad. Dann kann man z.B. in Schottland, Korsika, den Alpen flexibel auf Wetterwechsel reagieren.

@papagei2000
ich meine Motorrad-Anbau-Koffer, die sind üblicherweise schwarz ( oder Silber ) und von aussen nicht einsehbar. Natürlich kann man erkennen, daß ich Koffer am Motorrad angebracht habe - die Zwangsweise verschlossen sind, sonst würde man die allermeissten während der Fahrt verlieren.

§5 Abs. 2 ist daher für mich nicht nachzuvollziehen.

Es sind halt doch immer 4000-5000 Euro an Fotoausrüstung mit dabei, von daher wäre eine Versicherung wünschenswert. ( Also doch Lolli :lol: )
 
Ich will hier niemanden angreifen oder sonstiges,
nichts liegt mir ferner :)

Aber ich gehe auch nicht zu nem Versicherungsmakler ins Büro
und trage ihm meine 345 verschiedenen (Horror-)Szenarien vor,
wo sich viele so verdammt ähnlich sind.

"Greift meine Unfallversicherung wenn ich hinfalle?"
"Greift sie auch wenn ich dabei ne blaue Hose anhabe?"
"Und wie siehts aus wenn es glatt ist und ich bin mit
Sportschuhen am Weg, hab ich dann Versicherungsschutz?"

Würde doch auch kein Mensch machen :o

98% aller hier gestellten Fragen kann man sich anhand der Bedingungen selbst beantworten ;)

Alleine deine Frage könnte ich beantworten, lese ich nur
die letzten 6-7 Posts (grob geschätzt) ... :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will hier niemanden angreifen oder sonstiges,
nichts liegt mir ferner :)
aha...


Aber ich gehe auch nicht zu nem Versicherungsmakler ins Büro
und trage ihm meine 345 verschiedenen (Horror-)Szenarien vor,
wo sich viele so verdammt ähnlich sind.
Dann hast Du u.U. selbst Schuld.

Dazu zwei Beispiele aus meinem Leben.
Beispiel 1:
Ich bin mit meiner Freundin zuhause, wir wollen gerade losgehen zum Fotografieren. Die Ausrüstung ist in meiner Fototasche verstaut. Ich will noch schnell etwas trinken und

- (Szenario1) gebe meiner Freundin die Fototasche. Diese fällt ihr runter.

- (Szenario2) stelle die Fototasche auf die Kommode. Meine Freundin nimmt sich die Tasche und sie fällt ihr runter.

In beiden Fällen ist danach ein Objektiv defekt. Gibt Deine Freundin das nun wie beschrieben ihrer Haftpflichtversicherung an, gibt's für Szenario 1 genau NULL Entschädigung. Begründung war: Wenn man jemandem etwas gibt, muss man damit rechnen, daß sie/er es kaputt macht!
Hätte sie es, wie in Szenario 2 beschrieben, der Versicherung erklärt, hätte man Geld bekommen, weil sie sich die Fototasche ohne Erlaubnis genommen hat.


Beispiel 2:
Du hast bei der Kreditaufnahme eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die bezahlt, falls Du einen Unfall hast. Für diesen Anspruch musst Du Krankengeld beziehen, was frühestens nach sechs Wochen passiert. Nun...Ich hatte einen Unfall und war insgesamt 6 1/2 Wochen krankgeschrieben und bekam damals für die letzten drei oder vier Tage Krankengeld. Das hatte ich bei der Versicherung eingereicht - nach einigen Tagen kam die Ablehnung. Die Begründung war im typischen Versicherungskauderwelsch geschrieben, trotzdem konnte ich mir den Grund ungefähr zusammenreimen. Ich wollte das aber nicht glauben und rief bei der Versicherung an - und ich hatte es richtig verstanden! Ich bekam kein Geld, weil ich keinen vollen kalendarischen Monat krank war, sondern zwei Teilmonate (ca. vom 6. bis zum 26. des Folgemonats). Wäre mein Unfall eine Woche früher oder später passiert, hätte ich Geld bekommen, sagte man mir!


"Greift meine Unfallversicherung wenn ich hinfalle?"
"Greift sie auch wenn ich dabei ne blaue Hose anhabe?"
"Und wie siehts aus wenn es glatt ist und ich bin mit
Sportschuhen am Weg, hab ich dann Versicherungsschutz?"
Das mit der blauen Hose ist Unsinn, den Du Dir hättest verkneifen können. Das mit den Turnschuhen ist - wegen meiner Erfahrungen mit Versicherungen - nicht die dümmste Frage!

Würde doch auch kein Mensch machen :o
Jeder gestaltet seine Freizeit anders, darum sind auch Fragen, die Szenarien außerhalb Deines Tellerrandes betreffen, erlaubt. Und wenn 'ne Versicherung bei der Beantwortung solcher spezieller Fragen nur rumdruckst, finde ich das sehr aufschlussreich.

98% aller hier gestellten Fragen kann man sich anhand der Bedingungen selbst beantworten ;)
Es wäre schön, wenn das so wäre. Aber Versicherungsbedingungen sind meist alles andere als klar, auch wenn die ganzen Paragraphen und Unterpunkte Klarheit vorgaukeln sollen. Und darum gibt's diese vielen speziellen - in Deinen Augen vielleicht sinnlosen - Fragen. Vielleicht sogar von Leuten, die ebenfalls schon besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit Versicherungen gelernt haben.

Übrigens: Bisher habe ich wegen des für mich relevanten Flugsandteils der hier angebotenen Versicherung mit zwei Personen gesprochen, die im Versicherungsgewerbe tätig sind. Von denen konnte mir auch niemand ein Beispiel nennen, welches die Versicherung zur Zahlung verpflichtet :eek:
 
Ich glaube das Problem bei einigen hier ist, dass Sie nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, dass wir als Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer, also euch, gegenüber dem Versicherer vetreten, wir achten also im Schadenfall darauf das es wegen einer missverständlichen Formulierung nicht zu einer Schadenablehnung kommen kann.

Natürlich gibt es in jeder Versicherung Ausschlüsse, auf diese weise ich hier im Forum auch explizit hin, z.B. wie oben zu sehen das in Packkoffern von Motorrädern kein Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl besteht. Das ist halt so und es bringt auch nichts darüber zu diskutieren warum das so ist, es steht halt in Bedingungen. Wenn Ihr in einer Tempo 30 Zone mit 50 geblitzt werdet bringt es auch nichts mit der Polizei zu diskutieren das man auch ohne Gefahr 50 fahren konnte.

Für so etwas sind Bedingungen halt da um das versicherte vom nicht versicherten zu trennen und ich denke wir haben 99% aller möglichen Schadenfälle über unsere Bedingungen abgedeckt, alles geht nun mal nicht !

Gruß
Sven
 

Willst du mir was anderes unterstellen? :)

Dann hast Du u.U. selbst Schuld.

Woran hab ich Schuld? Dass ich meine eigene Lebenszeit
und die von anderen nicht strapaziere? :D

Dazu zwei Beispiele aus meinem Leben.

Ich habe selber schon genug (viel negative) Erfahrung
mit Versicherungen gemacht.

Von Vollkaskoversicherungen die einen bei Maderschaden
rauswerfen, bishin zu Teilkasko die einem gekündigt wird
weil einer ins Auto einbricht und das Radio klaut.

Aber das hier:

Und wenn 'ne Versicherung bei der Beantwortung solcher spezieller Fragen nur rumdruckst, finde ich das sehr aufschlussreich.

zeigt mir, dass du immer noch glaubst du sprichst hier
mit einer Versicherung. Dem ist aber nicht so. Und wenn
du wirklich den derben Extremfall hast dann kommts
nur darauf an wie sich die Versicherung dahinter anstellt
oder wie gut eben dein Makler das ganze an die Versicherung
verkaufen kann. Habe für alles andere auch einen Makler
vor Ort der alles erledigt, und gute Makler sind Gold wert.

Daher auch das große Fazit: Wenn man eine Versicherung
will/braucht, dann muss man sowieso irgendwann mal zuschlagen.
Die Versicherung hinter Pöpping ist Namhaft genug denk ich.
Wenn du da keine Deckung mehr bekommst, dann wirds
allgemein schwierig werden.

Das mit der blauen Hose ist Unsinn, den Du Dir hättest verkneifen können.

Natürlich war es eine extrem überspitzte Anspielung,
aber das weiß du ja ;)

Jeder gestaltet seine Freizeit anders, darum sind auch Fragen, die Szenarien außerhalb Deines Tellerrandes betreffen, erlaubt.

Sicherlich sind sie erlaubt, deswegen auch mein erster Satz oben.
Aber dieser Thread ist ne Wiederholung, der Wiederholung, der ...
Wie beim Beispiel oben mit den Motorradkoffern,
die Antwort steht eigentlich schon auf der selben Seite ...

Und bitte urteile nicht über meinen Tellerrand, ich bin es
nicht der Probleme hat mit Versicherungsbedingungen verstehen :o

Ich werde einfach mein Abo hier löschen, dann stör ich auch
nicht mehr. Solltest du noch etwas klären wollen mit mir
dann bitte via PN, mein rießiger OT-Post gehört ja eigentlich
auch schon nicht mehr hier hin.

Danke und Gruß,
Dex!

Edit: Überschneidung mit Sven, aber im Grunde haben die beiden Aussagen den gleichen Kern. :)
 
Auch, wenn es nicht so aussieht, Sven: Ich verstehe schon, daß Du als Makler auch Hilfestellung geben kannst, was in meinem genannten ersten Beispiel sicher zum "Erfolg" geführt hätte. Beim zweiten Beispiel hättest Du auch nichts machen können - ist ebenfalls klar.

Aber Du verdienst Dein Geld mit dem Verkauf dieser Versicherung, und genau darum löchere ich Dich.

Wenn ich mein Geld in eine Versicherung investiere, möchte ich dafür als Gegenleistung auch Sicherheit, zumindest in dem in der Versicherung angesprochenen Umfang. Zugegeben: Das Versicherungspaket als ganzes ist schon nicht schlecht, aber diese Flugsandgeschichte macht mir als am-Strand-wohnendem Kopfzerbrechen, weil mir (und nun nicht mehr nur) eben keine reale Situation einfällt, wo die greift. Darum noch einmal die Bitte eines Beispiels (telefonisch wäre das auch zu regeln, aber sicher gibt's hier noch den einen oder anderen, den das ebenfalls interessiert).

Ich möchte einfach nur Fairness für beide Seiten und mich nicht abgezockt fühlen. Sollte dieser Flugsandpassus sich als unsinnig herausstellen, könnte man ihn entfernen und die Versicherung wäre vll. etwas günstiger. Ich will nicht feilschen, aber bezahle auch nicht für nichts bzw. sinnfreie Ergänzungen.
 
Hi Sven,

ich habe da auch mal eine Frage, ich kann in der Versicherung ja mehere Kameras mitversichern.
Ich habe unter anderem auch eine Canon Powershot SX210.
Diese nehme ich gerne mit zum feiern in die Discotheken unserer Region.
Wenn mir dir Kamera in der Disco geklaut wird, bekomme ich sie dann auch ersetzt?
Manchmal sind Taschendiebe ja richtig gut und man merkt es nicht :-(

Oder zweites Beispiel, ich habe die Kamera in den Bergen beim Snowboarden mit dabei und die Kamera wird beschädigt durch einen Sturtz oder so, ist das auch mit versichert?

Gruß
felkr
 
Hi Sven,

ich habe da auch mal eine Frage, ich kann in der Versicherung ja mehere Kameras mitversichern.
Ich habe unter anderem auch eine Canon Powershot SX210.
Diese nehme ich gerne mit zum feiern in die Discotheken unserer Region.
Wenn mir dir Kamera in der Disco geklaut wird, bekomme ich sie dann auch ersetzt?
Manchmal sind Taschendiebe ja richtig gut und man merkt es nicht :-(

Oder zweites Beispiel, ich habe die Kamera in den Bergen beim Snowboarden mit dabei und die Kamera wird beschädigt durch einen Sturtz oder so, ist das auch mit versichert?

Gruß
felkr

Das steht auch schon in den Bedingungen. Diebstahl und Raub ist mitversichert.

Und wenn du nicht grob fahrlässig beim Snowboarden bist (z.B. von einer Lawine in einem Gebiet überrollt wirst, das aus genau diesem Grund untersagt ist) ist das auch versichtert.

Also diesen Thread hier kann man wirklich auch 5 Seiten herunterkürzen, und alle Fragen wären noch immer beantwortet.

Liebe Grüße.
 
Letzten Endes möchte hier doch jemand was verkaufen. Es geht hier ja nicht um reines Gutmenschentum. Und wenn ich als Käufer zu einem wie auch immer gearteteten Produkt, welches ich erwerben möchte, eine Frage habe, muss ich als Anbieter auch bereit sein, dieses Produkt zu erklären. Was hier ja auch ordentlich passiert. Steht ihr auch auf dem Jahrmarkt neben einem Verkäufer und macht dessen Kunden doof an wenn sie fragen, wo die Paprika herkommt?

Auf jeden Fall danke ich für die Beantwortung meiner Fragen, gestern habe ich mir ein Angebot machen lassen.

Viele Grüße,
Thomas
 
Hallo,

natürlich dürft Ihr hier gerne Fragen stellen, dafür ist dieser Tread ja da und dagegen habe ich auch nie etwas gesagt, ausser vielleicht mal ner Anmerkung wenn die gleich Frage schon kurz zuvor gestellt und beantwortet wurde, bin halt auch nur nen Mensch :D

Nun zum Flugsandthema, Flugsand war bisher immer grundsätzlich ausgeschlossen, in wirklich zähen Verhandlungen mit den Versicherern konnten wir durchsetzen das diese Gefahr zumindest dann gedeckt ist wenn die Ausrüstung in einer entsprechenden Schutztasche transportiert wird. Wenn der Sand dann trotzdem durch die Ritzen kriecht und die Ausrüstung beschädigt, ist dies nun versichert. Die Versicherer wollen aber keinen Schutz bieten wenn jemand mit der Kamera in der Hand durch den Sandsturm läuft und sich dann wundert wenn der Verschluss nicht mehr funktioniert, ich denke das ist verständlich.

Wenn Du dich ein wenig umhörst und in verschiedenen Foren schaust wirst Du sehen, dass wir sehr großzügig mit Schadenfällen umgehen und das wir als Makler immer versuchen die Interessen unserer Kunden durchzusetzen.

Natürlich gibt es auch Ausschlüsse sonst wäre die Prämie für die Versicherung nicht bezahlbar, 99% der Schadenfälle betreffen
aber die Punkte

- versehentliches Fallenlassen
- Diebstahl, Raub (hier besonders wichtig der Versicherungsschutz während
der Nachtzeit und im einsehbaren Innenraum von Fahrzeugen)
- verkratzen von Linsen

und alleine dafür lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, alle anderen Einschlüsse die wir haben sind nur kleine Schmakeln, sicherlich nicht unwichtig darum haben wir Sie ja in zähen Verhandlungen mit den Versicherern durchgesetzt, aber in der Realität nicht so wichtig wie die 3 vorgenannten Punkte.

@felkr
Deine Frage hat Weishaupt eigentlich schon sehr gut beantwortet, dem kann ich nischt hinzufügen.

Gruß
Sven
 
Hallo,
eine kleine Frage hätte ich auch noch, bevor ich endlich das Formular abschicke ;)

Kann man auch beispielsweise ein Netbook, für 2 Monate in die Versicherung mitreinnehmen, und dann wieder rausnehmen? (beispielsweise bei einer Reise, etc.).

Versichern will ich diese Dinge:
Sony Alpha 500 mit 18-55
Sigma 50-200
Fototasche
Stativ
2x SD Karten (wobei ich da keine Rechnung, bzw. Preise habe)
Filter, Ersatzakku, etc.

SO, ich habe mir nun das Formular gedownloaded, ausgedruck, und jetzt weiß ich nicht genau was ich da hinschreiben soll (wegen den kleinen sachen), gabs da nicht mal so ne Klausel, dass alles Kleinzeug bis 200€ einfach so versichert ist? - Bei dem Wert in € muss ich doch den Wert, der auf der Rechnung draufsteh hinschreiben?!
Wenn ich dann den Antrag an Sie schicke, bekomme ich einen Kostenvorschlag, und kann dann darauf eigehen ? (also ist der Antrag noch nichts verbindliches?!)

Vielen Dank für Ihre Antworten

Viele Grüße,
Jonas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jonas,

der Antrag ist verbindlich, eine unverbindliche Anfrage kannst Du über das Anfrageformular auf unserer Seite stellen.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, solange müsste also auch das
Netbook im Vertrag bleiben.

Beim Wert musst Du für gewöhnlich den aktuellen Neuwert angeben.

Gruß
Sven
 
Sicherlich ist die Frage bereits schon einmal gestellt worden:

Mit welchem objektivem Wert gebe ich zum Beispiel ein gebraucht erstandenes Objektiv an. Nimmt man sich hier den EF-Ebay-Preisspiegel oder woran "darf" man sich orientieren? Etwa am eigenen Gebraucht-Kaufpreis?

Gibt es Preisleistungs-Vergleiche von Fotoversicherungen, die ihr genutzt habt um Pöpping's Versicherung anderen gegenüberzustellen?

Lg Marco
 
Hallo Sven,
also muss ich im Internet beispielsweise bei amazon.de den Neuwert raussuchen und der muss nicht mit dem auf der Rechnung übereinstimmen?!

Viele Grüße,
Jonas
 
Was auf der Rechnung steht ist unwichtig. Orientiere Dich einfach an den aktuellen neupreisen von Online-Händlern wie Erhardt, Köster oder Palme.

Gruß,
Sascha
 
Erstmal ein Danke an Sascha für die Antwort, ergänzend möchte ich nochmals darauf hinweisen das wir auf unserer Internetseite eine Neutral erstellte Gebrauchtpreisliste für die Marken Canon, Nikon und Sigma haben.

Hier der Link:
http://www.fotoversicherung.com/Poppings_Fotografenversicherung/Gebrauchtpreisliste.html

Solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, muß der aktuelle bzw. letzte bekannte Neuwert angegeben werden, liegt er darunter dann nur der Zeitwert, so das auch die Prämie nur für den Zeitwert bezahlt werden muß.

Gruß
Sven
 
Status
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