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In eigener Sache!
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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, muß der aktuelle bzw. letzte bekannte Neuwert angegeben werden, liegt er darunter dann nur der Zeitwert, so das auch die Prämie nur für den Zeitwert bezahlt werden muß.
Gruß
Sven
Ich melde mich dazu nochmals, meine diesbezügliche Nachfrage ist neulich untergegangen.Solange der Zeitwert nicht unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, muß der aktuelle bzw. letzte bekannte Neuwert angegeben werden, liegt er darunter dann nur der Zeitwert, so das auch die Prämie nur für den Zeitwert bezahlt werden muß.
Ich melde mich dazu nochmals, meine diesbezügliche Nachfrage ist neulich untergegangen.
1. Kann ich nun meine alte 5D I nun mit dem Zeitwert von 1000.- versichern, weil der übliche Neuwert seinerzeit bei 2000.- lag? Auch wenn ich auf Grund eines äußerst günstigen Online-Angebots weniger als 2000.- zahlte.
2. Muss ich bei gebraucht gekauften Objektiven den Neuwert versichern, oder meinen Kaufpreis (sofern noch über 50% des Neupreises), den ich auch belegen kann?
Wenn man es logisch sieht, müssen entweder beide Fragen mit JA oder beide Fragen mit NEIN beantwortet werden. Ansonsten sucht sich die Versicherung das Beste aus beiden Welten aus.
Entweder es zählt als Grundlage für die 50%-Regel der übliche Fachhändlerverkaufspreis (Neuwert), also nicht der Niedrigstpreis bei billiger.de & Co., oder es zählt der effektiv gezahlte Preis, dann aber auch für Gebrauchtware.
Erwin
Danke, alles klar!Ja und Ja
Ja und Ja
Hallo!
Habe ja schone eine umfangreiche Fotversicherung bei dir am laufen. Die versicherten Gegenstände kommen langsam in die Jahre und das eine oder andere Teil wird beim Zeitwert wohl die 50% vom Neuwert unterschreiten. Wie und wo kann ich denn erfahren, wie hoch der Zeitwert jeweils ist, damit ich die Versicherung anpassen kann?
Grüße, Walter
Hallo!
Habe ja schone eine umfangreiche Fotversicherung bei dir am laufen. Die versicherten Gegenstände kommen langsam in die Jahre und das eine oder andere Teil wird beim Zeitwert wohl die 50% vom Neuwert unterschreiten. Wie und wo kann ich denn erfahren, wie hoch der Zeitwert jeweils ist, damit ich die Versicherung anpassen kann?
Grüße, Walter
Hallo,
das sind ja schon ein paar spezielle Fragen, schön das Ihr euch mit den Bedingungen auseinandersetzt......
.....Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt dieser als Versicherungswert und auch nur dafür muß eine Prämie entrichtet
werden, es ist also nicht so, dass man die Prämie für den Neuwert bezahlt und nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Darum sollte man die Versicherungswerte 1x im Jahr anpassen........
Gruß
Sven
wobei für mich noch interessant ist: zählt bei der 50%-Regelung der Neuwert bei Markteinführung oder der jetzige bzw. letzte?
Hallo Sven!
Dazu noch eine Frage mit einem praktischen Beispiel, um zu sehen, ob ich das richtig verstanden habe: Ein Objektiv ist mit dem Neuwert von € 1000 versichert, der Zeitwert beträgt € 510, ich würde im Schadensfall den Neuwert von bis zu € 1000 ersetzt bekommen. Würde im gleichen Fall der Zeitwert nur noch € 490 betragen, bekäme ich im Schadensfall auch nur diese € 490 ersetzt. Richtig?
Grüße, Walter
wobei für mich noch interessant ist: zählt bei der 50%-Regelung der Neuwert bei Markteinführung oder der jetzige bzw. letzte?
Hallo Sven,
ich bin nun kurz davor, meine Versicherung zu beantragen... da kam mir noch eine Frage auf:
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Flugzeug aus wenn die Fotoausrüstung...
a) im Fotorucksack als Handgepäck mitgeführt wird
b) z.B. ein Objektiv (zusätzlich geschützt verpackt) im normalen Reisekoffer als normales Gepäckstück aufgegeben wird
c) in einem Peli-Case als gesondertes Gepäckstück aufgegeben wird
und dabei etwas kaputt geht oder gestohlen wird?
Danke & schöne Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
solange alles sicher verpackt ist besteht auch in diesen Fällen Versicherungsschutz.
Gruß
Sven
Hallo Papagei2000,
habe schon vor Weihnachten per Post die Versicherung
mit Hilfe der kompletten Papiere beantragt und
noch keinerlei Rückmeldung.
Würde mich über eine Pn freuen,
Max