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Als Fotograf ein Objektiv verkaufen?

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Chatterer

Themenersteller
Hallo,

ich habe seit ca. 1,5 Jahren ein Gewerbe angemeldet und fotografiere nebenberuflich auf Hochzeiten etc.
Jetzt habe ich eine Frage die mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Angenommen ich verkaufe jetzt eines meiner Objektive, muss ich ja 19% in meinem Fall auf die Rechnung setzen, das ist soweit klar. Muss ich aber auch 1 Jahr Gewährleistung auf das Objektiv geben? Das wäre ja ein Wahnsinn, wenn ich selber keine Garantie mehr auf das Ding habe. Angenommen ich verkaufe ein 10 Jahre altes Objektiv, der Käufer kommt dann nach 6 Monaten an und meint "hey das Ding geht nicht mehr", muss ich dann dafür haften?
Wäre schön wenn mir jemand da weiterhelfen könnte, mein Steuerberater konnte mir die Frage nicht ganz beantworten.
Danke
Nik
 
Wenn Du Kleinunternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes bist, dann nicht.

Das muss aber dem Finanzamt mitgeteilt worden sein. Rücksprache mit Deinem Steuerberater :-)
 
Ne, also ich setze die 19% auch ab, von dem her stehen die natürlich auch auf meinen Rechnungen.
Weißt Du wie das mit der Gewährleistung ist?
 
Hallo und guten Tag,

vorweg dies ist natürlich keine VERBINDLICHE Rechtberatung sondern meine persönliche Meinung zu Deiner Frage.
Als gewerblicher Händler müsstest Du auch auf Gebrauchtwaren eine einjährige Gewährleistung geben, es sei denn Du verkaufst das Objektiv als "defekt / Bastlerware"... was sich aber deutlich im Preis niederschlägt. :(

Die zu klärende Frage ist jetzt bist DU ein "gewerblicher Händler"... oder gilt es quasi als Privatverkauf wenn du alle 10 Jahre mal ein Objektiv verkaufst?!?
Hier könnte ein Schlupfloch sein... vielleicht aber auch eine ganz böse Falle.

Schon mal darüber nachgedacht das Objektiv jemanden zu schenken Welcher es dann verkauft...


euer Reigam
 
Hallo und guten Tag,

vorweg dies ist natürlich keine VERBINDLICHE Rechtberatung sondern meine persönliche Meinung zu Deiner Frage.
Als gewerblicher Händler müsstest Du auch auf Gebrauchtwaren eine einjährige Gewährleistung geben, es sei denn Du verkaufst das Objektiv als "defekt / Bastlerware"... was sich aber deutlich im Preis niederschlägt. :(

Die zu klärende Frage ist jetzt bist DU ein "gewerblicher Händler"... oder gilt es quasi als Privatverkauf wenn du alle 10 Jahre mal ein Objektiv verkaufst?!?
Hier könnte ein Schlupfloch sein... vielleicht aber auch eine ganz böse Falle.

Schon mal darüber nachgedacht das Objektiv jemanden zu schenken Welcher es dann verkauft...


euer Reigam

Hmm, die Frage ist ja, was bedeutet "gewerblicher Händler" ? Ich verkaufe ja kein Fotoequipment sondern bin Fotograf und will ein "älteres" Objektiv oder Kamera los werden auf legalem Weg. Wenn ich jetzt aber 1 Jahr Gewährleistung darauf geben muss ist das ja absoluter Schwachsinn in meinen Augen, da ich das Ding ja selber gar nicht reparieren könnte und am Ende evtl. mit einem dicken Minus da stehe nur weil ich es verkauft habe. Da wird man ja verleitet ein Steuervergehen zu machen oder?

Wenn ich das jetzt jemand anders verkaufen lasse uns ich das Geld aber gewerblich nutzen will ist das ja ein Steuerbetrug.
 
Im Eingangs-Thread schriebst du von einem 10 Jahre alten Objektiv. Das ist doch vollständig abgeschrieben. Schenke das Objektiv dir selbst und verkaufe es als Privatperson.

Ja das war nur ein Beispiel, ich habe jetzt kein 10 Jahre altes Objektiv. Mir geht es da grundsätzlich darum ob ich wenn ich das Ding verkaufe 1 Jahr Haftung übernehmen muss. Was ist jetzt wenn das Objektiv oder die Kamera noch in der Abschreibung ist, ich nicht zufrieden damit bin oder warum auch immer es aus meiner AfA nehmen will? Wie macht man sowas legal?
 
Wenn ich als Firma für Hard- und Software meinen Firmenwagen verkaufe, ist vom Gesetzgeber die 12-monatige Gewährleistung vorgesehen. Deshalb verkaufe ich keine Firmenwagen mehr an Privatpersonen.
 
Schon mal darüber nachgedacht das Objektiv jemanden zu schenken Welcher es dann verkauft...

Schenke das Objektiv dir selbst und verkaufe es als Privatperson.

Ich würde dem Käufer schriftlich mitteilen, dass ich keine Garantie leiste. Ist zwar nicht gesetzeskonform, ein normaler Mensch wird aber trotzdem nicht zum Anwalt rennen und wird sich an die Vereinbarung mit dir halten.

:grumble: Super! Wenn dieses Geschäftsgebahren und diese Rechtsauffassung die Regel ist im Fotografenhandwerk, braucht sich keiner mehr wundern, dass es bergab geht.
 
Ich finde nichts Verwerfliches an dem Gedanken - er hat ja nichts mit der Garantie zu tun, schließlich arbeitet er ja nur mit den Dingern und verkauft sie nicht gewinnorientiert.

Also nochmal grundsätzlich :

Wenn Du das Ding auf Dein Gewerbe gekauft und auch von der Steuer abgesetzt hast, MUSST Du beim Verkauf die MWSt. ausweisen und auch abführen. Mit "verschenken" wirst da nicht weit kommen - das nimmt Dir das Finanzamt nie ab.

Verkaufs entweder an einen anderen Gewerbetreibenden unter Ausschluss jeder Gewährleistung.... oder verkauf das Objektiv zu einem realistischen Preis an einen Deiner Freunde, führe die MWSt. ab und er soll es dann verkaufen. If you know, what I mean.
 
... oder verkauf das Objektiv zu einem realistischen Preis an einen Deiner Freunde, führe die MWSt. ab und er soll es dann verkaufen. If you know, what I mean.
Wollte ich auch grad sinngemäß schreiben, verkaufs dir als Privatperson selber und verkaufe es dann als Privatperson weiter.
Hat ein Chef von mir mit Firmenwagen auch immer so gemacht - er hat sich den Wagen selbst als Privatperson von seiner Firma gekauft und dann als Privatperson weiterverkauft. Firmenzweck war natürlich nicht Autoverkauf, es war eine Werbeagentur.
Finde daran auch nichts verwerfliches, wie SimDreams hier anmerkt.
 
Dieses Gewährleistungsgesetz ist so ein Ding, dass sich die Politiker ausgedacht haben, um den Gebrauchtmarkt mindestens zu vermindern oder abzuschaffen. Die Wirtschaft soll neue Sachen produzieren und verkaufen. Dazu passt es nicht, dass wir alte Sachen verscherbeln und ein anderer damit glücklich wird. Wir müssen das nicht unbedingt mitmachen. Wenn ich ein Fahrrad aus zweiter HAnd für 100 € kaufe und das bricht mir nach einem halben Jahr zusammen, würde ich gar nicht auf die Idee kommen, deswegen den Verkäufer zu kontaktieren. Das haben wir früher auch nicht gemacht.

Wenn du das Objektiv nicht beim Finanzamt angemeldet hast und es sich nicht in der Abschreibung befindet, würde ich es aus privater Hand ohne Gewährleistung anbieten. Verkaufe es an eine Person, die es bei dir testet und halte dies im Übergabeschein fest. Ein schlechtes Gewissen brauchst du deswegen nicht zu haben.

Tom
 
Wollte ich auch grad sinngemäß schreiben, verkaufs dir als Privatperson selber und verkaufe es dann als Privatperson weiter.
Hat ein Chef von mir mit Firmenwagen auch immer so gemacht - er hat sich den Wagen selbst als Privatperson von seiner Firma gekauft und dann als Privatperson weiterverkauft. Firmenzweck war natürlich nicht Autoverkauf, es war eine Werbeagentur.
Finde daran auch nichts verwerfliches, wie SimDreams hier anmerkt.

Das geht aber nur bei einer GmbH, wenn ich Einzelunternehmer bin, dann kann ich mir selbst nichts verkaufen, so eine Rechnung wenn ein Steuerprüfer findet dann hat er eine hervorragenden Grund die Prüfung etwas gründlicher durchzuführen. :evil:

Um die Gewährleistung wirst du bei Verkauf an eine Privatperson nicht herummkommen, ausser wenn du es so machst, wie es MünchenPhoto beschrieben hat.

Gruß Manfred
 
Das geht aber nur bei einer GmbH, wenn ich Einzelunternehmer bin, dann kann ich mir selbst nichts verkaufen

Ach? Das nennt sich "Privatentnahme" und dafür legt man sich selbst keine Rechnung. Wozu auch? Nehmen wir an, das Objektiv steht mit € 200,- im Anlageverzeichnis, dann gehen die €*200,- als Privatentnahme gewinnerhöhend und das war es bereits. Ab diesem Zeitpunkt ist das Objektiv nicht mehr gewerblich genutzt. Voilá.
 
J Was ist jetzt wenn das Objektiv oder die Kamera noch in der Abschreibung ist, ich nicht zufrieden damit bin oder warum auch immer es aus meiner AfA nehmen will? Wie macht man sowas legal?

Hallo,
das sollte dein Steuerberater wissen.
Das Objektiv mit Rechnung incl. ausgewiesener USt. verkaufen,diese dann abführen und den Erlös als Einnahme versteuern.
Verkaufst du an eine Privatperson,gilt die einjährige Sachmängelhaftung.Verkaufst du an einen gewerblichen Kollegen,kannst du die ausschließen.
 
Es gibt doch auch Firmen, die gebrauchtes Foto-Equipment verkaufen, z.B. beim Fluß. Evtl. machen die Dir ja einen akzeptablen Preis und Du musst nicht haften.
 
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