GrandeMarco
Themenersteller
Hallo zusammen,
Ich hoffe das ich hier richtig bin denn die Suche hat mich leider nicht weitergebracht.
Ich habe folgendes Problem:
Ich fotografiere unentgeldlich für ein Partyportal mit eigenem Printmagazin.
Ich habe an der Eröffnung einer neuen Disco für dieses Magazin fotografiert.
Der Club wollte die Bilder direkt von der Speicherkarte haben für seine HP.
Unser Portal ist jetzt exklusiv in dem Laden und auch für die Pressefotos zuständig. Das war aber an der Eröffnung noch nicht der Fall.
Jetzt tauchen heute Bilder in einem Szenemagazin auf, das mit uns nichts zu tun hat.
Die Bilder haben sie vom Discobetreiber bekommen.
Allerdings wird weder mein Name noch unser Portal genannt.
Ich habe die Nutzungsrechte auch nur mündlich für die HP der Disco erteilt.
Für das Portal besteht auch nur eine mündliche Vereinbarung zur Onlinestellung.
Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich eine Rechnung stellen, und wenn ja an wen ?
Ich habe auch schon von Fällen gehört in denen der doppelte Satz angeschlagen wurde weil die Namensnennung zusätzlich zum Verstoß gegen das Nutzungsrecht vergessen wurde.
Mir gehts nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. Weil auf Kosten der Fotografen werden solche Kuhhandel geschlossen mit Exklusivität und Werbund etc. und die Fotografen sind die dummen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffe das ich hier richtig bin denn die Suche hat mich leider nicht weitergebracht.
Ich habe folgendes Problem:
Ich fotografiere unentgeldlich für ein Partyportal mit eigenem Printmagazin.
Ich habe an der Eröffnung einer neuen Disco für dieses Magazin fotografiert.
Der Club wollte die Bilder direkt von der Speicherkarte haben für seine HP.
Unser Portal ist jetzt exklusiv in dem Laden und auch für die Pressefotos zuständig. Das war aber an der Eröffnung noch nicht der Fall.
Jetzt tauchen heute Bilder in einem Szenemagazin auf, das mit uns nichts zu tun hat.
Die Bilder haben sie vom Discobetreiber bekommen.
Allerdings wird weder mein Name noch unser Portal genannt.
Ich habe die Nutzungsrechte auch nur mündlich für die HP der Disco erteilt.
Für das Portal besteht auch nur eine mündliche Vereinbarung zur Onlinestellung.
Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich eine Rechnung stellen, und wenn ja an wen ?
Ich habe auch schon von Fällen gehört in denen der doppelte Satz angeschlagen wurde weil die Namensnennung zusätzlich zum Verstoß gegen das Nutzungsrecht vergessen wurde.
Mir gehts nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. Weil auf Kosten der Fotografen werden solche Kuhhandel geschlossen mit Exklusivität und Werbund etc. und die Fotografen sind die dummen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.