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Bilder geklaut ?

GrandeMarco

Themenersteller
Hallo zusammen,
Ich hoffe das ich hier richtig bin denn die Suche hat mich leider nicht weitergebracht.

Ich habe folgendes Problem:

Ich fotografiere unentgeldlich für ein Partyportal mit eigenem Printmagazin.

Ich habe an der Eröffnung einer neuen Disco für dieses Magazin fotografiert.
Der Club wollte die Bilder direkt von der Speicherkarte haben für seine HP.

Unser Portal ist jetzt exklusiv in dem Laden und auch für die Pressefotos zuständig. Das war aber an der Eröffnung noch nicht der Fall.

Jetzt tauchen heute Bilder in einem Szenemagazin auf, das mit uns nichts zu tun hat.
Die Bilder haben sie vom Discobetreiber bekommen.

Allerdings wird weder mein Name noch unser Portal genannt.

Ich habe die Nutzungsrechte auch nur mündlich für die HP der Disco erteilt.
Für das Portal besteht auch nur eine mündliche Vereinbarung zur Onlinestellung.

Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich eine Rechnung stellen, und wenn ja an wen ?

Ich habe auch schon von Fällen gehört in denen der doppelte Satz angeschlagen wurde weil die Namensnennung zusätzlich zum Verstoß gegen das Nutzungsrecht vergessen wurde.

Mir gehts nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. Weil auf Kosten der Fotografen werden solche Kuhhandel geschlossen mit Exklusivität und Werbund etc. und die Fotografen sind die dummen.

Schon mal vielen Dank für die Antworten.
 
Nächstes mal mach es schriftlich.

Du machst die Fotos. Die Fotos bekommt der Club und stellt sie auf seine Homepage (selber?). Also denkt er anscheinend, er darf die Bilder nutzen und hat sie weitergegeben an das Magazin.

Frage: sind andere Fotos die in diesem Magazin abgebildet sind auch namentlich gekennzeichnet?
 
Unser Portal ist jetzt exklusiv in dem Laden und auch für die Pressefotos zuständig. Das war aber an der Eröffnung noch nicht der Fall.

Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich eine Rechnung stellen, und wenn ja an wen ?

Hast Du vor mit denen in Zukunft noch Geld zu verdienen und für die Pressefotos zuständig zu sein? Mir wäre das wichtiger als bei ollen Kamellen Prinzipien zu reiten.

Und wenn ich das so lese frage ich mich viel mehr, ob die abgebildeten Personen überhaupt von irgendjemandem darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass ihr Abbild sonstwo verwurstet wird und Hinz und Kunz vorhaben sich daran zu bereichern? Sonst melden die sich auch mal mit einer Rechnung und dann gehts denen vielleicht mal ums Prinzip. :rolleyes:
 
Ich arbeite sowieso im Pressebereich also von daher bin ich in dem Bereich nicht auf diese Communtiy angewiesen.
Was die abgebildeten Personen sagen ist mir doch jetzt erst mal völlig egal. Die hälfte von denen wissen nicht einmal das sie ein Recht am eigenen Bild haben. Bzw. in den im Urheberrecht steht bei Persönlichkeitsrecht sogar das die Bilder veröffentlicht werden nach zustimmung. Diese kann ein Nicken oder ein "postieren" für das Foto sein.
Aber der Punkt ist ich kann das Nutzungsrecht mündlich aussprechen (unter Zeugen). Wenn diese Zeugen allerdings nicht existieren wie in meinem Fall, und meinen Gegenseite etwas anderes Behauptet, und nichts schriftliches Existiert wie ist dann die Rechtslage ?

DIe Bilder der anderen Fotografen aus anderen Portalen sind Namentlich benannt.
 
Soweit ich weiß, hast du dabei schlechte Chancen.

Mündliche Vereinbarungen werden rechtlich nur akzeptiert, wenn es sich dabei um einen jahrelangen Geschäftspartner handelt.
Und selbst dann ist es immer noch fraglich ob man damit durchkommt.

Ich würde das Ganze jetzt im nachhinein schriftlich regeln, damit in Zukunft solche Patzer ausbleiben.
 
Was die abgebildeten Personen sagen ist mir doch jetzt erst mal völlig egal. Die hälfte von denen wissen nicht einmal das sie ein Recht am eigenen Bild haben.

Geile Einstellung, und im selben Atemzug nach den eigenen Rechten fragen und ob man evtl. eine Rechnung hinterherschicken darf, nur weil man selber vorher keine klaren Absprachen getroffen ist.
 
Eigentlich na umso besser für mich. Denn wenn selbst wenn diese Mündliche Nutzungsrechtübertragung nicht anerkannt wird, dann hat der Club ja überhaupt kein Recht meine Bilder weder zu verwenden noch weiterzugeben.

@zuseher: Das hat hier mit dem Thema nix zu tun. Natürlcih hab ich eine andere Einstellung dazu aber das ist für mich erstmal zweitrangig.
 
Ich kenne es so, jedenfalls ist es hier die gängige Praxis; man beschäftigt ein Fremdunternehmen für eine fixe Summe, damit diese dann die Bilder anfertigt. In den Kosten für den Fotographen ist bereits alles enthalten; es darf alles mit den Bildern getan werden und es gibt oft eine ZWEITverwendung auf den Portalen der ausführenden Firma. Rechtlich hat der hinter der Kamera sein Geld für seine Arbeit bekommen, dafür fertigt er die Bilder für seine Firma an, die diese dann an den Auftraggeber verkauft.
Der Veranstalter, der die Fremdfirma beauftragt, hat an diesem Abend das Hausrecht und bestimmt darüber wer mit Kamera rein darf und wer nicht... Oft wird es so gemacht das alles ok ist bis zu dem Punkt wo "Visitenkarten / Flyer" an die Gäste ausgegeben werden und somit noch Werbung für das Portal gemacht wird... Werbung auf Shirts / Ausrüstung ist ok.
 
"Das ist eine rein private Homepage.
für Buchungen und Fragen..."

"Das einzigartige Setup meiner Kamera"

"dafür das in jeder Location
perfekte Bilder zutage"

o_0 :lol:

Du solltest dir erstmal weitere Gedanken über deine Homepage machen ;)
 
Sprech doch mal den verantwortlichen im Club an wenn du der Meinung bist das die es verbockt haben. Schriftlich abmahnen oder ähnliches kannst du später zur Not immer noch (keine Ahnung ob das viel bringen würde, aber egal), eine kaputte (Geschäfts-)Beziehung hast du dagegen wenn es schlecht läuft sofort.
 
ich nehme mal an, du hast deine homepage auch bei der GEMA angemeldet?

Im gegensatz zu den ahnungslosen, deren rechte du ignorierst, weil sie ja eh keine ahnung oder nicht protestiert haben, kennen die ihre rechte ganz gut.

aber mach du mal, geht ja schließlich nur ums prinzip...

du hast dem clubbesitzer die bilder überlassen, und er hat sie, vermutlich ebens aus blankem unwissen, an stellen verwendet, wo er das nicht durfte.
der normale menschenverstand sagt, dass man das dann auch erst mal mit dem clubbesitzer klärt und zwischen erwachsenen menschen eine lösung findet.
aber das scheint ja nicht mehr so angesagt zu sein hier, wenns um die eigenen rechte geht, muss natürlich immer die volle keule ausgefahren werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GrandeMarco: mit etwas Mühe mal abgesehen von deiner fragwürdigen Einstellung zum Recht am eigenen Bild:
Wenn DU nichts schriftlich hattest, haben die anderen das auch nicht. Du bist der Rechteinhaber, also schreib eine Rechnung. Fertig aus. Deine Rechte an den Bildern sind ja wohl nicht strittig, oder hat der Club, das Portal oder wer auch immer beteiligt war die Originaldateien? DEREN Verwertungsrechte stehen ohne schriftliches aber schon eher im Zweifel.
Ob es deiner Geschäftsbeziehung gut tut, steht auf einem anderen Blatt. Und in der Art, wie du zum Recht am eigenen Bild stehst, musst du dir eigentlich auch gefallen lassen, wenn andere deine Urhebrerrechte ignorieren.
 
Party Fotografie ist sowie so immer im rechtlichen grau Bereich…Als ich letztens den Partyfotografen drauf angesprochen habe das er bitte das Bild löschen sollte fühlte er sich persönlich noch angegriffen…Und ignorierte mich weiter weil er irgendwas von einer Einwilligung beim Betreten der Disco faselte . Das diese Klausel nach einem Gerichtsurteil ungültig ist wollte ich Ihm nicht noch erzählen, sondern werde Ihn gegebenenfalls Abmahnen wenn mein Bild im Internet landet.


Zu deinem Problem, eine mündliche Absprache gilt auch als Vertrag. Die Frage ist halt was du willst Streit oder gute Geschäftliche Beziehungen.
 
Wenn DU nichts schriftlich hattest, haben die anderen das auch nicht. Du bist der Rechteinhaber, also schreib eine Rechnung. Fertig aus. Deine Rechte an den Bildern sind ja wohl nicht strittig, oder hat der Club, das Portal oder wer auch immer beteiligt war die Originaldateien? DEREN Verwertungsrechte stehen ohne schriftliches aber schon eher im Zweifel.

In erster Instanz ist fraglich, ob Marco mit diesen Bildern überhaupt etwas verdienen, bzw. diese überhaupt veröffentlichen darf! ...wenn hier schon auf prinzipiellen Recht herumgeritten wird.

Desweiteren muss ich doch ein wenig grinsen - was wird hier eigentlich in Rechnung gestellt? Zwei Freigetränke und freier Eintritt, oder ca. 10 Euro? :lol:
Würde mir jemand bei einer so schwammigen Angelegenheit knallhart eine Rechnung mit dem typischen "Lohn" eines Diskofotografen entgegenhalten, ohne zu allererst den Dialog mit mir zu suchen, dann würde ich ihn mit einem Lachen dazu auffordern, es doch mit allen juristischen Mitteln zu probieren, an sein Geld zu kommen.


ahja - und weil das gleich noch viel lustiger ist, würde ich die Rechnung über den lächerlichen Betrag "ausversehen" falsch abrechnen, damit das Finanzamt auch noch mal beim Marco anklopft.



mal ernsthaft: wegen solcher Lapalien gleich mit dem größten, verfügbaren Hammer dem anderen eins verpassen zu wollen ist genau das Problem, das diese Gesellschaft hat - neben der ätzenden Doppelmoral. Bisher haben mir auch immer nur arme Schweine ohne Selbstvertrauen mit Anzeigen gedroht, die zu feige für ein direktes Gespräch waren... ich glaube die Wurzel allen Übels liegt in den vielen Rechtsschutzversicherungen die heute jede Wurst abschließt... aber egal... ich schweife ab...
mein gut gemeinter Tipp: Wenn du genug Selbstwertgefühl hast, dann sprich dich einfach mit den verantwortlichen Personen aus, anstatt dich feige hinter Rechnungen und Anwaltsdrohungen zu verstecken.
 
Im Gegensatz zu dem was man hier immerwieder liest greift hier so oder so das Urheberrecht nicht, denn vom UrhG. werden nur "persönliche geistige Schöpfungen" geschützt, und Knipsereien in der Disse gehören da definitiv nicht dazu. Damit eine Fotografie vom UrhG. geschützt wird muss sie einem höheren Künstlerischen anspruch genügen (eben eine persönliche geistige Schöpfung, wie z.B. Akt mit Lichtsetup), und oder in seiner Aussage bewegen (z.B. das Bild vom DDR Soldaten der über den Stacheldraht springt) - nicht unter das UrhG. fallen damit aber 98% aller Fotografien, die täglich so angefertigt werden, wie einfache Schnapschüsse, Urlaubsfotos (und ist der Sonnenuntergang auch noch so schön), oder eben die Partyknipserei in der Dorfdisco.

Nichtsdestotrotz sind deine Bilder natürlich trotzdem geschützt, da du ja der "Hersteller" bist, und somit hast du auch alle Rechte an den Bildern und kannst entscheiden wer was damit machen darf.

Du hast dem Discobesitzer die Bilder überlassen, damit er sie auf seiner HP veröffentlichen darf. Das geht tatsächlich mündlich, und ist somit auch absolut rechtens. Das Problem ist jetzt, das der Discobetreiber die Bilder weitergegeben hat, sie im Print verwendet wurden, und dein Name nicht genannt wurde. Du bist aber der Meinung, das du nur die Erlaubnis gegeben hast, das der VA sie auf seiner HP verwenden darf.
Im Streitfall wirst du schlechte Karten haben, denn du hast nichts schriftlich gemacht, und somit steht Aussage gegen Aussage, und du wirst eher nicht recht bekommen, vorallem wenn auch zugegeben wird, das du ja zumindest einen Teil der Rechte weitergegeben hast.

Viel viel problematischer ist der eigentliche Inhalt der Bilder... Was meinste was im Streitfall los ist, wenn du Geld für die Veröffentlichung von Bildern haben willst, auf denen fremde Personen abgebildet sind, die nicht ihr Einverständnis gegeben haben (Recht am eigenen Bild)?
Die ganze Partyknipserei ist nicht ohne - da bewegt man sich als Fotograf auf sehr dünnem Eis, wenn man die Bilder dann in irgendweiner Weise veröffentlicht...
Laut meinem Medienrechts-Prof. ist das sicherste kleine Vistitenkarten mit der Adresse des Portals dabei zu haben, auf dem die Bilder veröffentlicht werden sollen, und jedem den du fotografieren willst eine dieser Karten in die Hand drücken, und fragen: "Hallo ich mache Bilder für PartyBomberXYZ.de, darf ich ein Bild von euch machen für die Onlinegallerie?", wer dann "Ja" sagt oder auch nur posiert (stillschweigendes Einverständnis), dann darfst dus auch verwenden, und veröffentlich (zumindest mal bei Partybomberxyz.de)... Wobei wenns dann nen Rechtsstreit gibt, dann kanns auch wieder sein, das plötzlich die Leute was anderes behaupten... Naja, Recht haben bedeutet eben lange noch nicht, auch Recht zu bekommen ;)

Ich würde es mal dabei belassen, und kann dir nur raten das nächste Mal einfach was schriftliches zu machen...

Ich hab für sowas nen einfachen Vordruck, den nur ich unterschreibe, zum abhaken... ganz Formlos, meine Unterschrift is drauf, und das Ding in doppelter Ausführung, einmal für mich für die Akten... Ich mach das auch teilweise schon wenn ich Bilder oder Grafiken an Freunde weitergebe, und denen eigentlich auch alles erlaube - sicher ist sicher, und sie können dann immer nachweisen, das sie Rechte an dem Material haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke Sonic320cdi. der beitrag ist m.M.n. der sinnvollste bislang.

den TO würde ich vorher erstmal fragen, wie sein vertrag mit seinem portal aussieht. auch wenn es unentgeltlich war kann er sogar alle nutzungsrechte ans portal abgetreten haben. dann ist für ihn die sache an dieser stelle gelaufen und er braucht sich keinen kopf mehr um die bilder zu machen. dumm gelaufen - eine erfahrung mehr für ihn. was das portal dann macht, liegt wirklich nicht mehr in seiner hand.

deswegen deinen mündlichen vertrag mit deinem portalbetreiber ausmachen bzw. abändern, dass die nur klar begrenzte nutzungsrechte haben und auch da nur fotos mit signatur/wasserzeichen rausgeben. was anderes wird heutzutage einfach nicht mehr gehen, wenns dir um den ruhm geht, der sei dir ja gegönnt, aber sicher dich VORHER selber ab. und NIX MEHR mit MÜNDLICH, knallhart schriftlich. wer das nicht akzeptiert bzw. akzeptieren kann, arbeitet nicht professionell sondern nur noch billig billig.

Mein Rat: Such dir evtl jetzt schon ne rechtsschutzversicherung die solche fälle abdeckt, sollten weiterhin bilder unrechtmäßig woanders auftauchen.

Jetzt noch an Geld zu kommen, wird schwierig werden. Zudem müsste festgestellt werden um welchen Streitwert es sich handelt um dann (streitwert zu gering) noch nen Anwalt zu bemühen? sowas dauert auch alles und bringt dir nicht viel.

ansonsten schau dir einfach nochmal deinen vertrag mit partyarena24 nochmal an. da wird drinstehen, was genau mit deinen bildern geht und welche rechte du an sie abtrittst. leider ist der vertrag ja nicht öffentlich einsehbar bzw zum runterladen. wirst aber sicher einen bekommen haben, wenn du bei denen auf der internetseite stehst. denn "mündlich" glaube ich jetzt nicht mehr...

gruß
 
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