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Dürfen eure Kunden eure Bilder nachbearbeiten?

Darf der Kunde eure Bilder uneingeschränkt bearbeiten?

  • Der Kunde darf immer alle Bilder so bearbeiten, wie er will.

    Stimmen: 43 45,3%
  • Eine Nachbearbeitung durch den Kunden ist nicht gestattet.

    Stimmen: 38 40,0%
  • Das Recht zur Nachbearbeitung kann gekauft werden.

    Stimmen: 14 14,7%

  • Umfrageteilnehmer
    95

yvi1988

Themenersteller
Hallo,

es geht mir um die Frage, ob eure Kunden Bilder die ihr gemacht habt nachbearbeiten dürft.

Dabei definiere ich den Kunden als eine Privatperson ohne Erfahrung in der Bildbearbeitung. Es geht dabei nicht um die Freundin oder die Geschweißter sondern um Kunden die auch gezahlt haben.

Bearbeitung meint die Veränderung des Bildes, z.B. Farben ändern, Filter drüber legen, Brushes einfügen, Text einfügen.
Bilder in Karten einfügen oder Collagen erstellen steht nicht zur Debatte.

Das Urheberschutzgesetzt fordert eine eindeutige Genehmigung des Fotografens. Schreibt ihr in euren Vertrag, dass die Bearbeitung genehmigt ist?

Bin gespannt auf eure Ansichten, gerne mit Begründung.
 
Wenn ein Kunde zahlt, darf er damit machen was er will. Verändert er das Bild, darf er es trotzdem veröffentlichen, aber er muss den Urheber des ursprünglichen Bildes (hier ist es jetzt eine Vorlage), so es noch erkennbar ist, nennen. Ein © gehört eh unter jede Veröffentlichung.
 
Fotografierst du mit Vertrag? Steht da drin, dass die Bearbeitung grundsätzlich in vollem Umfang erlaubt ist?

Stört es dich nicht, wenn völlig verhunzte Bilder dann bei Facebook auftauchen, am besten noch mit deinem Namen?
 
War von Fratzebook die Rede, da und in anderen ähnlichen Plattformen, Sozialen Netzwerken darf eh kein Bild mit meinem Namen, auch wenn es ein © trägt, veröffentlicht werden. Das steht auch so im Vetrag.

Sollte der Käufer dein Bild als Vorlage für eine Illustration kaufen, dann hat das ursprüngliche Bild nichts mehr mit dir zu tun. Du wurdest bezahlt für ein Bild und der Käufer verändert es nach seinem Gusto. So richtig verstehe ich die Frage aber nicht. Warum sollte ein Bild verändert werden? Geht es um technische Details, dann bist du nicht gut genug. Wenn ich ein digitales Bild oder auch Negativ (RAW) rausgebe, braucht es nicht mehr bearbeitet werden. Der Kunde zahlt für ein Bild, was er sofort (Online/Druck) einbinden kann.
 
Fotografierst du mit Vertrag? Steht da drin, dass die Bearbeitung grundsätzlich in vollem Umfang erlaubt ist?

Stört es dich nicht, wenn völlig verhunzte Bilder dann bei Facebook auftauchen, am besten noch mit deinem Namen?

Die Frage ist doch eigentlich warum Du es einem Kunden erlaubst, dass er die Fotos für derartige Sachen verwenden darf , bzw. diese unter Deinem Namen veröffentlichen darf? ;)

Du kannst doch festlegen was er mit den Bildern machen darf. Selbst wenn Du alle Rechte abtrittst bedeutet das doch nicht, dass er Deinen Namen unter die Bilder setzen darf!
 
Die Urhebernennung in sozialen Netzwerken soll nun hier nicht diskutiert werden. Es wäre aber natürlich nett, wenn ihr dazu schreibt, ob das gestattet ist.

Wie erwähnt geht es um den Privatkunden. Nicht um einen Auftraggeber der ein Bild zur weiteren Verwendung beauftragt sondern und um den Otto Normalbürger der Fotos von sich oder der Familie machen lässt. Der Kunde hat keine Kenntnisse in der Bildbearbeitung.

Sollte der Käufer dein Bild als Vorlage für eine Illustration kaufen, dann hat das ursprüngliche Bild nichts mehr mit dir zu tun.

Das steht also nicht zur Debatte.
 
Korrekt wäre, wenn unter © steht. Bearbeitet von ....., unter Vorlage eines Bildes von .....

Ich würde die Freigabe zur Veränderung von Fall zu Fall festlegen. Der Kunde darf das Bild aber nicht für irgendwelche Schweinereien nutzen. Passiert das, wird eh eine andere Institution urteilen :evil:
 
Ich würde es nicht erlauben.

Mal ein Bsp. warum: Du machst Bilder für ein Hochzeitspaar. Händigst ihnen die Bilder aus. Der Mann, der sich mal etwas in der EBV versuchen möchte, evtl. auch Neuling in der Fotografie, gestaltet das Bild "neu".
Wie wir alle wissen, neigen Anfänger oder solche, die garkeine Erfahrung haben, zum extremen, da es viell. recht interessant ist, was das Verschieben der einzelnen Reglern so bewirken kann.
Nun hat der Mann eine neue Version und denkt, dass das jetzt "toll" ausschaut auch wenn er sich dessen viell. garnicht so sicher ist und stellt es einfach mal online....ja, viele Menschen posten "ihre" Bilder bei FB.
Dann sehen die Freunde etc. das Bild. Viele wissen viell. schon wer der Fotograf war und denken sich: "Boah, der kann ja garnix...schaut furchtbar aus." Und kennen dabei garnicht die Version des Fotografen.
Oder andere fragen: "Wer war euer Fotograf?"
Wenn der Herr dann nicht erwähnt, dass das Original ganz anders aussah, wirft es wahrsch. ein sehr schlechtes Licht auf den Fotografen.

p.s. das ganze muss nicht bei FB ablaufen...das kann auch bei dem Paar zu Hause passieren, wenn sie ihren Freunden/Gästen "ihre" Hochzeitsbilder zeigen...,
 
Ich finde es ziemlich anmaßend jemandem der für etwas Geld bezahlt hat auch noch vorzuschreiben was er damit zu tun und was er zu lassen hat.
Das kann man bei kommerziellen Verträgen machen wo der Verwendungszweck genau festgelegt wird, bei rein privaten Geschäften macht man sich damit jedoch nicht unbedingt beliebt und langfristig wird sich das eher negativ auf's "Geschäft" auswirken.
Man stelle sich vor ich kaufe mir einen Sportwagen und der Verkäufer verbietet mir dort "schicke" Rennnummern an die Tür zu kleben. Dem würde ich doch den Vogel zeigen (vorausgesetzt man steht auf sowas :) ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleich hinkt schon deswegen, weil ein völlig anderes Vertragsverhältnis zu Grunde liegt und das Produkt auch keine Einzelausgabe ist.

Porsche wäre sicher nicht begeistert, wenn BMW deren Autos nachbaut und ein BMW Aufkleber drauf haut. Da gibt es auch Urheberrechte auf das Design. So käme aber aufgrund der Masse niemand auf die Idee, dass Porsche nur Autos mit hässlichen Türnummern produziert.

Würde ein Formel 1 Fahrer sein Gefährt auf 30 km/h drosseln, weil er es schöner findet wenn man beim Fahren die Aussicht genießen kann, wäre der Motorlieferant sicher auch bedient. :D

Ich würde es nicht erlauben.

Mal ein Bsp. warum: Du machst Bilder für ein Hochzeitspaar. Händigst ihnen die Bilder aus. Der Mann, der sich mal etwas in der EBV versuchen möchte, evtl. auch Neuling in der Fotografie, gestaltet das Bild "neu".
Wie wir alle wissen, neigen Anfänger oder solche, die garkeine Erfahrung haben, zum extremen, da es viell. recht interessant ist, was das Verschieben der einzelnen Reglern so bewirken kann.
Nun hat der Mann eine neue Version und denkt, dass das jetzt "toll" ausschaut auch wenn er sich dessen viell. garnicht so sicher ist und stellt es einfach mal online....ja, viele Menschen posten "ihre" Bilder bei FB.
Dann sehen die Freunde etc. das Bild. Viele wissen viell. schon wer der Fotograf war und denken sich: "Boah, der kann ja garnix...schaut furchtbar aus." Und kennen dabei garnicht die Version des Fotografen.
Oder andere fragen: "Wer war euer Fotograf?"
Wenn der Herr dann nicht erwähnt, dass das Original ganz anders aussah, wirft es wahrsch. ein sehr schlechtes Licht auf den Fotografen.

p.s. das ganze muss nicht bei FB ablaufen...das kann auch bei dem Paar zu Hause passieren, wenn sie ihren Freunden/Gästen "ihre" Hochzeitsbilder zeigen..

Genau das ist das, was ich auch meine. Selbstverständlich gehen meine Bilder bearbeitet raus. So wie sie meinem Stil entsprechen. Wenn mein Kunde den Stil nicht mag hat er etwas Pech. Dafür gibt es hunderte Beispielbilder auf meiner Homepage. Hat der Kunde konkrete Einwände oder möchte zum Beispiel bestimmte Bilder in schwarz-weiß oder mit irgendwelchen Effekten kann er das gerne ansprechen und bekommt die Bilder (in der Regel kostenlos) nachgereicht.

Who cares? Mein Ego ist groß genug, dass mir das sowas von wurscht ist was irgendwer bei Facebook hochlädt. Insbesondere privat.

Hmm, ich finde das Ego wird damit auch in keiner Weise angeriffen. Ich weiß ja, dass das Bild im Original schöner ist. Die Negativwerbung wäre mir aber nicht recht. Wenn ich auftragslos zuhause sitze und weiß, dass meine Bilder super sind, hilft das ja auch nicht. :D
 
Das Urheberschutzgesetzt fordert eine eindeutige Genehmigung des Fotografens.

Die eigentliche Frage, die Deine Umfrage ja so unsinnig macht wäre, wie Du denn überhaupt Wind von der "Überarbeitung" bekommen hast.

Jeder kann doch für sich selbst mit Sachen machen, die er für richtig hält, solange keine Veröffentlichung erfolgt!
 
Ich würde es nicht erlauben.

Mal ein Bsp. warum: Du machst Bilder für ein Hochzeitspaar. Händigst ihnen die Bilder aus. Der Mann, der sich mal etwas in der EBV versuchen möchte, evtl. auch Neuling in der Fotografie, gestaltet das Bild "neu".
Wie wir alle wissen, neigen Anfänger oder solche, die garkeine Erfahrung haben, zum extremen, da es viell. recht interessant ist, was das Verschieben der einzelnen Reglern so bewirken kann.
Nun hat der Mann eine neue Version und denkt, dass das jetzt "toll" ausschaut auch wenn er sich dessen viell. garnicht so sicher ist und stellt es einfach mal online....ja, viele Menschen posten "ihre" Bilder bei FB.
Dann sehen die Freunde etc. das Bild. Viele wissen viell. schon wer der Fotograf war und denken sich: "Boah, der kann ja garnix...schaut furchtbar aus." Und kennen dabei garnicht die Version des Fotografen.
Oder andere fragen: "Wer war euer Fotograf?"
Wenn der Herr dann nicht erwähnt, dass das Original ganz anders aussah, wirft es wahrsch. ein sehr schlechtes Licht auf den Fotografen.

p.s. das ganze muss nicht bei FB ablaufen...das kann auch bei dem Paar zu Hause passieren, wenn sie ihren Freunden/Gästen "ihre" Hochzeitsbilder zeigen...,

Wer nach dem Fotografen fragt, kann sich auch dessen Homepage ansehen, und die dort vorhandenen Galerien. Und sich DANN ein Urteil bilden über die Fähigkeiten des Dienstleisters.

Ein Kunde, also jemand, der mich dafür bezahlt, dass ich ihn oder eine adere Person/Sache fotografiere, bekommt gegen einen Aufpreis alle Bilder in voller Auflösung als JPEG mit. Wenn es ganz schnell gehen muss, bleibt nichtmal die Zeit, die ersten Bilder, w ich noch das Licht überprüfe, zu löschen. Geschweige denn, Fotos rauszusuchen, auf denen der Fokus nicht gesesses hat.

Wer den AUifpreis nicht bezahlen möchte, bekommt i.d.R. verkleinerte Previews zum Auswählen in aller Ruhe mit nach Hause.

Man kann die Nachbearbeitung durch Kundne im digitalen Zeitalter nicht mehr unterbinden. Die Leute machen das selbst noch mit Handybildchen, die sie zuvor noch auf FB "zwischengespeichert" haben.

Wem seine Rohbilder so peinlich sind, dass er sie nicht rausgeben kann, dessen Endergebnisse möchte ich in aller Regel auch garnicht mehr sehen.

Bei TfP-/Test-Shootings gebe ich dem Model auch Previews zum Auswähen mit. Und sage ihnen, dass sie, falls sie von den Previes/JPEGs etwas selbst bearbeiten wollen - hin und wieder fragt ein Model das mal ganz von sich aus -, sie bitten Hinweis auf den Fotografen machen möchten.. Und dazu unbedingt den Hinweis, dass die Bildbearbeitung von Ihnen, oder wem auch sonst ist.

Hab da bisher noch keine Scherereien mit gehabt. Und wenn jemand wegen eines solchen Bildchens meint, nicht zu mir kommen zu wollen, weil ich ein richtig mieser Knipser sein muss: who cares? Ich hab genügend Anfragen und genügend zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer nach dem Fotografne fragt, kann sich auch dessen Homepage ansehen, und die dort vorhandenen Galerien. Und sich DANN ein Urteil bilden über die Fähigkeiten des Dienstleisters.

...

Klar KANN man das so machen...aber wenn ich ein Bild eines Fotografen sehe, dass ich persönlich schlecht finde, schaue ich mir bestimmt nicht seine HP an.
 
Och, es geht gar nicht um mich. :D

Ich hatte bisher nur mal den Fall, dass meine Bilder in schwarz/weiß umgewandelt und bei Facebook hochgeladen wurden. Das war aber immer leicht zu klären. Ich habe ihnen "meine" schwarz/weiß Variante geschickt, die deutlich besser gefiel und das Bild wurde ersetzt.

Auf die Idee zu dem Thread kam ich durch die Frage in einem Forum nach einem Bearbeitungsprogramm. Dort hat jemand Bilder vom Fotografen gekauft und möchte nun daraus Weihnachtskarten machen. Dazu sollen Weihnachtsmützen, Schnee etc. in das Foto ergänzt werden. Die Einwilligung des Fotografen liegt vor. Da habe ich mich gefragt, wie ich das fände, wenn jemand ungeübt an meine Fotos heran geht und dort Bildteile ergänzt und wie andere Fotografen das sehen. Die üblichen Standardverträge schließen ja die Nachbearbeitung aus und ich wollt einfach mal wissen wie üblich das ist, das trotzdem zu genehmigen und warum oder warum auch nicht.
 
Im konkreten Fall würde ich vorher gerne wissen, was der Käufer mit dem Bild anstellen will. Sagt er, ich möchte Nikiolausimützen ins Bild malen, liegt die Entscheidung bei dir. Meine Fotos von den Bundespressekonferenzen gebe ich da gerne her :lol:
 
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