yvi1988
Themenersteller
Hallo,
es geht mir um die Frage, ob eure Kunden Bilder die ihr gemacht habt nachbearbeiten dürft.
Dabei definiere ich den Kunden als eine Privatperson ohne Erfahrung in der Bildbearbeitung. Es geht dabei nicht um die Freundin oder die Geschweißter sondern um Kunden die auch gezahlt haben.
Bearbeitung meint die Veränderung des Bildes, z.B. Farben ändern, Filter drüber legen, Brushes einfügen, Text einfügen.
Bilder in Karten einfügen oder Collagen erstellen steht nicht zur Debatte.
Das Urheberschutzgesetzt fordert eine eindeutige Genehmigung des Fotografens. Schreibt ihr in euren Vertrag, dass die Bearbeitung genehmigt ist?
Bin gespannt auf eure Ansichten, gerne mit Begründung.
es geht mir um die Frage, ob eure Kunden Bilder die ihr gemacht habt nachbearbeiten dürft.
Dabei definiere ich den Kunden als eine Privatperson ohne Erfahrung in der Bildbearbeitung. Es geht dabei nicht um die Freundin oder die Geschweißter sondern um Kunden die auch gezahlt haben.
Bearbeitung meint die Veränderung des Bildes, z.B. Farben ändern, Filter drüber legen, Brushes einfügen, Text einfügen.
Bilder in Karten einfügen oder Collagen erstellen steht nicht zur Debatte.
Das Urheberschutzgesetzt fordert eine eindeutige Genehmigung des Fotografens. Schreibt ihr in euren Vertrag, dass die Bearbeitung genehmigt ist?
Bin gespannt auf eure Ansichten, gerne mit Begründung.