Gast_406740
Guest
Zu den oberen Ausführungen stimme ich weitgehend zu- möchte aber darauf hinweisen, dass davon einiges bisher reine Hobbyfotografen gar nicht, weniger oder mit geringerem Risiko als wirtschaftlich Tätige betroffen hat und diese jetzt die gleichen Aufwände zu betreiben haben.
Das meine ich damit, dass "jeder Fotograf" von der DSGVO betroffen ist und dass es falsch ist zu sagen, dass sich für Fotografen nichts ändert (BMI, KUG...)
ja, für die Variante "Vertrag" sehe ich das genau so- nur dass ich denke, zumindest eng ausgelegt, dass sich das nicht nur schwierig, sondern gar nicht rechtskonform lösen lässt.
Das geht natürlich noch recht einfach, wenn ich nur dort veröffentliche, wo ich niemanden weitere Rechte einräume. Beispielsweise auf meiner eigenen Webseite.
Aber, und dieses Problem gab es auch bisher schon, wenn ich Dritten Rechte einräume (Foren, soziale Medien, Nutzen von Whatsapp, Nutzen von Cloud & Co, Wettbewerben), muss ich diese Rechte selber ja ebenfalls haben.
Zukünftig, und das ist neu, auch jeweils konkret benennen- das kann ich/man aber nicht, wenn diese mir diese Infos erst gar nicht konkret geben.
Ganz davon abgesehen, dass diese Dienste dann auch nur Sachen mit den Bildern machen dürfen/dürften, die nach DSGVO rechtmäßig sind.
Sind sie aber bei vielen gar nicht- bei einigen können sie das gar nicht sein.
Einige Dienste wurden ja auch bereits deshalb verklagt.
Letztlich wird die Frage sein, wie konkret/genau man diese Infos wird angeben müssen.
Bei den Nutzungsrechten habe ich das die letzte Jahre immer so gehandhabt, dass ich, obwohl ich keine Bilder verkaufe/kommerziell verwende, mir dennoch diese Recht habe geben lassen- einfach auch, weil ich selber gar nicht weiß, welcher Dienst was genau mit den Bildern anstellt, wenn ich sie veröffentlicht habe. Zumindest die potentielle Möglichkeit, dass sie auch kommerziell genutzt werden ist bei den allermeisten gegeben.
Das wird so bei der DSGVO nicht mehr möglich sein in Bezug auf die persönlichen Daten- und genau das ist das Problem.
Ich könnte, selbst rückblickend nicht abschließend sagen, welche Bilder von mir von welchem "Dienst" wann wo und wie benutzt wurde. Und natürlich hätte ich das erst gar nicht im vorhinein gekonnt.
Auch wird es schwierig sein, auf manche liebgewonnen Dienste zu verzichten. Nicht meine liebgewonnen Dienste, sondern die der Modells- ich stieß gerade gestern auf völliges Unverständnis, weil ich Bilder eines Shootings nicht über Dropbox weitergeben wollte und auch keine Bilder vorab per Whatsapp zeigen.
Normalerweise wird all das trotzdem zu keinem Problem führen (schon gar nicht mit den Behörden)- das Risiko sehe ich hier eher in den Möglichkeiten, die einem Modell bei Verstoß (der (fast?) nicht zu verhindern ist) nun gegeben sind: erstens indirekt (durch Androhung einer Anzeige wegen DSGVO "Formfehler") eben doch ein Widerufsrecht bzw. Möglichkeit und zweitens durch "Schmerzensgeldforderungen", falls ein Bild einmal erfolgreich sein sollte und durch Dritte "groß" vermarktet würde.
Über Nutzungsrechte könnte sie da ja nichts machen, aber eben indirekt über DSGVO.
Und das sind beides Dinge/Risiken, mit denen Fotofreunde und auch ich bereits in der Vergangenheit konfrontiert waren.
vg, Festan
Das meine ich damit, dass "jeder Fotograf" von der DSGVO betroffen ist und dass es falsch ist zu sagen, dass sich für Fotografen nichts ändert (BMI, KUG...)
Eine Datenschutzerklärung für einen Fotografen besteht aus folgenden Teilen:
-Kontaktdaten des Verantwortlicher, der Aufsichtsbehörde und ggf. des Datenschutzbeauftragten.
-Eine kurze Policy, welchen Prinzipien man folgt.
-Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 (1), meistens a, b, c und f.
- Die zutreffenden Rechte des Betroffenen und dabei das Beschwerderecht nicht vergessen.
Der Zweck der jeweiligen Verarbeitung und die Beschreibung der konkreten Verarbeitung.
Das ist aus meiner Sicht der einzige Teil, der wirklich schwierig ist
ja, für die Variante "Vertrag" sehe ich das genau so- nur dass ich denke, zumindest eng ausgelegt, dass sich das nicht nur schwierig, sondern gar nicht rechtskonform lösen lässt.
Das geht natürlich noch recht einfach, wenn ich nur dort veröffentliche, wo ich niemanden weitere Rechte einräume. Beispielsweise auf meiner eigenen Webseite.
Aber, und dieses Problem gab es auch bisher schon, wenn ich Dritten Rechte einräume (Foren, soziale Medien, Nutzen von Whatsapp, Nutzen von Cloud & Co, Wettbewerben), muss ich diese Rechte selber ja ebenfalls haben.
Zukünftig, und das ist neu, auch jeweils konkret benennen- das kann ich/man aber nicht, wenn diese mir diese Infos erst gar nicht konkret geben.
Ganz davon abgesehen, dass diese Dienste dann auch nur Sachen mit den Bildern machen dürfen/dürften, die nach DSGVO rechtmäßig sind.
Sind sie aber bei vielen gar nicht- bei einigen können sie das gar nicht sein.
Einige Dienste wurden ja auch bereits deshalb verklagt.
Letztlich wird die Frage sein, wie konkret/genau man diese Infos wird angeben müssen.
Bei den Nutzungsrechten habe ich das die letzte Jahre immer so gehandhabt, dass ich, obwohl ich keine Bilder verkaufe/kommerziell verwende, mir dennoch diese Recht habe geben lassen- einfach auch, weil ich selber gar nicht weiß, welcher Dienst was genau mit den Bildern anstellt, wenn ich sie veröffentlicht habe. Zumindest die potentielle Möglichkeit, dass sie auch kommerziell genutzt werden ist bei den allermeisten gegeben.
Das wird so bei der DSGVO nicht mehr möglich sein in Bezug auf die persönlichen Daten- und genau das ist das Problem.
Ich könnte, selbst rückblickend nicht abschließend sagen, welche Bilder von mir von welchem "Dienst" wann wo und wie benutzt wurde. Und natürlich hätte ich das erst gar nicht im vorhinein gekonnt.
Auch wird es schwierig sein, auf manche liebgewonnen Dienste zu verzichten. Nicht meine liebgewonnen Dienste, sondern die der Modells- ich stieß gerade gestern auf völliges Unverständnis, weil ich Bilder eines Shootings nicht über Dropbox weitergeben wollte und auch keine Bilder vorab per Whatsapp zeigen.
Normalerweise wird all das trotzdem zu keinem Problem führen (schon gar nicht mit den Behörden)- das Risiko sehe ich hier eher in den Möglichkeiten, die einem Modell bei Verstoß (der (fast?) nicht zu verhindern ist) nun gegeben sind: erstens indirekt (durch Androhung einer Anzeige wegen DSGVO "Formfehler") eben doch ein Widerufsrecht bzw. Möglichkeit und zweitens durch "Schmerzensgeldforderungen", falls ein Bild einmal erfolgreich sein sollte und durch Dritte "groß" vermarktet würde.
Über Nutzungsrechte könnte sie da ja nichts machen, aber eben indirekt über DSGVO.
Und das sind beides Dinge/Risiken, mit denen Fotofreunde und auch ich bereits in der Vergangenheit konfrontiert waren.
vg, Festan