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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Zu den oberen Ausführungen stimme ich weitgehend zu- möchte aber darauf hinweisen, dass davon einiges bisher reine Hobbyfotografen gar nicht, weniger oder mit geringerem Risiko als wirtschaftlich Tätige betroffen hat und diese jetzt die gleichen Aufwände zu betreiben haben.

Das meine ich damit, dass "jeder Fotograf" von der DSGVO betroffen ist und dass es falsch ist zu sagen, dass sich für Fotografen nichts ändert (BMI, KUG...)

Eine Datenschutzerklärung für einen Fotografen besteht aus folgenden Teilen:

-Kontaktdaten des Verantwortlicher, der Aufsichtsbehörde und ggf. des Datenschutzbeauftragten.
-Eine kurze Policy, welchen Prinzipien man folgt.
-Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 (1), meistens a, b, c und f.
- Die zutreffenden Rechte des Betroffenen und dabei das Beschwerderecht nicht vergessen.

Der Zweck der jeweiligen Verarbeitung und die Beschreibung der konkreten Verarbeitung.

Das ist aus meiner Sicht der einzige Teil, der wirklich schwierig ist

ja, für die Variante "Vertrag" sehe ich das genau so- nur dass ich denke, zumindest eng ausgelegt, dass sich das nicht nur schwierig, sondern gar nicht rechtskonform lösen lässt.

Das geht natürlich noch recht einfach, wenn ich nur dort veröffentliche, wo ich niemanden weitere Rechte einräume. Beispielsweise auf meiner eigenen Webseite.
Aber, und dieses Problem gab es auch bisher schon, wenn ich Dritten Rechte einräume (Foren, soziale Medien, Nutzen von Whatsapp, Nutzen von Cloud & Co, Wettbewerben), muss ich diese Rechte selber ja ebenfalls haben.

Zukünftig, und das ist neu, auch jeweils konkret benennen- das kann ich/man aber nicht, wenn diese mir diese Infos erst gar nicht konkret geben.

Ganz davon abgesehen, dass diese Dienste dann auch nur Sachen mit den Bildern machen dürfen/dürften, die nach DSGVO rechtmäßig sind.
Sind sie aber bei vielen gar nicht- bei einigen können sie das gar nicht sein.
Einige Dienste wurden ja auch bereits deshalb verklagt.

Letztlich wird die Frage sein, wie konkret/genau man diese Infos wird angeben müssen.

Bei den Nutzungsrechten habe ich das die letzte Jahre immer so gehandhabt, dass ich, obwohl ich keine Bilder verkaufe/kommerziell verwende, mir dennoch diese Recht habe geben lassen- einfach auch, weil ich selber gar nicht weiß, welcher Dienst was genau mit den Bildern anstellt, wenn ich sie veröffentlicht habe. Zumindest die potentielle Möglichkeit, dass sie auch kommerziell genutzt werden ist bei den allermeisten gegeben.

Das wird so bei der DSGVO nicht mehr möglich sein in Bezug auf die persönlichen Daten- und genau das ist das Problem.
Ich könnte, selbst rückblickend nicht abschließend sagen, welche Bilder von mir von welchem "Dienst" wann wo und wie benutzt wurde. Und natürlich hätte ich das erst gar nicht im vorhinein gekonnt.

Auch wird es schwierig sein, auf manche liebgewonnen Dienste zu verzichten. Nicht meine liebgewonnen Dienste, sondern die der Modells- ich stieß gerade gestern auf völliges Unverständnis, weil ich Bilder eines Shootings nicht über Dropbox weitergeben wollte und auch keine Bilder vorab per Whatsapp zeigen.

Normalerweise wird all das trotzdem zu keinem Problem führen (schon gar nicht mit den Behörden)- das Risiko sehe ich hier eher in den Möglichkeiten, die einem Modell bei Verstoß (der (fast?) nicht zu verhindern ist) nun gegeben sind: erstens indirekt (durch Androhung einer Anzeige wegen DSGVO "Formfehler") eben doch ein Widerufsrecht bzw. Möglichkeit und zweitens durch "Schmerzensgeldforderungen", falls ein Bild einmal erfolgreich sein sollte und durch Dritte "groß" vermarktet würde.

Über Nutzungsrechte könnte sie da ja nichts machen, aber eben indirekt über DSGVO.

Und das sind beides Dinge/Risiken, mit denen Fotofreunde und auch ich bereits in der Vergangenheit konfrontiert waren.

vg, Festan
 
Zukünftig, und das ist neu, auch jeweils konkret benennen- das kann ich/man aber nicht, wenn diese mir diese Infos erst gar nicht konkret geben.

Ja, wir drehen uns langsam aber sicher im Kreis. Wir haben unsere Positionen erläutert und können feststellen, dass die jeweiligen Einschätzungen im Detail sehr unterschiedlich sind.

Mehr kann man letztlich im Rahmen einer Forumsdiskussion nicht erwarten.
 
Der steht im KUG (§23).

Nein steht nicht in der KUG, das eine datenerhebung sowas wie "beiwerk" kennt.

Eben schrieb jemand wir drehen uns im kreis, es sind vermutungen, rechtssicherheit gibt es nicht.
Das kann man erstmal fest halten.

Ich kann fuer meine interpretation auch nicht garantieren, es ist meine meinung, weiter nichts. Es gibt andere meinungen (die auch berechtigt und nachvollziehbar sind).

Aber ich moechte nochmals deutlich machen worum es geht.

Es geht nicht um das bild und nicht um rechte zur veroeffentlichung.
Konkret ein vertrag und ein bild das vor 3 jahren noch voellig legal war (nach KUG) und heute noch ist, was die bildrechte betrifft (nach KUG) ist nun nicht mehr ausreichend und strafbar! (wuerde man es heute mit der gleichen person und dem gleichen vertrag nochmals erstellen.)

Es wurde wesentliches geaendert in dem man ein handy foto (mit erkennbaren personen) als datenerhebung wertet.
Die rechte am bild (nach KUG) reichen nicht mehr aus, es drohen hohe strafen.

Ich glaube das ignorieren viele die sagen "KUG gilt noch".
Ja KUG gilt noch, aber DSGVO wurde hinzugefuegt.
Und man muss zwingend beides erfuellen.

Was nahezu unmoeglich sein wird bei fotos mit menschen drauf.
Weshalb es ausnahmen gibt fuer presse, oder beweisssicherung, etc.

Aber wir hobbyfotografen, die gerne mal hier im forum, oder auf flickr, facebook veroeffentlichen sind gekniffen, auch dann wenn wir KUG erfuellen.

Das ist der punkt.
Daher ist dieses andauernde "KUG gilt noch", oder gegen den willen der person durfte man frueher auch schon nicht - zwar richtig aber halt nur ein teil des problems, denn eine erfuellte KUG schuetzt vor strafe bei der erhebung von daten nicht! (ausnahmen, ich weiss.)

w
 
Zuletzt bearbeitet:
"Die Panik ist völlig unbegründet." Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.

muss gestehen, dass mich diese Aussage etwas beruhigt hatte und ich da nicht weiter nachgeforscht habe.

Bis ich dann vorhin darauf gestoßen bin, dass es wohl jedem (RA) relativ einfach möglich ist, einen Verbraucherschutzverein selber zu gründen und darüber dann Abmahnungen vornehmen zu können.

Erwähnt beispielsweise hier:

https://t3n.de/news/kollateralschaeden-dsgvo-risiken-1082922/

früher auch bereits so passiert:

https://www.e-recht24.de/artikel/ab...rein-gegen-den-unlauteren-wettbewerb-e-v.html

vg, Festan
 
Eine Datenschutzerklärung für einen Fotografen besteht aus folgenden Teilen:

-Kontaktdaten des Verantwortlicher, der Aufsichtsbehörde und ggf. des Datenschutzbeauftragten.
-Eine kurze Policy, welchen Prinzipien man folgt.
-Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 (1), meistens a, b, c und f.
- Die zutreffenden Rechte des Betroffenen und dabei das Beschwerderecht nicht vergessen.

Der Zweck der jeweiligen Verarbeitung und die Beschreibung der konkreten Verarbeitung.

Ich frage mich, wie das konkret bei einem Shooting abzulaufen hat. Sprich, ich habe – und hatte immer – einen Shooting-Vertrag. Darin ist u.a. erfasst (per App):
- Name des Modells
- Name des Fotografen
- Ev. Name der Visa
- Foto-Sujet (Portrait, Fantasy, whatever)
- Nutzungsrechte (alle Parteien dürfen Bilder in soziale Medien laden, ev. Kommerzielle Nutzung für alle untersagt falls TFP, Ausschluss von Nutzung in pornografischen oder rechtsextremen Seiten,)

So. Meine Datenschutzerklärung ist in meiner Homepage hinterlegt. Muss ich jetzt der Visa und dem Modell diese Erklärung ausgedruckt aushändigen? Unterschreiben lassen ("Gelesen und verstanden")? Oder genügt der Link auf meine Online-Datenschutzerklärung? Muss ich sie in meinem Studio einfach nur an der Wand getackert haben?

Wie läuft das in der Praxis ab?

Grüsse
JoeS
 
Auweia, ich habe vor 3 oder 20 Jahren ein Foto geschossen, für das ich jetzt, nach heutiger Gesetzeslage ins Gefängnis wandern muss und all mein Vermögen verliere ich auch. :rolleyes:
Dunkle Zeiten brechen an, Berufsverbot für Hobbyfotografen, Hausdurchsuchungen, Datensuchkommandos ziehen plündernd durchs Land...
Darf man eigentlich noch Katzenfotos von fremden Miezen machen oder ist das auch strafbewehrt?

:D
 
Nein steht nicht in der KUG, das eine datenerhebung sowas wie "beiwerk" kennt.

Nein, es gibt in der DSGVO Öffnungsklauseln zur Integration in die bestehende Gesetzgebung. Außerdem wo die DSGVO nicht gilt.
Und gilt in unserem Falle das KUG.

Eben schrieb jemand wir drehen uns im kreis, es sind vermutungen, rechtssicherheit gibt es nicht.
Das kann man erstmal fest halten.

Durftest Du denn vorher personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Person einfach so speichern und verarbeiten?
Ich glaube nicht. Was hat sich also geändert?

Es geht nicht um das bild und nicht um rechte zur veroeffentlichung.
Konkret ein vertrag und ein bild das vor 3 jahren noch voellig legal war (nach KUG) und heute noch ist, was die bildrechte betrifft (nach KUG) ist nun nicht mehr ausreichend und strafbar! (wuerde man es heute mit der gleichen person und dem gleichen vertrag nochmals erstellen.)

Es wurde wesentliches geaendert in dem man ein handy foto (mit erkennbaren personen) als datenerhebung wertet.
Die rechte am bild (nach KUG) reichen nicht mehr aus, es drohen hohe strafen.

In der DSGVO kommt das Wort "Foto" oder "Fotografie" nicht ein mal vor.
Wie sollte das Bild früher denn keine "Datenerhebung" gewesen sein? Und warum sollte der Vertrag heute nicht mehr gültig oder gar "strafbar" sein?

Ich glaube das ignorieren viele die sagen "KUG gilt noch".
Ja KUG gilt noch, aber DSGVO wurde hinzugefuegt.
Und man muss zwingend beides erfuellen.

Was nahezu unmoeglich sein wird bei fotos mit menschen drauf.
Weshalb es ausnahmen gibt fuer presse, oder beweisssicherung, etc.

Es gibt in der DSGVO keine Ausnahme für die Presse.
Es gibt Öffnungsklauseln um das ganz in Einklang mit den bisherigen Gesetzen zu bringen, nämlich das KUG.

Aber was schreibe ich, /bd/ hat sich dankenswerterweise sehr viel Mühe gemacht Ordnung in diese Thematik zu bringen.
 
Auweia, ich habe vor 3 oder 20 Jahren ein Foto geschossen, für das ich jetzt, nach heutiger Gesetzeslage ins Gefängnis wandern muss und all mein Vermögen verliere ich auch. :rolleyes:
Dunkle Zeiten brechen an, Berufsverbot für Hobbyfotografen, Hausdurchsuchungen, Datensuchkommandos ziehen plündernd durchs Land...
Darf man eigentlich noch Katzenfotos von fremden Miezen machen oder ist das auch strafbewehrt?

:D

Anders,
wenn das damals nach KUG legal war, dann ist das gleiche foto heute geknipst, mit dem gleichen vertrag nicht mehr konform.

w
 
Nein, es gibt in der DSGVO Öffnungsklauseln zur Integration in die bestehende Gesetzgebung. Außerdem wo die DSGVO nicht gilt.
Und gilt in unserem Falle das KUG.

[...]

Nein, es steht nirgends das die erfuellung der KUG die DSGVO ueberschreibt.

Man muss jetzt beides erfuellen.

w

Ps.: Natuerlich durfte man frueher auch nicht ohne einwillgung eine datenerhebung machen. Neu ist das ein foto mit exif grundsaetzlich als solche gewertet wird. (voellig unabhaengig einer veroeffentlichung, verarbeitung und KUG)

Pps2: und ja, die EUDSGVO laesst weitere reglungen durch die staaten zu, aber wir (andere schon) haben keine. (die uns hobbyfotografen schuetzen, presse, beweisssicherung und so ja, aber das hilft "uns" hobbyfotografen nicht, wir sind gekniffen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, es steht nirgends das die erfuellung der KUG die DSGVO ueberschreibt.

Man muss jetzt beides erfuellen.

Hier was dazu aus der echten DGVO:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-153/


Ps.: Natuerlich durfte man frueher auch nicht ohne einwillgung eine datenerhebung machen. Neu ist das ein foto mit exif grundsaetzlich als solche gewertet wird. (voellig unabhaengig einer veroeffentlichung und KUG)

Pps2: und ja, die EUDSGVO laesst weitere reglungen durch die staaten zu, aber wir (andere schon) haben keine. (die uns hobbyfotografen schuetzen, presse, beweisssicherung und so ja, aber das hilft "uns" hobbyfotografen nicht, wir sind gekniffen.)

Das haben wir auch schon alles durchgekaut ;)

Edith:
Noch wichtiger natürlich:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-4/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich, wie das konkret bei einem Shooting abzulaufen hat.

Du musst vor dem Shooting informieren. Wie du das machst bleibt dir überlassen.

Beispiele:

Hinweis auf deine Datenschutzerklärung mit Link in deiner E-Mail-Sig.
Deckt schon mal alles ab, was unter Geschäftsanbahnung läuft.

Aushang in deinen Geschäftsräumen.
Laufkundschaft wird informiert.

Aushändigen bei Vertragsabschluss.
Empfiehlt sich bei einer weitergehenden Vermarktung der Bildrechte.

Ich empfehle hier übrigens immer nur das rein zu schreiben, was auch gegeben ist. S.h. ich muss in die Datenschutzerklärung für die Web-Seite nicht die weitergehenden Informationen für ein Shooting packen.

Unterschreiben lassen ("Gelesen und verstanden")?

Nein.
 
Man muss jetzt beides erfuellen.


so ist es natürlich nicht- die beiden stehen teilweise im Widerspruch zueinander und niemand kann genau sagen, wie Gerichte das jeweils bewerten/gewichten werden.

Auch gibt es Meinungen, dass es noch weitere zu berücksichtigende Erwägungen gibt, die das Fotografieren aus den unterschiedlichsten Gründen so wie bisher auch, ermöglichen würde. Ist nur unklar, ob eine einheitliche Rechtssprechung das dann genau so sieht- es ist eben unsicher.

Pps2: und ja, die EUDSGVO laesst weitere reglungen durch die staaten zu, aber wir (andere schon) haben keine. (die uns hobbyfotografen schuetzen, presse, beweisssicherung und so ja, aber das hilft "uns" hobbyfotografen nicht, wir sind gekniffen.)

wie schon gesagt- es ist unsicher, was bedeutet, dass man das weder in die eine noch andere Richtung sagen kann.

Was es allerdings sicherlich nicht gibt, ist eine besondere Benachteiligung von "uns" Hobbyfotografen- die DSGVO trifft alle Fotografen gleichermaßen.

vg, Festan
 
Du musst vor dem Shooting informieren. Wie du das machst bleibt dir überlassen.

Beispiele: [...]
Für diese Beispiele und stellvertretend für deine stoische Ruhe und Hingabe beim Machen des Erklärbärs: vielen vielen Dank! :top:
(das geht natürlich auch an tewahipounamu, michaelbrandtner und wen ich in dieser Hinsicht jetzt vergessen haben mag)
 
Zuletzt bearbeitet:

ja, so möglich- hat man aber das Beweisproblem. Wenn man sich schon die Mühe macht und alles sauber nach DSGVO ausrichtet, dann würde ich da dann ganz sicher nicht drauf verzichten.

Ich nehme an, dass diese/solche Apps das zukünftig eh mit einbauen (falls solche/diese App nicht selber bereits nicht DSGVO konform ist)

vg, Festan
 
[...]
Was es allerdings sicherlich nicht gibt, ist eine besondere Benachteiligung von "uns" Hobbyfotografen- die DSGVO trifft alle Fotografen gleichermaßen.

vg, Festan

In so fern das ausnahmen wie: zur beweisssicherung, fuer presse, und so weiter fuer "uns" nicht gelten.

Nicht fuer fotos die wir im urlaub machen, etc..
(somal "rein privat" nicht gilt wenn wir hier, oder auf flickr veroeffentlichen, was wir Hobbyfotografen gerne machen. (ganz klar, ich auch))
Nach KUG oke, reicht fuer uns nicht mehr, und im grunde koennen wir kaum noch ein foto machen auf dem menschen sind, weil es nach DSGVO kein beiwerk fuer datenerhebung gibt. Aus die maus.

Ich weiss, es gibt ausnahmen, aber die treffen auf uns nicht zu.
Bzw, in wie weit doch, wissen wir in 10 jahren und nachdem der ein oder andere Hobbyfotograf das nachsehen hatte. (was erheblich sein kann, die formulierung verniedlicht.)


w
 

Das ist balfasel, mehr nicht.
Der gesetzgeber hat versagt in dem er es nicht geregelt hat.

Und immer wieder presse und so, aber das sind wir nicht!
Die ausnahmen treffen auf uns hobbyisten nicht zu, fuer uns gilt das eigentliche gesetz und das ist faktisch nicht zu erfuellen (mit beiwerk auf dem bild (weitere erkennbare personen) )

Deswegen sind bilder die vor 3 jahren "KUG legal" waren, heute strafbar.
Edit: Im sinne von, das man sie heute (mit dem gleichen vertrag) nochmals erstellt.

w

Ps.: sehr gerne haette ich von dir einen beleg, das es nicht der fall sein sollte. Also nicht eine weitere meinung, sondern was verlaessliches das mich vor dem kadi rettet. Ich will das nicht, ich versuche nur die realitaet zu erkennen, lieber waere es mir anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal, für die Panikheinis:

Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der Datenschutz-Grundverordnung ein.
 
Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der Datenschutz-Grundverordnung ein.

Ja, das heisst was KUG erlaubt ist nicht nach euDSGVO auch erlaubt, sondern es fuegt sich ein.

Erfuellen muessen wir jedoch beides.

w

Ps.: Nirgends steht das KUG eine datenerfassung erlaubt. Oder zeige es mir. Ich weiss es gibt ausnahmen, aber die treffen auf "uns" nicht zu. Oder zeige mir dieses.
 
Also ich habe mir jetzt hier so einiges durchgelesen zu dem Thema und habe für mich festgestellt, dass der Forumsbetreiber ja eigentlich mit einem Füß im KNast steht mit der Bereitstellung des Forums.

Wenn man es ganz eng sieht, dürften doch Fotos wie dieses hier: https://www.dslr-forum.de/attachment.php?attachmentid=3942336&d=1527571822 doch gar nicht mehr gezeigt werden?

Das Kennzeichen und die Gesichter sind ja klar zu erkennen.
Wer muss denn für so etwas nun gerade stehen, da die User hier ja anonym sind?
 
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