LGW
Themenersteller
Sodele, morgen fahre ich das erste mal mit DSLR im Gepäck auf die CeBIT, und mich interessiert jetzt einfach mal folgendes:
Darf man Hostessen fotografieren, und vor allem, diese Bilder veröffentlichen (i.e. Flickr)?
Fraglos fotografieren und ohne spezielle Einwilligung verbreiten darf man Standbetreuer wohl dann, wenn man Beispielsweise klar erkennbar den Stand samt Umgebung ablichtet (Beiwerk vs. Hauptwerk).
Ich frage mich aber: die Standbetreuer machen ja schon einen öffentlichen Job, stellen sich quasi selber ins Rampenlicht - eigentlich ähnlich wie eine kleine Nachwuchsband auf einer Bühne?
Mir fällt es jetzt etwas schwer zu unterscheiden, ob das möglicherweise schon als "relative Person des Zeitgeschehens" gelten kann, oder ob man hier noch ein Release braucht?
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mit einem Riesenstapel Verträge über die CeBIT zu laufen, da knippse ich dann lieber nur Computer und Panorama...
Kann mir jemand einen FUNDIERTEN juristischen Rat dazu geben, i.e. arne9001?
Den Thread zum Fotorecht habe ich zum wiederholten Male durchgeackert, aber so richtig "wohl" fühle ich mich da nicht...
Ich denke eigentlich, dass die CeBIT eine Art "öffentliche Versammlung" ist, und das die Teilnehmenden sich durchaus bewusst sein müssten, hier auch fotografiert (und veröffentlicht!) zu werden, in dem Rahmen, der üblicherweise zulässig ist bei solchen Veranstaltungen...
Montag um 8:00 gehts los, etwas kurzfristig, ich weiss. Zur Not baller ich mir zwei Karten voll mit den Mädels von JBOSS (ob die dieses Jahr überhaupt noch was anhaben?) - löschen kann ich ja immer noch wieder. Für die Schublade brauche ich den Quatsch nicht
Darf man Hostessen fotografieren, und vor allem, diese Bilder veröffentlichen (i.e. Flickr)?

Fraglos fotografieren und ohne spezielle Einwilligung verbreiten darf man Standbetreuer wohl dann, wenn man Beispielsweise klar erkennbar den Stand samt Umgebung ablichtet (Beiwerk vs. Hauptwerk).
Ich frage mich aber: die Standbetreuer machen ja schon einen öffentlichen Job, stellen sich quasi selber ins Rampenlicht - eigentlich ähnlich wie eine kleine Nachwuchsband auf einer Bühne?
Mir fällt es jetzt etwas schwer zu unterscheiden, ob das möglicherweise schon als "relative Person des Zeitgeschehens" gelten kann, oder ob man hier noch ein Release braucht?
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mit einem Riesenstapel Verträge über die CeBIT zu laufen, da knippse ich dann lieber nur Computer und Panorama...
Kann mir jemand einen FUNDIERTEN juristischen Rat dazu geben, i.e. arne9001?
Den Thread zum Fotorecht habe ich zum wiederholten Male durchgeackert, aber so richtig "wohl" fühle ich mich da nicht...
Ich denke eigentlich, dass die CeBIT eine Art "öffentliche Versammlung" ist, und das die Teilnehmenden sich durchaus bewusst sein müssten, hier auch fotografiert (und veröffentlicht!) zu werden, in dem Rahmen, der üblicherweise zulässig ist bei solchen Veranstaltungen...

Montag um 8:00 gehts los, etwas kurzfristig, ich weiss. Zur Not baller ich mir zwei Karten voll mit den Mädels von JBOSS (ob die dieses Jahr überhaupt noch was anhaben?) - löschen kann ich ja immer noch wieder. Für die Schublade brauche ich den Quatsch nicht

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