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Fotorecht - Skater auf öffentlichen Plätzen

De facto aber hat die Gesetzgebung ein ganzes Genre kaputt gemacht.

Nein, kaputt machen das die Scharen von Panikmachern in Foren wie diesem.

Denn die Rechtslage ist seit Jahren die selbe und auch die Rechtsprechung oder die Zahl der verhandelten Fälle haben sich nicht signifikant verändert und das obwohl mehr Bilder veröffentlich werden, seitdem jeder eine Homepage hat.
 
Man könnte auch anders herum argumentieren: Das Genre der sog. Streetfotografie ist dabei, die Privatsphäre kaputtzumachen.

Nun heißt das Genre aber Streetphotography und nicht Fremdes-Schlaf-und-Wohnzimmer-Fotografie.

Ich beanspruche jedenfalls nicht den öffentlichen Raum als meine Privatspäre, würde ich das tun, dürftet ihr alle nicht mehr aus Euren Häusern, so wie ihr auch alle nichts in meinem Badezimmer verloren habt.

Nur mal so als Denkanstoß.
 
Welches genre meinst du? Meinst du das IchhabemireineDSLRgekauftundhabe deswegendasRechtallesundjedenobsie wollenodernichtzushootenundmussdannauchallesegalwelcherQualitätinsInternetstellennurumeinpaarKlickzubekommen-Genre.

Ich rede von den Fotografen, die auf den Spuren eines Henri Cartier-Bressons unterwegs sind - falls Du den kennst. Du redest von was anderem. Da werden wir wohl argumentativ kaum zusammen kommen.
 
Ich rede von den Fotografen, die auf den Spuren eines Henri Cartier-Bressons unterwegs sind - .

:D Der ist gut, die Selbsteinschätzung einiger hier ist köstlich. Du solltest dich vielleicht nochmal ein wenig über die gesellschaftlichen Hintergründe der damaligen "Streetfotografie" kundig machen, das was häufig im Internet unter diesen Namen veröffentlicht wird widerspricht vollkommen dem damaligen Geist. Es gibt genügend kulturhistorische und soziologische Literatur dazu.
 
:D Der ist gut, die Selbsteinschätzung einiger hier ist köstlich. Du solltest dich vielleicht nochmal ein wenig über die gesellschaftlichen Hintergründe der damaligen "Streetfotografie" kundig machen, das was häufig im Internet unter diesen Namen veröffentlicht wird widerspricht vollkommen dem damaligen Geist. Es gibt genügend kulturhistorische und soziologische Literatur dazu.

Ja. Früher war ja grundsätzlich alles besser und "künstlerisch wertvoller". Deshalb darf man das heute auch restriktiver sehen. Schon klar...

Im übrigen bin ich selber eher in anderen Genres zuhause. Aber ich sehe die Arbeiten einiger Streetfotografen, die ich allesamt als künstlerisch wertvoll einstufen würde und finde es traurig, dass sie sich im Prinzip am Rande der Legalität bewegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja. Früher war ja grundsätzlich alles besser und "künstlerisch wertvoller". Deshalb darf man das heute auch restriktiver sehen. Schon klar...

Du hast Cartier-Bresson als Argument angeführt, nicht ich.
Abgesehen davon gibt es heute auch noch sehr gute "Street-Fotografen". Erst kürzlich gab es in FFM eine Ausstellung eines Fotografen mit Bildern aus dem Bahnhofsviertel. Allerdings ist er als Vorbereitung zunächst ohne Kamera monatelang durch die Strassen gestreift, hat das Vertrauen der Leute erworben, Gespräche geführt, mit seinen Bildern Geschichten erzählt und hat sich nicht einfach mal so auf die Strasse gestellet irgendwelche Passanten fotografiert und diese ungefragt ins Internet gestellt."Streetfotografie" macht Mühe wenn man keine voyeuristischen Knipsbilder erzeugen will.
 
:D Der ist gut, die Selbsteinschätzung einiger hier ist köstlich. Du solltest dich vielleicht nochmal ein wenig über die gesellschaftlichen Hintergründe der damaligen "Streetfotografie" kundig machen,


Klar, und das haben damals auch schon alle genauso gesehen wie es Historiker heute sehen.

Und diese Zeitzeugnisse fanden auch damals schon alle total relevant und keiner hat gesagt, das ist ja belangloser Alltag an den ihr die teueren Filme verschwendet.


das was häufig im Internet unter diesen Namen veröffentlicht wird widerspricht vollkommen dem damaligen Geist. Es gibt genügend kulturhistorische und soziologische Literatur dazu.

Und Du maßt Dir an, jetzt schon entscheiden zu dürfen, daß spätere Generationen manche dieser Bilder nicht in eine Reihe mit HCB stellen werden?
 
Du hast Cartier-Bresson als Argument angeführt, nicht ich.
Abgesehen davon gibt es heute auch noch sehr gute "Street-Fotografen". Erst kürzlich gab es in FFM eine Ausstellung eines Fotografen mit Bildern aus dem Bahnhofsviertel. Allerdings ist er als Vorbereitung zunächst ohne Kamera monatelang durch die Strassen gestreift, hat das Vertrauen der Leute erworben, Gespräche geführt, mit seinen Bildern Geschichten erzählt und hat sich nicht einfach mal so auf die Strasse gestellet irgendwelche Passanten fotografiert und diese ungefragt ins Internet gestellt."Streetfotografie" macht Mühe wenn man keine voyeuristischen Knipsbilder erzeugen will.

Das sehe ich anders. Sicherlich ist das ein guter Ansatz. Aber mir gefallen zum Beispiel die Bilder http://book.85mm.ch/GoingCandid.html hier. Jetzt kannst Du natürlich sagen: voyeuristische Knipsbilder und die Diskussion ist an dieser Stelle zu Ende.
 
Nochmal zur Privatsphäre: Die hat lt. diversen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (bes. Caroline-Urteil) nicht nur was mit Schlafzimmer oder Garten zu tun, wo Leute nicht fotografiert werden dürfen. Selbst Promis dürfen draußen auf der Straße nicht so einfach abgelichtet werden, wenn sie eigentlich für sich sein wollen. Der EGMR hat nämlich auch kritisiert (also im Grunde genommen aufgehoben), dass in Deutschland zwischen Personen der Zeitgeschichte und Normalos unterschieden wird. Soll heißen: wenn irgend jemand durch "konkludente Handlung" klar macht, dass er nicht fotografiert werden will, also sich wegdreht, grade zurückgezogen im Restaurant sitzt (oder im Gegenteil: wenn er offensichtlich für die Kamera posiert) muss man das berücksichtigen.
 
Abgesehen davon gibt es heute auch noch sehr gute "Street-Fotografen". Erst kürzlich gab es in FFM eine Ausstellung eines Fotografen mit Bildern aus dem Bahnhofsviertel. Allerdings ist er als Vorbereitung zunächst ohne Kamera monatelang durch die Strassen gestreift, hat das Vertrauen der Leute erworben, Gespräche geführt, mit seinen Bildern Geschichten erzählt ...

Das klingt aber eher nach Reportage/Fotojournalismus als nach Street. Könnte es sein, dass du da etwas durcheinander bringst?


.
 
Hallo.

Man kann unter bestimmten Umständen "konkudentes Verhalten" als Zustimmung werten. Das gilt z. B. auch für das Einnehmen von Posen, wenn man fotografiert wird.

Allerdings gibt es hier viele Haken und Ösen, und gerade bei Minderjährigen wäre ich da extrem vorsichtig.

Grüße

Mattes

danke dir...Also die ich ablichtetet habe waren keine Kids...eher so 18-30 Jahre
obwohl man sich da schnell mal verschätzen kann.
Abe wie gesagt die haben sich nicht gestört gefühlt, keiner hat sich weggedreht oder sonst irgend wie ein Gefühl rüber gebracht, nicht fotografiert zu werden.

warum die Diskussion hier so "ausartet" und nicht mehr mit meiner eigentlichen Frage zu tun hat weiß ich nicht.

was kann im schlimmsten Falle passieren wenn jemand sich auf einen Bild erkennt und was dagegen hat?
Wenn man mich anschreibt ist es ja kein Ding das Foto aus dem Netz zu nehmen.
 
Der EGMR hat nämlich auch kritisiert (also im Grunde genommen aufgehoben), dass in Deutschland zwischen Personen der Zeitgeschichte und Normalos unterschieden wird.
Mit welchen Worten genau hat er das getan? Könntest du die entsprechende(n) Passage(n) zitieren, bzw. auffindbar benennen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder mal ein Auszug von einem "Ahnungslosen" bzw. einer Seite von Ahnungslosen. Selbst das BVerfGE hat keine Ahnung im Gegensatz zu den Experten hier:

http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten

Fotografieren von Personen

Das Fotografieren von Personen ist, wie oben ausgeführt, in bestimmten Situationen sogar strafbar. Doch auch alle anderen Personenfotos berühren immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht der auf dem Foto abgebildeten Person. Es liegt durch die Aufnahme selbst aber noch keine Verletzung des „Recht am eigenem Bild“ der abgebildeten Personen vor, da diese Vorschriften erst mit der Veröffentlichung des Bildes selbst relevant werden (siehe dazu Das Recht am eigenem Bild). Trotzdem ist falsch, daraus zu schließen, dass Personenfotos problemlos ohne Zustimmung gemacht werden können und erst die Veröffentlichung rechtlich relevant wird.

Vielmehr sind diese Fragen immer zusammen zu beantworten. So verliert die fotografierte Person mit der Herstellung der Aufnahme die Kontrolle darüber, wie mit dieser Aufnahme später verfahren wird. Hat der Fotograf einmal ein Bild gemacht, obliegt es ganz seiner Entscheidung, dieses später zu veröffentlichen oder nicht. Diese Gefahr des Kontrollverlustes rechtfertigt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 2000, 1021), bereits das Fotografieren selbst zu verbieten.

Es gilt daher für die Praxis der Grundsatz, dass nur solche Aufnahmen hergestellt werden sollten, mit denen der Abgebildete einverstanden ist. Liegt keine solche Einwilligung vor, kann unter Umständen eine der Ausnahmen der KUG greifen. Dazu an dieser Stelle nur die Stichworte „Beiwerk“, „Versammlung“, „Person der Zeitgeschichte“ oder „Kunst“. Mehr zu dieser Problematik finden Sie in einem früheren Aufsatz auf photoscala: Das Recht am eigenem Bild.
 
Wieder mal ein Auszug von einem "Ahnungslosen" bzw. einer Seite von Ahnungslosen. Selbst das BVerfGE hat keine Ahnung im Gegensatz zu den Experten hier:

Also dort wird auf BVerfGE NJW 2000, 1021 Bezug genommen. Das berühmte Carolin-Urteil. Wo genau dort allerdings was zu den gerade in dem Absatz genannten Äußerungen stehen soll, ist mir schleierhaft. In dem Fall ging es gerade eben um einen abgeschiedenen Ort, an den sich die Dame zurückgezogen hatte und u.a. um die Frage, ob es auch auf öffentlichem Grund so etwas wie "Privatsphäre" gibt.

Es ist schon extrem OT hier zu landen, wo es doch um Skater im Stadtpark ging.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab wann ist ein Foto Kunst?
Was ist Kunst?
Wer kann das entscheiden?

Eine Debatte die schon Offt zerkaut wurde.

§ 23 KunstUrhG

Dann entscheide selber was du daraus machst
 
Interessant auch folgender Artikel: http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild

Fazit

Der Fotograf begibt sich in ein großes juristisches Spannungsfeld, wenn er Straßenaufnahmen macht und diese veröffentlicht. Die abgebildeten Personen haben einen starken Persönlichkeitsschutz und es gibt nur wenige Ausnahme, nach denen eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person möglich ist.

Ein Henri Cartier-Bresson hätte es in unseren Tagen schwerer, seine Kunst frei auszuleben ...

(RA Tim Hoesmann)

P.S.: Da die Autoren der beiden Photoscala Artikel Rechtsanwälte sind, halte ich die Ausführungen auf jeden Fall für zuverlässiger als die der anonymen Forennutzer hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder mal ein Auszug von einem "Ahnungslosen" bzw. einer Seite von Ahnungslosen. Selbst das BVerfGE hat keine Ahnung im Gegensatz zu den Experten hier:

Ach die Caroline hat da geskatet? Na das hätte uns der TO aber auch gleich sagen sollen. Dann sieht das natürlich gaaanz anders aus.:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Du kennst den Unterschied zwischen fotografieren und publizieren?

2. Was haben Deine Besipiele mit Skatern auf öffentlichen Plätzen oder Streetphotography zu tun?

1. Auch die bloße Anfertigung von Bildern kann aber Persönlichkeitsrechte verletzen. Wenn jemand sichtbar nicht fotografiert werden will, kannst du nicht argumentieren "aber ich publiziere ja nicht". Im Übrigen wurden hier ja wohl genügend Beispiele von Fotografen gezeigt, welche ihre Bilder auch publiziert haben.

2. Lies dir vielleicht meinen Text noch mal durch, dann wirst du womöglich feststellen, dass meine Beispiele sehr wohl etwas mit Streetfotografie und Skatern zu tun haben, da für sie eben dasselbe gilt.


Mit welchen Worten genau hat er das getan? Könntest du die entsprechende(n) Passage(n) zitieren, bzw. auffindbar benennen?

Kurzer Link hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Paparazzi.2C_Caroline_und_der_EGMR

...das Originalurteil gibt es hier: http://www.coe.int/t/d/menschenrech...urteile/20040624-vonHannover-Ua.asp#TopOfPage
Interessant wären für dich besonders Nr. 54 ff, wo der EGMR die Urteilspraxis des BVerfG auseinandernimmt.

Für meine Hausarbeit über das Thema seinerzeit habe ich zudem das Buch "Das Medienrecht und die Ökonomie der Aufmerksamkeit" von Karl-Heinz Ladeur verwendet.
 
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