Ich werfe gar nichts durcheinander.
Damit hat der Verursacher seine Pflicht erfüllt.
Doch tust du. Was sollte dann im Privatklageverfahren "eingestellt" werden?
Der Verursacher hat dennoch die Kosten des angerichteten Schadens zu leisten. Wenn der Rechtinhaber auf seinen Schadensersatz und die damit verbundenen Kosten wie RA etc. verzichtet, ist dies eine ganz andere Situation - und eher ein sehr unwahrscheinlicher Fall.