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Kamera defekt kurz nach Neukauf

Status
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bits

Themenersteller
Hallo,

ich habe ein Problem und weiss nicht genau, was meine Möglichkeiten sind. Da es gerade noch mit dem Kamerakauf zu tun hat, habe ich hier gepostet, falls das nicht passend ist, bitte ich es zu entschuldigen. Da die Kamera aktuell im Support ist, würde ich außerdem gerne darauf verzichten, Markennamen zu nennen.

Ich habe mir vor zwei Wochen eine Einsteiger-DSLR gekauft. Nach 3 Tagen leichtem Bilder Betrieb bzw. maximal 100 Bildern verabschiedete sich das Gerät mit einem leisen Knall, einer kleinen aber für mich dennoch spektakulären Rauchwolke und einem gewaltigen Schrecken. Der Support des Herstellers schrieb mir, ich solle die Kamera einschicken, was ich auch gemacht habe.

Seit 2 Wochen warte ich auf die Kamera, die ich sowohl professionell als auch privat schon lange nutzen wollte/müsste.

Da meines Wissens nach kein Bedienfehler vorlag - kann ich doch auf eine neue Kamera statt auf eine Reparatur pochen? Ich habe schließlich eine neue Kamera gekauft und kein Interesse an einer reparierten, bei der ich nicht weiss, ob nicht weitere Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden. Meiner Meinung nach hätte ich das Recht auf eine Ersatzkamera, da ich offensichtlich ein Gerät mit Mängeln bekommen habe (richtig?). Was würdet ihr machen? Oder soll ich gleich mit meinem Anwalt drohen -das wäre für mich eigentlich die ultima ratio?

Für gute Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Bits
 
würde mit nett anfragen anfangen, statt gleich mit dem vorschlag hammer vor ihrer Türe stehen ;), da kann man dann eher auf kulanz hoffen als wenn man sie bedroht.
 
naja, du hast die Kamera an den Hersteller geschickt, damit nimmst du wohl die Garantie in Anspruch. Warum bist du nicht an den Verkaeufer direkt gegangen unter Inanspruchnahme der Gewaehrleistung? Vielleicht haettest du da schneller Ersatz bekommen?
 
Also ehrlich gesagt, hätte ich die Kamera nach einer solch kurzen Zeit nicht eingeschickt, sondern direkt zum Händler retourniert.
Innerhalb zwei Wochen gilt beim Internetkauf Widerrufsrecht und jeder Vororthändler hätte das wohl auch gleich umgetauscht.
 
Hallo Gahmuret, da bin ich Deiner Meinung, deshalb schreibe ich auch von Ultima Ratio. Anwalt wäre der Holzammer. Aber meine freundlichen Mails und Anrufe haben bisher nichts geholfen.

Hallo Franconia, Hallo Flotwi, Danke für die Einschätzung. Meinen Händler konnte ich kurzfristig nicht erreichen, deshalb habe ich es direkt beim Service probiert. Dieser sagte mir dann, ich solle keinen Kontakt mehr zum Händler aufnehmen, da das alles schneller über sie gehen würde und der Händler auch nichts anderes machen könne. So wie Franconia es formuliert, klingt es, als wollte mich der Service damit "austricksen", die Garantie in Anspruch zu nehmen. Ich sehe die Lage ein wenig anders: Ich habe die Kamera eingeschickt damit sie sehen können, das kein Bedienfehler meinerseits vorliegt und nicht, damit ich die Garantie in Anspruch nehme.

Gruß,
bits
 
Wieso sollte einem der Hersteller ein Neugerät schicken, wenn der Defekt reparabel ist? Wie andere schon geschrieben haben, da hättest du dich an den Händler wenden müssen.... Und mit Anwälten drohen... Ich glaube kaum dass sich ein großer internationaler Konzern mit so etwas beeindrucken lässt, wenn er ganz offensichtlich im Recht ist. Das sie das Gerät austauschen ist aber natürlich nicht ausgeschlossen wenn man mal freundlich nachfragt und den Fall darlegt. Ich würde es so probieren. Allzugroße Hoffnungen sollte man sich da aber nicht machen.
 
ne da haben sie schon recht, der Händler schickt in der regel die defekte ware auch an den Hersteller, der Händler hat nur eine option dir einen ersatz body in zwischenzeit anzubieten (kommt auf den Händler an), bei den großmärkten ala blödmarkt usw. wird die ware allerdings nur zurückgeschickt und kein ersatz angeboten (taten sie zumindest bei mir nicht, waren aber auch kopfhörer und keine Kamera).
garantie ist eine freiwillige leistung und gewährleistung eine gesetzlich vorgeschriebene, in natura unterscheiden sie sich jedoch kaum bis gar nicht (da die Hersteller in ihre garantie die gewährleistung reinschreiben und manchmal extras angeben, die nur vorteilhafter sein können als die gewährleistung da eine verschlechterung illegal wäre ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bits,

elektronische Bauteile haben typischerweise anfangs eine etwas höhere Ausfallrate, dann ewig nicht mehr und nach etlichen Jahren steigt das Risiko wieder.

In deinem Fall hat sich wohl ein Elektrolytkondensator verabschiedet, würde ich sagen (Knall und Rauch). Das gibt im Innern der Kamera u.U. eine Riesensauerei, wenn das Elektrolyt durch die Gegend spritzt.

Wünsche Dir viel Glück

Klaus
 
Der Händler kann ja in der Regel garnicht abschätzen, ob es sich um einen Mangel oder Nutzerverschulden handelt. Tauscht er einfach aus, bleibt er gegebenenfalls auf dem fremdverschuldeten Schaden sitzen.

Bleibt ihm also eigentlich nix übrig, als zur Analyse in die Fachwerkstatt zu schicken. Jedenfalls bei hochwertigen Gütern und wenn man nicht gerade Stammkunde ist....

Gruß messi
 
Da meines Wissens nach kein Bedienfehler vorlag - kann ich doch auf eine neue Kamera statt auf eine Reparatur pochen? Ich habe schließlich eine neue Kamera gekauft und kein Interesse an einer reparierten, bei der ich nicht weiss, ob nicht weitere Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Nö, Du hast Anspruch auf eine funktionierende Kamera, der Hersteller/Händler hat das Recht zur Nachbesserung.
Nach einer gewissen Anzahl von Nachbesserungen hast Du Recht auf Wandlung, sprich Kohle zurück.
 
Auch wahr, wobei Nachbesserung bedeutet auch warten bis der Händler und Hersteller miteinander kommuniziert hat und das gerät angesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Antworten!

Die Erklärung Anspruch auf Nachbesserung finde ich in diesem Fall aber sehr merkwürdig und kundenunfreundlich. Wenn man sich ein Gerät neu kauft, es aber wegen Produktionsfehlern nicht nutzen kann und dadurch für mich wochenlange geschäftliche Verzögerungen entstehen kann ich eine solche Regelung nicht nachvollziehen.

Ich bin kein Anwalt, aber laut dem Eintrag zu "Nacherfüllung" (den ich aber jetzt erst gelesen habe), darf ich als Kunde entscheiden, welcher Weg gegangen wird: Reparatur oder Austausch. Hier die Kurzfassung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung

Ein Austausch (und nicht Reparatur oder Inanspruchnahme der Garantie) habe ich im Übrigen in meinem Brief, der der Kamera beilag, gefordert.

Die Möglichkeit der Rücksendung an den Verkäufer ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich da durch die lange Dauer des Supports, bzw. der Information durch den Support, dass ich mich nicht an den Händler wenden möge, schon ein längerer Zeitraum verstrichen ist. Deshalb fühle ich mich zusätzlich veräppelt.
 
Der § 439 BGB räumt dem Käufer eindeutig das Recht ein, zu entscheiden ob die Ware repariert oder durch ein Neugerät ersetzt werden soll.

Die Sache mit der 2 maligen Nachbesserung bezieht sich auf den Rücktritt vom Kaufvertrag! Dieser ist im § 440 geregelt und besagt, dass der Käufer dem Verkäufer mindestens zwei mal die Gelegenheit geben muss, die mangelware in Ordnung zu bringen. Erst nach zwei gescheiterten Versuchen (egal ob nun 2 Neugeräte, 2 Reparaturen oder 1 Neugerät und 1 Reparatur) darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. ;)
 
Ich bin kein Anwalt, aber laut dem Eintrag zu "Nacherfüllung" (den ich aber jetzt erst gelesen habe), darf ich als Kunde entscheiden, welcher Weg gegangen wird: Reparatur oder Austausch. Hier die Kurzfassung: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung

Sorry, aber das was du da aus der wikipedia verlinkst bezieht sich auf GEWÄHRLEISTUNG und die "bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen" - d.h. du hättest dich hierfür an deinen Händler wenden müssen, da du mit diesem den Kaufvertrag abgeschlossen hast. Das hast du aber (leider) nicht gemacht.

Stattdessen hast du dich an den Hersteller gewandt, mit dem hast du aber keinen Kaufvertrag abgeschlossen, sondern lediglich eine GARANTIE-Vereinbarung. Das ist eine "freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."
Und der Knackpunkt dabei ist das "freigestaltbar", d.h. du musst zuersteinmal die Garantiebedingungen des Hersteller genau durchlesen und dann schauen welche Rechte du ihm gegenüber hast.
 
auch der hersteller muss sich an die gewährleistung halten ;) im Endeffekt ist der Händler nur ein zwischen mann zwischen Kunden und Hersteller und eben jener der mit dem Kunden einen Kaufvertrag eingeht.
 
Der § 439 BGB räumt dem Käufer eindeutig das Recht ein, zu entscheiden ob die Ware repariert oder durch ein Neugerät ersetzt werden soll.

Solange dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (vgl. §439 (3) BGB)!
Will sagen: Wenn an meinem neuen Auto der Motor der Außenspiegel kaputt geht, kann ich kein neues Auto verlangen, da dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Händler verbunden wäre, sondern muss mich mit einer Reparatur des Spiegels abfinden.

ABER: Auch dies ist ein Beispiel für Gewährleistung und NICHT für Garantie, d.h. ich habe den Anspruch an den Autohändler aber nicht an den Hersteller.
 
Ich sehe es so: Dadurch, das du das Gerät zur Reparatur eingeschickt hast, hast du (mEn) konkludent die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung (Reparatur) gewünscht. Daher wir für die erste Nachbesserung nun entweder die Reparatur angenommen (in dem Fall stellvertretend für den Händler der Hersteller) oder, wenn diese zu teuer wird (ermessen des Nachbessernden), dir eine Neue geschickt. D.h. deinen Wunsch nach einer Neuen kannst du also erst mit der nächsten Nachbesserung fordern (soweit meine subjektive Einschätzung). Hättest du gleich vom Händler die Nacherfüllung in Form der Nachlieferung verlangt, würde die Sache anders aussehen (ähnlich, aber anders; nichtsdestrotrotz : Konjunktiv I)

LG

edit: In dem Fall ist es egal, ob sich der TO auf die Garantie- oder Gewährleistung beruft (wobei er mit Nachlieferung wohl Gewährleistung will), da die Garantiebedingungen die Gewährleistungsbedingungen nicht abdingen und nach diesen der TO einen mögl. Anspruch hätte (s. aber dazu Ausführungen oben).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist richtig, timbo79 post#14. Mein Post richtete sich an vorangegangene Posts, die beagten, das der Kunde nichts zu entscheiden hat. Ich hab hier nur den Wikipedia-Artikel verlinkt, insgesamt schien mir vieles als gefährliches Halbwissen.

Bezüglich des Händlers hatte ich das hier geschrieben:
Die Möglichkeit der Rücksendung an den Verkäufer ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich da durch die lange Dauer des Supports, bzw. der Information durch den Support, dass ich mich nicht an den Händler wenden möge, schon ein längerer Zeitraum verstrichen ist. Deshalb fühle ich mich zusätzlich veräppelt.

Ich habe inzwischen eine höfliche aber bestimmte E-mail an den Service geschrieben, mit der Forderung des Austauschs. Es kamen noch einige weitere Punkte mangelnden Services hinzu. Mal sehen was draus wird.

@gahmuret, #15: so sehe ich das eigentlich auch, mal sehen ob sie das auch ohne weiteres so sehen ...

@badfallenangel, #17: Den Austausch habe ich in einem Schreiben, welches der Kamera beilag, gefordert. Es gab keine Forderung nach Reparatur oder anderer Serviceleistung. In rechtlichen Dingen kenne ich mich nicht gut aus, aber ich denke das müsste relativ eindeutig sein.
 
Solange dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (vgl. §439 (3) BGB)!
Will sagen: Wenn an meinem neuen Auto der Motor der Außenspiegel kaputt geht, kann ich kein neues Auto verlangen, da dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Händler verbunden wäre, sondern muss mich mit einer Reparatur des Spiegels abfinden.

ABER: Auch dies ist ein Beispiel für Gewährleistung und NICHT für Garantie, d.h. ich habe den Anspruch an den Autohändler aber nicht an den Hersteller.

Die gewährleistung endet am ende auch beim hersteller, da dieser gewährleisten soll das seine ware die zeit der gewährleitung fehlerfrei funktioniert. Der Händler ist zwischenmann zwischen dir und dem Hersteller, er ist bei Gewährleistung/Garantie fällen auch nur vermittler zwischen dir und den Hersteller.
Der unterschied von Garantie und Gewährleistung ist nicht der wer in dir gibt sondern, dass die gewährleistung gesetzlich geregelt ist und die Garantie eine freiwillige dreingabe des Herstellers ist (wobei sehr oft das was in der garantie steht, gleich der gewährleistung ist).


Das andere mit umtausch und reperatur versuchen und am ende geld zurück betrifft den Kaufvertrag, das ist dann wieder eine sache zwischen dir und dem Händler, hat aber nur sekundär mit Gewährleistung und garantie zu tun (da man auch mehr als 5x garantie und gewährleistung in anspruch nehmen kann wenn man will).
In der regel wird die Ware überprüft (bei elektrosachen macht dies meist der Hersteller) und wird dann von diesen entschieden ob er dir das gerät repariert oder ersetzt (hängt von rentabilität ab, ob es repariert oder ersetzt wird).
 
Zuletzt bearbeitet:
auch der hersteller muss sich an die gewährleistung halten ;)

:grumble: Und das ist leider falsch, denn Gewährleistung ist nur zwischen einer Firma und einem Endkunden zwingend!
Der Hersteller hat keinen Vertrag mit dem Kunden, sondern mit dem Händler, da der Händler kein Endkunde ist, können Hersteller und Händler miteinander vereinbaren was immer sie wollen, ohne sich auch nur für funf Pfennige Euro-Cents um die Gewähleistung zu scheren...

im Endeffekt ist der Händler nur ein zwischen mann zwischen Kunden und Hersteller und eben jener der mit dem Kunden einen Kaufvertrag eingeht.
Die gewährleistung endet am ende auch beim hersteller [...]

Im Endeffekt hat der Kunde einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen und zwar nur mit dem Händler und mit niemand anderem sonst.
Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, ist es daher ausschließlich Sache des Händlers für Abhilfe zu Sorgen!!! Wie er das macht, ist sein Problem und kann dem Kunden eigentlich auch vollkommen egal sein, solange er es nur macht!

Allerdings sind viele Händler ganz groß darin zu versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und den Kunden an den Hersteller weiterzugeben ("Schicken Sie es doch direkt an den Hersteller, sie haben ja Garantie..."), aber hier lohnt es sich sehr hartnäckig zu sein, denn die Rechte aus Gewährleistung sind i.d.R. deutlich umfangreicher als die Rechte aus der Garantie des Herstellers.

Edit: Und wenn ich mir hier einige Kommentare anschaue, sind die Händler mit dieser Masche scheinbar sogar so erfolgreich, dass viele Kunden glauben die Händler wären ja eh nur "Zwischenmänner"´und am Ende würde alles beim "Hersteller enden"... :grumble:
 
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