@badfallenangel, #17: Den Austausch habe ich in einem Schreiben, welches der Kamera beilag, gefordert. Es gab keine Forderung nach Reparatur oder anderer Serviceleistung. In rechtlichen Dingen kenne ich mich nicht gut aus, aber ich denke das müsste relativ eindeutig sein.
hmm das ist natürlich schlecht, da der Hersteller in dem Fall der Nacherfüllung der falsche Ansprechpartner war.
Mein Tipp: Lieb anfragen, was nun Sache ist. Ich gehe davon aus, dass sich der Service mit dem Händler in Verbindung setzen wird/muss, da über eine Nachlieferung nur dieser als dein Vertragspartner entscheiden kann. Dieser kann dann, wie schon erwähnt wurde, bei (u.a.) unverhältnismäßigen Kosten deines Nacherfüllungswunsches (sprich: keine del-gusto-Willkür, wie manche denken!) diesen verweigern und "anders Nacherfüllen", z.B. durch Reparatur. Aber in dem Fall müsstest du wiederrum der Reparatur zustimmen...
Ach und noch eine Anmerkung zu den Wiki-Rechtswissen: Grds. ist das nen schicker pool an infos, denen ich mich auch sehr gerne bediene, falls ich schnell mal was grob brauche. Aber die Infos muss man in ein Konstrukt einbauen können, da, gerade das Zivilrecht, kein "lineares Recht" darstellt, sondern so verwoben wie eine Kevlarweste ist. Insofern sind die Infos (zu 99%) richtig, aber nicht das ende der Fahnenstange.
lg