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Kamera defekt kurz nach Neukauf

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@badfallenangel, #17: Den Austausch habe ich in einem Schreiben, welches der Kamera beilag, gefordert. Es gab keine Forderung nach Reparatur oder anderer Serviceleistung. In rechtlichen Dingen kenne ich mich nicht gut aus, aber ich denke das müsste relativ eindeutig sein.

hmm das ist natürlich schlecht, da der Hersteller in dem Fall der Nacherfüllung der falsche Ansprechpartner war.
Mein Tipp: Lieb anfragen, was nun Sache ist. Ich gehe davon aus, dass sich der Service mit dem Händler in Verbindung setzen wird/muss, da über eine Nachlieferung nur dieser als dein Vertragspartner entscheiden kann. Dieser kann dann, wie schon erwähnt wurde, bei (u.a.) unverhältnismäßigen Kosten deines Nacherfüllungswunsches (sprich: keine del-gusto-Willkür, wie manche denken!) diesen verweigern und "anders Nacherfüllen", z.B. durch Reparatur. Aber in dem Fall müsstest du wiederrum der Reparatur zustimmen... ;)

Ach und noch eine Anmerkung zu den Wiki-Rechtswissen: Grds. ist das nen schicker pool an infos, denen ich mich auch sehr gerne bediene, falls ich schnell mal was grob brauche. Aber die Infos muss man in ein Konstrukt einbauen können, da, gerade das Zivilrecht, kein "lineares Recht" darstellt, sondern so verwoben wie eine Kevlarweste ist. Insofern sind die Infos (zu 99%) richtig, aber nicht das ende der Fahnenstange.

lg
 
Hallo Zusammen,

aber wenn die Garantieleistung nur über den Händler geht

Zitat: timbo79
Im Endeffekt hat der Kunde einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen und zwar nur mit dem Händler und mit niemand anderem sonst.
Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, ist es daher ausschließlich Sache des Händlers für Abhilfe zu Sorgen!!! Wie er das macht, ist sein Problem und kann dem Kunden eigentlich auch vollkommen egal sein, solange er es nur
macht!

Aber wenn die Garantieleistung nur vertraglich zwischen dem Händler und dem Kunden exestiert, warum verlangt denn dann in der Regel der Hersteller, eine Regestrierung des Kunden. Entweder per Online oder durch eine Postkarte, die bei Neukauf dabei liegt.
Nach meinen Rechtsempfinden müßte der Hersteller ebenfalls in die Pflicht genommen werden nach ein so kurzen Zeit mit solch einen großen technischen Fehler (laut Aussage von bits).
Außerdem spricht es nicht gerade für den Service dieses Herstellers.
Gruß
noebchen
 
@badfallenangel #21: Was mich, wie ich ja auch schon geschrieben hatte, an der Sache irritiert ist aber die Forderung des Supports, sich nicht mehr an den Händler zu wenden, da der Support jetzt alles regeln würde. Ich verstehe die Motivation dahinter nicht. Mir kommt es im Nachhinein so vor, als wollte man mich damit aktiv in die Irre führen. (Im Übrigen: Bei einer einfachen DSLR kann ich mir fast nicht vorstellen, das die deutschen Reparaturkosten nicht die firmeninternen Kosten für ein Austauschgerät übersteigen.)

Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich dann aber nach wie vor die Möglichkeit, die Kamera im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Nacherfüllung dem Verkäufer zurückzuschicken, auch wenn die 2-wöchige Rückgabefrist des Fernhandels abgelaufen ist, da es ja um einen anderen Hintergrund geht. Dafür müsste ich mir die Kamera unrepariert zurücksenden lassen und dann wieder an den Händler weiterschicken.
 
@bits: Ich finde es erstens befremdlich das du den Hersteller nicht nennen willst, was soll die Geheimnistuerei? 2. ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt während bei der Grantie die Bedingungen und der Ablauf weitestgehend frei vom Hersteller zu diktieren ist, immerhin eine freiwillige Leistung. Hier kommt es darauf an was in den Garantiebedingungen steht.

Gewährleistungsansprüche hättest du beim Händler geltend machen müssen, er ist dein Vertragspartner was die Gewährleistung angeht während die Garantie über den Service des Herstellers läuft. Dieser ist bei der Garantie dein Vertrags und Ansprechpartner!
 
@Dr. med den Rasen:
Was in Deinen Augen befremdlich wirkt, ist in meinen Augen vernünftig und vorsichtig. Abgesehen davon tut es auch nicht viel zur Sache, um welche Firma es geht und befriedigt vielleicht die Neugier, wäre der Sache aber nicht dienlich.

Zum anderen Punkt könnte ich mich jetzt nur noch wiederholen. Die Erklärung findest Du in den vorangegangenen Posts.
 
@badfallenangel #21: Was mich, wie ich ja auch schon geschrieben hatte, an der Sache irritiert ist aber die Forderung des Supports, sich nicht mehr an den Händler zu wenden, da der Support jetzt alles regeln würde. Ich verstehe die Motivation dahinter nicht. Mir kommt es im Nachhinein so vor, als wollte man mich damit aktiv in die Irre führen. (Im Übrigen: Bei einer einfachen DSLR kann ich mir fast nicht vorstellen, das die deutschen Reparaturkosten nicht die firmeninternen Kosten für ein Austauschgerät übersteigen.)

Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich dann aber nach wie vor die Möglichkeit, die Kamera im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Nacherfüllung dem Verkäufer zurückzuschicken, auch wenn die 2-wöchige Rückgabefrist des Fernhandels abgelaufen ist, da es ja um einen anderen Hintergrund geht. Dafür müsste ich mir die Kamera unrepariert zurücksenden lassen und dann wieder an den Händler weiterschicken.

hmmm, entweder wollten die dich beschwichtigen, dass du einfach ruhe gibst und die deinem begehren nachgehen können oder, wie du selbst vermutest, die dich mit der Reparatur "abspeisen" wollen. Wie dem auch sei, du kannst ja schriftlich klarstellen, das du an einer Nachbesserung (Reparatur) grds. kein Intersse hast. Wenn die das nähmlich vorhaben, werden die sich bei dir ja wohl melden :D. Ob du die Reparatur verhindern kannst, können wir hier schlecht einschätzen, da wir keine Ahnung haben, was die genauen umstände sind (und selbst wenn wir wert, reparaturkosten, zumutbarkeit usw usw. wüssten, können wir trotzdem keine 100%-antwort liefern).

Zu der Idee, wie im zweiten Absatz vorzugehen, würde ich persönlich nicht machen. Egal, wie der Händler entscheidet (Reparatur/Nachlieferung), landet die Cam wohl so oder so bei diesem Unternehmen. Insofern ist es aus Kostengründen (Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite) durchaus legitim, die Cam vorerst beim Unternehmen zu belassen und den Sachverhalt schriftlich mit den Beteiligten zu klären (außerdem ist das mit weniger hick-hack verbunden).

lg
 
Es ist lächerlich den Hersteller nicht zu nennen, denn jeder Hersteller hat eigene Garantiebedingungen und man könnte dir so gezielter helfen. Aber es hat eher den Anschein das du dir nicht helfen lassen willst, denn deine Meinung bezüglich Austausch der Kamera ist einfach nicht haltbar. Du hast zwar den ANspruch auf Nachbesserung und in diesem Fall sogar den Anspruch auf Austausch, aber nicht gegenüber dem Hersteller sondern gegenüber dem Verkäufer. Du hast dich also an den falschen Ansprechpartner gewendet. Was die Garantiebedingungen aussagen ist herstellerspezifisch und den willst du ja aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nennen. Solange du hier die Wahrheit über den Sachverhalt schilderst ist es kein Problem den Hersteller zu nennen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast zwar den ANspruch auf Nachbesserung und in diesem Fall sogar den Anspruch auf Austausch, aber nicht gegenüber dem Hersteller sondern gegenüber dem Verkäufer.

Stimmt nicht ganz weil der Händler das Recht hat zu überprüfen ob es ein Garantie/Gewährleistungsfall ist oder nicht und die würden das dann auch einschicken. 14 tage rückgabe recht bei online handel mal aussen vor gelassen (gilt nur bei online gekaufte ware, oder wenn der örtliche händler dir dies zusichert, diese 14 tage sind nicht überall gültig, kommt auch daher das man bei online handel die ware nicht Vor dem kauf in der Hand haben kann).
Also ist es unwahrscheinlich das man einfach hingehen kann die kaputte Kamera abgeben kann und der Händler händigt dir sofort einen ersatz aus, da er dann das risiko trägt das er die Kamera beim Hersteller einschickt und den Schaden hat, weil die dann sagen das es durch unsachgemäße bedienung passiert ist und somit kein anspruch auf ersatz oder reparatur gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenns ärgerlich ist ist dad wohl eher ein Thema für ein Verbraucherschutzforum als für ein DSLR Forum zuml nichtmal ein Hersteller genannt wird und man den Fall somit auch mit einer Waschmaschine gleichsetzen kann zumal die Kaufberatung dafür eh der falsche Platz war da es dort um den Kauf einer Kamera gehen sollte.
Ich mach an der Stelle mal zu und drücke dem TO die Daumen das das alles ohne größere Probleme über die Bühne geht.
:)
 
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