• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Neues Gerichtsurteil zum Passfoto

Hallo,
wenn ich zum Fotographen gehe und Bilder machen lasse, dann bezahle ich den Fotographen für seine Arbeit und für die erhaltenen Abzüge. Was ich dann mit den Originalabzügen mache (Album, Pass, Dartscheibe,...), bleibt mir überlassen. Wenn ich jetzt diese Abzüge digitalisiere und dann veröffentliche, sind die Rechte des Fotographen natürlich nicht beachtet. Ich habe schliesslich nur für die erhaltenen Papierbilder bezahlt. Und mit diesen Bidern kann ich dann machen, was ich will.

Wenn ich aber die digitalen Daten ebenfalls übergeben bekomme, dann frage ich mich, ob ich hierduch nicht ggfs. auch die Rechte für die Nutzung der digitalen Daten mit bekomme.

Wenn die digitalen Daten aber nur dazu dienen sollen, sich evtl. ein Bild von den übrigen gemachten Aufnahmen zu machen, könnten die Vorschaubilder mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen werden. Diese könnten dann nicht genutzt werden, sondern nur als Grundlage für evtl. Nachbestellungen dienen. So hat es neulich ein Fotograph gemacht, der von unserer Firma beauftragt wurde.

Also könnten durch so genanntes konkludentes Handeln auch die Rechte mit übergehen, wenn der Fotograph die voll nutzbaren digitalen Daten mitgibt. Wozu sollte der Kunde diese (ungeschützten) Daten denn sonst erhalten, wenn er sie nicht nutzen darf.

Man kann es also auf vielfälige Art und Weise betrachten.

Daher am besten klar (z.B. auf der Rechnung) darstellen, welche Nutzung erlaubt bzw. verboten ist. Wenn dies nicht geschieht, könnte ein anderes Gericht ggfs. auch im Sinne meiner vorgenannten Auffassung urteilen.

Und nicht vergessen: "Alle nicht höchstrichterlichen Urteile sind Einzelfallentscheidungen!"
 
Ich bin jetzt kein Photograph, aber ein Kunde bei mir Bewerbungs- oder Paßbilder machen läßt, dann muß ich wohl davon ausgehen, daß er diese Bilder auch entsprechend nutzt, sprich in den Ausweis pappt oder meinetwegen auch für eine Onlinebewerbung einscannt.
Bei meinem Photographen werde ich ein paar Mal geknipst und darf mir das beste Bild aussuchen. Dann bezahle ich für jeden Abzug, der mir dort ausgedruckt wird.
Will ich 10 Abzüge, dann zahl ich halt 10 mal.
Insofern besteht doch die eigentliche Dienstleistung nicht aus dem Photographieren, sondern dem Drucken der Bilder.
Wenn ich nun entscheide, daß ich keine weiteren Abzüge brauche sondern eben stattdessen das Bild einfach einscanne und online weiterverwerte, dann hat der Photograph doch trotzdem das Geld für seine Leistung bekommen.
Vielleicht mag das im juristischen Sinne nicht ganz so korrekt sein, sollte aber in diesem speziellen Fall so gehandhabt werden. Denn 1. dreht es sich dabei um die eigene Person auf dem Bild und 2. unterschreibt man bei keinem Photographen irgendeine Vereinbarung wer, welche Recht an den Photos hat.
Das, was vielleicht juristisch korrekt ist, widerspricht in dem Fall einfach dem gesunden Menschenverstand.
 
Wieso sollte hier bitte das Urheberrecht greifen? Ich bezahle jemanden um Bilder von mir anzufertigen. Ist ja wohl mehr als logisch, dass diese dann zu meiner freien Verfügung stehen. Alles andere is einfach nur unsinnig. Manche Richter gehören eher in die Zwangsjacke als in die Richterrobe.
Oder meint ihr etwa, wenn ich einen Designerstuhl habe, darf ich den nicht fotografieren, da ich sonst das Urheberrecht des Designers verletze? Na, dann eben keine Fotos zuhause mehr, was?:ugly:
 
Wer sein Bewerbungsfoto auf seine Homepage werbewirksam ins Internet stellt, verletzt mit der Veröffentlichung das Urheberrecht des Fotografen.
Das ist ein neues Gerichtsurteil, ist doch lächerlich ich lasse mir Passfotos machen und darf sie nicht im Internet veröffenlichen. :ugly:
Wat? Wer bist du denn?

Bin grad echt fassungslos. Fändest du es so prall, wenn deine Arbeit einfach so benutzt wird, ohne Honorar, ohne Erwähnung, ohne Alles? "Irgendein Depp wird das Bild schon gemacht haben" - Alter ich fass es nicht, dass man so denken kann.

Gruselig. Da ist man mal 2 oder 3 Monate weg und hätte es fast geschafft auch dieses Posting zu überlesen... Mist. Ich hätte noch nen Monat drauflegen sollen.

Man geht mir grad der Hut hoch.

Btw. auch für Bewerbungsfotos gilt selbstredend das Urheberrecht. Ein Fotograf stellt doch auch nicht einfach ohne Genehmigung die Bilder online - da würden die Kunden direkt mal Amok laufen, gell? Aber umgekehrt soll das in Ordnung gehen? Also ich bitte dich.
 
[...] Und außerdem: das Recht (hier im Sinne von: das Gesetz) gibt diese Differenzierungen nunmal her, und das mit gutem Grund, nämlich um den Urheber (bzw. wie hier bei Leistungsschutzrechten: den Leistungserbringer) zu schützen und ihm eine gute Verhandlungsposition zu sichern.
Das Gesetz (§ 31 Abs. 5 UrhG) sagt aber nicht, dass die Zweckübertragungstheorie dermassen eng auszulegen ist, und auch nicht, dass es immer darum geht, den Urheber zulasten der anderen Vertragspartei zu begünstigen. Die Zweckübertragungstheorie ist an sich sinnvoll und ausgewogen, ihre Auslegung nicht.
 
Ein Fotograf stellt doch auch nicht einfach ohne Genehmigung die Bilder online - da würden die Kunden direkt mal Amok laufen, gell? Aber umgekehrt soll das in Ordnung gehen? Also ich bitte dich.
Das is ja wohl mal totaler Quatsch... himmelweiter Unterschied...

Derjenige der fotografiert wurde is mit Gesicht/Körper etc. auf dem Bild, der Fotograf nicht.

Im Gegensatz zum online bringen von Bildern auf denen man selbst drauf ist, verbietet das online stellen von Bildern fremder Leute schon die Vernunft. Der andere Fall kann einem Laien durchaus nicht klar sein (warum er jetzt sich selbst net online stellen darf).

Als etwas überspitztes Beispiel:

Reginalpolitikerin lässt sich fotografiern und der Fotograf verkauft dat Bild an nen Erotikwebsitebetreiber, der das Portrait in seinem Seitenheader auftauchen lässt.
-> Der tatsächliche (Image)Schaden für die gute Frau dürfte groß sein wenn das rauskommt.
Wenn sie allerdings das Foto irgendwie gewerblich nutzt entsteht dem Fotograf dadurch kein direkter Schaden.
 
Ein Fotograf, der seinen zahlenden Kunden so angeht, sollte den Beruf wechsel. Das Problem hätte man auch mit einem Anruf und einem 50-€-Scheck lösen können. Aber eine solche Tour ist das Letzte.

Ich würde mich als Verklagter am Samstag mit einem Pappschild vor dessen Innenstadtgeschäft stellen. Die Aufschrift: "Dieser Fotograf verklagt seine zahlenden Kunden." Mal sehen, wann diesem Heini das Grinsen vergeht.
 
Das is ja wohl mal totaler Quatsch... himmelweiter Unterschied...
Totaler Quatsch, kein himmelweiter Unterschied.

Ich denke da total pragmatisch: Was ich darf darfst du auch. Wenn ein Kunde seine Bilder veröffentlichen will ist das für mich völlig ok, so lange ich davon z.B. auch etwas habe (bspw. selbst veröffentlichen, Honorar). Wenn ich nen guten Tag habe gebe ich die Bilder eh zur Veröffentlichung frei. Aber einfach so übergangen werden fänd ich jetzt weniger prall. Da werde ich auch im weiteren Bekanntenkreis etwas kleinlich (nein, kein Bus mit russischen Bekannten - aber eine nette deutliche Mail).

Schwer zu begreifen was für ein Wind hier im Thread weht. [etwas zu weit gehende Meckerei rausgeworfen, sorry, Lg Mirko]

Hier geht es um ganz einfach und schlicht um ein vernünftiges Augenmaß. Wenn man mit der Arbeit anderer hausieren geht (egal wie), dann solltest es einem der üblichen Menschenverstand eigentlich gebieten, dass man denjenigen mit einbezieht. Wenigstens mal voher fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gesetz (§ 31 Abs. 5 UrhG) sagt aber nicht, dass die Zweckübertragungstheorie dermassen eng auszulegen ist, und auch nicht, dass es immer darum geht, den Urheber zulasten der anderen Vertragspartei zu begünstigen. Die Zweckübertragungstheorie ist an sich sinnvoll und ausgewogen, ihre Auslegung nicht.

Naja, immerhin hielt es der Gesetzgeber selbst für geboten, den § 60 UrhG (siehe oben) trotz § 31 V in den Text aufzunehmen: ihm war also wohl klar, dass die Zwecke eher eng ausgelegt werden. Und die dazu gehörige Rechtsprechung des BGH (Das Urheberrecht hat die Tendenz, in weitest möglichem Umfang beim Urheber zu verbleiben) ist ja nicht neu. Bei drei (oder vier?) Urheberrechtsnovellen hatte der Gesetzgeber zwischendurch Zeit, darauf zu reagieren. Hat er aber nicht - weil er sie billigt.

Deswegen sage ich ja: an den Richtern (die sonst natürlich an allem schuld sind :D ) liegt's hier nicht, sondern an der Politik. Die kann man gut oder schlecht finden - in jedem Fall durch Wahlen ändern.
 
Schwierig wirds halt immer dann wenn den Leuten nicht begreiflich zu machen ist, was sie da gerade tun, weil sie es selbst nicht begreifen.

Alles easy: Scanner angeworfen oder ein kurzer Download und schon ist die Katze im Sack oder auf der Webseite.

Früher war das nicht so einfach: Die "natürlichen" Begrenzungen der einzelnen Medien hat viele ebenso "natürlich" davon abgehalten, sich fremdes Gut auf welche Art und Weise auch immer anzueignen.

Heute ist alles möglich. Und weil alles möglich ist, fordern die Leute eben, dass es auch legal möglich sein soll. Und da liegt der Knackpunkt der Geschichte:

Egal, wie leicht etwas erreichbar ist, sollte man sich klarmachen:
Wenns nicht von mir ist, ist es von jemand anderem und damit ist erstmal Vorsicht angesagt bis ich die Erlaubnis eingeholt habe.
"Gelegenheit macht Diebe" - bewußt oder unbewußt. Ende der Plattitüden :D


[Polemik]
Das sind die gleichen Leute die auf ihren Webseiten sehr fett das Copyright betonen und gleichzeitig den hinterletzten Sch*** zum Download anbieten - den sie natürlich selbst nie geschaffen haben. Urheberrechte treffen immer nur die andern.[/Polemik]
 
na ich hoffe mal ganz schwer, das niemand, aber auch wirklich garniemand sich jemals wieder in das Studio dieser ach so netten Fotografin verläuft!
Für mcih ist ds einfach nur Abzocke, die Geschäfte laufen eben schlecht und dann versucht sie es auf diese Tour....
find ich nicht gut nein nein....
 
Bei einem wildfremden Bilderdieb mag die Reaktion ja noch angehen. Aber in diesem Fall handelte es sich um einen zahlenden Kunden, der die Rechtlage einfach nicht gepeilt hat. Das Verhalten des Fotogrfafen ist dumm und unprofessionell.
 
Naja ganz einfach: Paßfoto im Automaten machen lassen.

Spätestens bei den biometrischen Fotos sieht doch eh keiner mehr den Unterschied.

Ist halt ne gute Möglichkeit, sich als gewerblicher Paßfotograf nochmal in s Bein zu schießen, indem man auf so praxisfremden Regelungen beharrt ;)

Gruß
Thomas
 
Hallo Franc

...Oder meint ihr etwa, wenn ich einen Designerstuhl habe, darf ich den nicht fotografieren, da ich sonst das Urheberrecht des Designers verletze?...

Fotografieren für rein private Zwecke wirst du den Stuhl dürfen. Sobald du aber mit diesem Bild in die Öffentlichkeit gehst oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit benutzt (von der reinen Sitzgeleggenheit mal abgesehen ;-) ) kann / wird das schon ganz anders zu werten sein.

Noch "schlimmer" (kommt ganz auf die Sichtweise an) ist das Ganze bei Kunstgegenständen. Du darfst z.B. ein Gemälde nicht ohne Einwilligung des Malers verändern, oder eine Skulptur, die ein Künstler für einen bestimmten Ort entworfen hat, nicht einfach umsetzen.

Ansonsten kann ich mich hier nur einigen Vorrednern anschließen: Das Urheberrecht mag dem Ein oder Anderen nicht passen bzw. zu weit gehen, aber wir haben es nun mal genau so, wie es ist. Und es kommt - wie immer - auf den Einzelfall an. Deshalb hatte ich eingangs auch nach der Quelle und der Instanz gefragt.

Gruß
Thomas
 
Haha, das Ding lässt mir keine Ruhe. Ein Blick ins Gesetz erleichtert zudem bekanntermaßen die Rechtsfindung. Ich lesen gerade in aller Ruhe noch mal den § 60 UrhG und die Kommentierung im Schricker. Also das Einstellen ins Internet (=öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG) ist vom § 60 UrhG sowieso nicht erfasst.

Also: geht in keinem Fall ohne die entsprechenden Rechte. Ich korrigiere als ganz offiziell meinen Beitrag von oben.
 
Nachtrag:

Warum haben hier in diesem Forum manche (viele?) in ihrer Signatur stehen, dass ihre Bilder nur innerhalb des Forums verwendet / verändert werden dürfen. Nun, sie werden oft(?) mit ihren Bildern Geld verdienen (wollen?) und ein Interesse daran haben, dass sich nicht andere mit ihren "Federn schmücken".

Ist zwar nicht unbedingt mit Passfotos vergleichbar (auch wenn das Fotografierte manchmal(!) einem solchen ähnelt ;) ), aber irgendwie ähnlich gelagert.

Über Kunst usw. lässt sich trefflich streiten. Wer zieht die Grenzen? Jeder für sich kann ja schlecht sein. Hier stehen 2 unterschiedliche Interessenslagen gegeneinander und Aufgabe des Gesetzgebers ist es, einen Rahmen zu schaffen, was erlaubt ist und was nicht. Die Richter haben dann diese Gesetze anzuwenden (so sie nicht...., aber das ist wieder eine andere Geschichte).

Gruß
Thomas

Und jetzt gehe ich in Deckung :angel:
 
Grüß euch,
irgendwie sehe ich das Problem nicht? :confused:

Man geht zum Fotografen, lässt sich knipsen und bekommt für sein Geld sechs, neun oder was weiß ich wie viele Abzüge, die man bezahlt, nicht mehr und nicht weniger. Die kann man in einen Ausweis oder an die Hauswand klatschen, die ganz die Harten schenken sie der Oma, es wird niemanden stören.
Sobald man das Foto aber vervielfältigt (scannen und ins I-net stellen ist nix anderes) nimmt man sich ein Recht heraus, das man einfach nicht bezahlt hat.

Schöne Grüße
Peter

P.S.: Um den 10- bis 20-fachen Preis wär der Fotograf sicher bereit gewesen,
auf einen Großteil der Fotorechte zu verzichten.


Seh ich ziemlich ähnlich. Wer sich eine CD oder DVD oä kauft kann ja auch nich anfangen den inhalt beliebig in seine onlinebewerbung einzubauen, auch wenner die CD bezahlt hat.
 
Naja aber daß jemand sein Paßfoto für eine Bewerbung nutzen möchte, ist ja wohl wirklich nicht gerade ungewöhnlich. Außer Bewerbungen und eben Pässen / Ausweisen fällt mir gar nichts anderes ein, wofür man das benutzen sollte.

So gesehen hat die Fotografin ja quasi schon fast die Pflicht, ihren Kunden dahingehend zu beraten und zu informieren, wenn er sowas Naheliegendes mit seinem Bild nicht machen darf. (Man hat generell ja schließlich auch eine Beratungspflicht bei Dienstleistungen und für mich gehört da ganz selbstverständlich zu, daß man seine Kunden nicht gerade in's naheliegendste Messer laufen läßt.)

Und wenn das so oft vorkommt, daß Menschen ihre Paßfotos für Online-Bewerbungen nehmen wollen (ist ja auch sowas von abwegig, immer diese Kunden und ihre Extrawünsche... :lol:) dann nimmt man als Fotograf halt pauschal 2€ dazu und erteilt ihnen das Recht dazu, fertig ist die Sache.

Wie gesagt, einerseits jammert man gerne darüber, daß viele Gewerbe es schwer haben, andererseits sorgt man durch solches Handeln ja direkt dazu, daß der Kunde beim nächsten Mal zu seinem "fotografierenden Onkel" oder eben in den nächsten Paßautomaten rennt. Wenn das der Sinn sein soll... frei nach dem Motto... Hauptsache Recht gehabt.... :o

viele Grüße,
Thomas
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten