also erstmal danke für die vielen antworten
Abgesehen davon, ist es egal, ob Du die Einnahmen als Angestellter oder Selbständiger machst, weil die Steuerprogression ist die selbe. Evtl. ist die Sozialversicherung dann anders berechnet, aber die Steuer ist gleich hoch.
Wenn das der einzige Auftraggeber sein soll, dann würde ich das - wenn es mit Überstunden nicht geht - einfach mit einer Art Bonuszahlung oder so ähnlich mit dem Arbeitgeber abrechnen.
ja das stimmt schon...aber nur sofern ich den monatlichen "freibetrag" von 400€ oder so übersteige.
Und selbst wenn könnte ich doch meine ausgaben die ich für mein damals noch hobby hatte was ja jetzt dann beruflich wäre, bis zu einer gewissen vergangenen zeit rückwirkend absetzen. sei es die Cam oder objektive die anfang des jahres zugelegt wurden.
Und ob mein Chef der einzigste Kunde sein wird ist fragwürdig. Anfragen zur Produktfotografie, Web- oder Logodesign kamen schon. Somit wäre das mit der Scheinselbständigkeit geklärt. Ich habe bisher nur solch Anfragen immer dankend abgelehnt wegen dem Finanzamt
Daher meine Empfehlung, sich erst einmal mit den Begriffen und der Unterscheidung der verschiedenen Thematiken vertraut zu machen. Jemand vom Finanzamt kann Dir weder in Sachen BG noch in Sachen SGB weiterhelfen. Und da, speziell in §7, dürfte der größte Knackpunkt in der vom TO geschilderten Konstellation liegen.
Ja und genau deshalb frag ich hier ja nach...bzgl den Begriffen.
Ich dachte mir dass der ein oder andere vielleicht schon in der situation war.
Ich habe lediglich bekannte begriffe wie Nebengewerbe oder BG erwähnt, weil ich davon wusste. Erhoffte mir aber hilfe in dem mir einer sagt...nein kein Nebengewerbe sondern Freiberufler...oder ich soll gewerbe als werbeangentur anmelden etc...
Das waren ja schon eine Menge input...aber ich werde wohl nicht drum rum kommen, und persönlich mit dem FA in kontakt treten
Aber eure Antworten haben mir schon sehr geholfen
Ist also doch nicht so einfach wie ich dachte
Aber genau für solch situationen gibt es ja ein Forum