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Selbständig machen...über Umwege^^

Das Einkommensteuergesetz kennt im Grunde keine Unterschiede. Relevant ist, was am Ende verdient wird und das wird versteuert. Egal ob als Angestellter oder selbständig. Die Steuerstätze sind die selben. Pro Person gibt es nur ein Einkommen, da wird alles zusammengerechnet.

Wenn Du dem Kontext meiner Aussage und dem zuvor zitierten Teil berücksichtigt hättest, wäre Dir aufgefallen, dass es um Einkommensarten ging. Die Höhe von Steuerlasten war nicht thematisiert.
 
also erstmal danke für die vielen antworten

Abgesehen davon, ist es egal, ob Du die Einnahmen als Angestellter oder Selbständiger machst, weil die Steuerprogression ist die selbe. Evtl. ist die Sozialversicherung dann anders berechnet, aber die Steuer ist gleich hoch.

Wenn das der einzige Auftraggeber sein soll, dann würde ich das - wenn es mit Überstunden nicht geht - einfach mit einer Art Bonuszahlung oder so ähnlich mit dem Arbeitgeber abrechnen.

ja das stimmt schon...aber nur sofern ich den monatlichen "freibetrag" von 400€ oder so übersteige.
Und selbst wenn könnte ich doch meine ausgaben die ich für mein damals noch hobby hatte was ja jetzt dann beruflich wäre, bis zu einer gewissen vergangenen zeit rückwirkend absetzen. sei es die Cam oder objektive die anfang des jahres zugelegt wurden.

Und ob mein Chef der einzigste Kunde sein wird ist fragwürdig. Anfragen zur Produktfotografie, Web- oder Logodesign kamen schon. Somit wäre das mit der Scheinselbständigkeit geklärt. Ich habe bisher nur solch Anfragen immer dankend abgelehnt wegen dem Finanzamt ;)

Daher meine Empfehlung, sich erst einmal mit den Begriffen und der Unterscheidung der verschiedenen Thematiken vertraut zu machen. Jemand vom Finanzamt kann Dir weder in Sachen BG noch in Sachen SGB weiterhelfen. Und da, speziell in §7, dürfte der größte Knackpunkt in der vom TO geschilderten Konstellation liegen.

Ja und genau deshalb frag ich hier ja nach...bzgl den Begriffen.
Ich dachte mir dass der ein oder andere vielleicht schon in der situation war. ;)
Ich habe lediglich bekannte begriffe wie Nebengewerbe oder BG erwähnt, weil ich davon wusste. Erhoffte mir aber hilfe in dem mir einer sagt...nein kein Nebengewerbe sondern Freiberufler...oder ich soll gewerbe als werbeangentur anmelden etc...
Das waren ja schon eine Menge input...aber ich werde wohl nicht drum rum kommen, und persönlich mit dem FA in kontakt treten ;)
Aber eure Antworten haben mir schon sehr geholfen ;) Ist also doch nicht so einfach wie ich dachte :D
Aber genau für solch situationen gibt es ja ein Forum (y)
 
ja das stimmt schon...aber nur sofern ich den monatlichen "freibetrag" von 400€ oder so übersteige.

Ich fürchte, da ist einiges durcheinander. Wenn Dein Jahreseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Angestellter) im Veranlagungsjahr 2013 den Betrag von EUR 8130 übersteigt, erhöht schon der erste Euro Gewinn aus der selbsständigen Tätigkeit Deine Steuerlast.


Und selbst wenn könnte ich doch meine ausgaben die ich für mein damals noch hobby hatte was ja jetzt dann beruflich wäre, bis zu einer gewissen vergangenen zeit rückwirkend absetzen. sei es die Cam oder objektive die anfang des jahres zugelegt wurden.

Ja, in der Gründungsphase ist das sicherlich richtig.


Und ob mein Chef der einzigste Kunde sein wird ist fragwürdig. Anfragen zur Produktfotografie, Web- oder Logodesign kamen schon. Somit wäre das mit der Scheinselbständigkeit geklärt. Ich habe bisher nur solch Anfragen immer dankend abgelehnt wegen dem Finanzamt ;)

Meiner Meinung nach, und wie Phexi schon auf Seite 1 geschrieben hat, kollidiert das trotzdem mit dem SGB wenn Du gleichzeitig selbstständig und nicht selbstständig für ein Unternehmen tätig bist.


Ich habe lediglich bekannte begriffe wie Nebengewerbe oder BG erwähnt, weil ich davon wusste. Erhoffte mir aber hilfe in dem mir einer sagt...nein kein Nebengewerbe sondern Freiberufler...oder ich soll gewerbe als werbeangentur anmelden etc...

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Aber genau für solch situationen gibt es ja ein Forum (y)

In Foren bekommst Du aber auch Antworten von Leuten, die Umsatz von Gewinn nicht unterscheiden können oder Einkommenssteuer mit Umsatzsteuer verwechseln. Wie willst Du sinnvolle Antworten von Müll unterscheiden?
 
Das waren ja schon eine Menge input...aber ich werde wohl nicht drum rum kommen, und persönlich mit dem FA in kontakt treten ;)

Ich würde lieber bei der örtlichen IHK anfragen, die haben einen Bereich für Existenzgründer. Und dann kannst Du den Input hier von einem Profi abklopfen lassen.

Die Bestimmungen zur Scheinselbstständigkeit sind leider nicht mehr so abgegrenzt wie noch vor 8 Jahren, als ich mich selbst prüfen ließ. Da gibt es sicher wieder neues zu berichten. Solange ich nebenerwerblich KGT war - die 8 Jahre vorher - hat das kein Mensch wissen wollen, für wen ich nebenher arbeite. Mach Dich schlau.
 
Das wird sich auf jeden Fall lohnen, denn er muss ja nichts anschaffen, wenn ich es richtig verstanden habe. Es lohnt sich alleine schon deshalb, weil keine Sozialabgaben anfallen (in Frankreich ist das anders), nur Einkommensteuer.

Ob sich Dich Sache lohnt, kann man doch frühestens dann beurteilen, wenn Aufwand und Ertrag annähernd bekannt sind. Meine Glaskugel konnte mir diesbezüglich leider nichts berichten. Wenn Du mir mal Deinen Glaskugelputzlappen leihst, seh' ich vielleicht auch klarer ;)
 
1. Ohne anderen auf den Schlips zu treten, aber M42er hat als einer von wenigen Recht (y)
2.
M.W. müßtest du auch mit einem angemeldetem "Nebengewerbe" mindestens zwei Auftraggeber haben, d.h. also deinen Chef und noch mindestens einen weiteren, um nicht unter Scheinselbstständigkeit zu fallen.

Das ist schon mal relativ richtig. Du brauchst 1/5 der Einnahmen von einem anderen Auftraggeber. Wenn sich allerdings dieses 1/5 wie ein Faden längere Zeit durchzieht und kein 3. oder weiterer Auftraggeber hinzukommt wird angenommen dass das ganze genau so konstruiert ist und Gestaltungsmissbrauch betrieben wurde => Hinterziehung von Sozialabgaben.

Diese ganze Geschichte mit den Sozialabgaben trifft dich eigentlich nur indirekt. Hinterzieher und Schuldner ist in der ersten Stufe der Arbeitgeber/Auftraggeber . Dieser wird verklagt (denn er wäre verpflichtet wenn du angestellt wärst die Sozialabgaben richtig zu melden und abzuführen). Allerdings wird er dann versuchen zivilrechtlich das Geld dann wieder von dir einzuklagen. Ich habe schon genug Bescheide gesehen, zwar über Steuernachzahlung und keine Sozialversicherungsbeiträge, aber wenn ich die Zinsen anschaue betragen die nach einigen Jahren locker 1/3 bis 1/2 des geschuldeten Betrages. Zusätzlich

Für mich gehört die Automobil Industrie und deren Zulieferer eindeutig zur Metallindustrie. Und dort gibt es hunderte von Freiberuflern, die auch durch das Finanzamt anerkannt sind. Das sind zum Beispiel die Ingenieure. Das ist bei mir schon seit vielen Jahren so.

Freiberufler haben weder was mit der IHK, HWK noch mit der Rentenversicherung etwas zu tun. Sie zahlen auch keine Gewerbesteuer.

Nur die Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt ist teilweise nicht so einfach.

Da gebe ich dir vollkommen Recht. Ingenieure sind aber auch fast die einzigen in der Branche und ist die Ausnahme, deswegen bin ich nicht davon ausgegangen dass dies hier zutrifft.

Freiberufler als Fotograf bist du - einfach gesagt - nur wenn dir keiner einen Auftrag gibt. D.h. Du machst ein Foto einer Wiese und verkaufst es => Freiberuflich. Dir sagt einer: Mach das Foto dann kauf ich es dir ab oder du bekommst X € dafür => Gewerbetreibender.
 
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