cl.GER
Themenersteller
Hey,
würde gerne mal eure Verfahrensweise beim veröffentlichen von Bildern nach einem Shooting mit einem Model wissen.
Generell gehen Model und Fotograf nach dem Shooting getrennte Wege (örtlich gesehen). Während das Model zu Hause (hoffentlich) gespannt auf die ersten Bilder wartet retuschiert der Fotograf erst einmal 1-2 Tage rum. So weit, so gut.
In meinem Modellvertrag steht unter anderem:
Die Bilder sind nun fertig und könnten eigentlich veröffentlicht werden. Jetzt will man kein Arsch sein und fragt das Model noch einmal mit welchen Bilder es konform geht. Tja, und seit fast einer Woche keine Rückmeldung.
Wie geht ihr damit um bzw. wie macht ihr das?
Entsprechenden Passus für den nächsten Vertrag einbringen? Einfach veröffentlichen? Ist mein Vertrag dahingehend eher unvorteilhaft?
Mir ist klar, das ich hier keine Rechtsberatung erhalte, aber ich denke, dass einige doch schon mal das Problem hatten. Wie seid ihr damit umgegangen?
würde gerne mal eure Verfahrensweise beim veröffentlichen von Bildern nach einem Shooting mit einem Model wissen.
Generell gehen Model und Fotograf nach dem Shooting getrennte Wege (örtlich gesehen). Während das Model zu Hause (hoffentlich) gespannt auf die ersten Bilder wartet retuschiert der Fotograf erst einmal 1-2 Tage rum. So weit, so gut.
In meinem Modellvertrag steht unter anderem:
6. Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
6.1. Die angefertigten Bilder dürfen nur mit Genehmigung des Models weitergegeben werden. Darunter fallen Veröffentlichungen in Printmedien (Zeitungen etc.), Veröffentlichungen auf Internetseiten und Weitergabe an andere Personen, ausgenommen die unter 6.2. aufgeführten Medien.
6.2. Es wird sich darauf geeinigt, das Bilder in folgenden Medien bzw. Internetseiten veröffentlicht werden dürfen:
Faebook, Eigene Internetseite bla bla
6.3. [...]
6.4. Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung (eine E-Mail reicht). In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen.
6.5. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
6.1. Die angefertigten Bilder dürfen nur mit Genehmigung des Models weitergegeben werden. Darunter fallen Veröffentlichungen in Printmedien (Zeitungen etc.), Veröffentlichungen auf Internetseiten und Weitergabe an andere Personen, ausgenommen die unter 6.2. aufgeführten Medien.
6.2. Es wird sich darauf geeinigt, das Bilder in folgenden Medien bzw. Internetseiten veröffentlicht werden dürfen:
Faebook, Eigene Internetseite bla bla
6.3. [...]
6.4. Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung (eine E-Mail reicht). In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen.
6.5. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Die Bilder sind nun fertig und könnten eigentlich veröffentlicht werden. Jetzt will man kein Arsch sein und fragt das Model noch einmal mit welchen Bilder es konform geht. Tja, und seit fast einer Woche keine Rückmeldung.
Wie geht ihr damit um bzw. wie macht ihr das?
Entsprechenden Passus für den nächsten Vertrag einbringen? Einfach veröffentlichen? Ist mein Vertrag dahingehend eher unvorteilhaft?
Mir ist klar, das ich hier keine Rechtsberatung erhalte, aber ich denke, dass einige doch schon mal das Problem hatten. Wie seid ihr damit umgegangen?