• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Versicherungspflicht für Fotografen in Berufsgenossenschaft

Das ist echt klasse in Deutschland. Wer sich selbständig macht, muss erst mal löhnen, bevor er überhaupt was eingenommen hat (BG, Handwerkskammer z.B.):grumble:
Naja. Ein Jahr ist es beitragsfrei *hmpf*

Trotzdem hast du Recht. Selbständigkeit und Innovationswillen wird hier sehr erfolgreich beschwert und unterdrückt. Aber was will man schon erwarten, wenn nicht mal die Gesellschaft als solche damit klar kommt, daß jemand erfolgreich irgendetwas tut - scheitern ist cool, Erfolg haben unverdient.
 
Die Auskunft "jeder, der Geld dafür bekommt, muß bei der BG gemeldet sein" entspricht nicht der Wahrheit. Geld kann auch eine Geschenk sein, wenn es einen gewissen Rahmen nicht überschreitet und damit ist es werder EkSt-pflichtig noch für BG interessant. Daß die dir was anderes erzählen ist klar. Das ganze mal ohne Gewähr - Steuerberater fragen.

Bezüglich Steuerrecht wenn das Geld für die Fotos gezahlt wird: Falsch !
(Wenn es für eine berufliche Tätigkeit gezahlt wird. Und darum geht es hier ja !)
 
Bezüglich Steuerrecht wenn das Geld für die Fotos gezahlt wird: Falsch !
(Wenn es für eine berufliche Tätigkeit gezahlt wird. Und darum geht es hier ja !)
Genau der vorletzte Satz ist wohl der springende Punkt - wenn die Frage unter dieser Voraussetzung gestellt wurde, gibt es keinen Zweifel: Da ist jede Einnahme der Steuer schöööön zu melden.
 
Komme da nicht ganz mit...

unterscheidet ihr jetzt gerade zwischen

1. jemand der fotos macht für jemand anderes = BG pflicht

und

2. jemand der Fotos macht von was weis ich nur nicht von menschen die das wollen oder für sie = nicht BG pflicht

?

wobei 2. aber ne UsTNr braucht aber 2. halt auch nen Gewerbe angemeldet haben muss?
 
Komme da nicht ganz mit...
unterscheidet ihr jetzt gerade zwischen
1. jemand der fotos macht für jemand anderes = BG pflicht
und
2. jemand der Fotos macht von was weis ich nur nicht von menschen die das wollen oder für sie = nicht BG pflicht
?
wobei 2. aber ne UsTNr braucht aber 2. halt auch nen Gewerbe angemeldet haben muss?

Nein. Ich glaube die Unterscheidung muss lauten:

1. tut jemand das gewöhnlich für Geld
2. macht er es aus Spaß und bekommt nur hin und wieder gelegentlich mal ne kleine Aufmerksamkeit dafür

Ich denke nur für Nummer 1 braucht es ein Gewerbeschein + EkSt-Erklärung. Bei Nummer 2 dürfte wohl i.d.R. ein Hobby vorliegen.

Ob nun Menschen oder nicht ist egal.
 
Nein. Ich glaube die Unterscheidung muss lauten:

1. tut jemand das gewöhnlich für Geld
2. macht er es aus Spaß und bekommt nur hin und wieder gelegentlich mal ne kleine Aufmerksamkeit dafür

Ich denke nur für Nummer 1 braucht es ein Gewerbeschein + EkSt-Erklärung. Bei Nummer 2 dürfte wohl i.d.R. ein Hobby vorliegen.

Ob nun Menschen oder nicht ist egal.


Und was macht Nr.2 ?......

Schwarzarbeit? *G*
 
Und was macht Nr.2 ?......

Schwarzarbeit? *G*

Bei Nummer 2 ist es doch offensichtlich ein Hobby ohne gewerblichen Hintergrund.

Mal ein Beispiel: normalerweise knipps ich die Sonnenblumen in meinem Garten aus Lust an der Freude. Dann fragt mich nen Kumpel, ob ich seine nächste Grillparty fotografieren möchte. Ich sag "kein Problem". Er gibt mir dafür hinterher nen 50er, weil er so begeistert ist. Oder von mir aus ne Freikarte für die nächsten Bier-Saison - das ist sicher nicht gewerblich und das Finanzamt braucht nicht zu wissen, daß ich ein elender Suffkopp bin und 200 EUR im Biergarten lasse.

Ok. War jetzt bildlich.
 
Mal ein Beispiel: normalerweise knipps ich die Sonnenblumen in meinem Garten aus Lust an der Freude. Dann fragt mich nen Kumpel, ob ich seine nächste Grillparty fotografieren möchte. Ich sag "kein Problem". Er gibt mir dafür hinterher nen 50er, weil er so begeistert ist. Oder von mir aus ne Freikarte für die nächsten Bier-Saison - das ist sicher nicht gewerblich und das Finanzamt braucht nicht zu wissen, daß ich ein elender Suffkopp bin und 200 EUR im Biergarten lasse.

Also im Amt würde man das auch als SCHWARZARBEIT bezeichnen ;)

Das mit den Gutscheinen ist wieder ne andere sache, ich weis nicht in wieweit man sowas als Bezahlung gelten lassen kann... immerhin gabs ja von div. Anbietern die aktion sie werben nen kunden und bekommen 50eur gutschrift.

PS: Forum lahmt bei mir derzeit
 
nagut ich denke mal beträge unter 10eur/monat kann man nicht dazu zählen ;)

Und vermutlich isses was anderes ob man von nahen verwanten geld bekommt oder von hans peter den man gerade von der tante vorgestellt bekommen hat ;)


Aber wie gesagt... am ende zählt doch eh wie die Ämter das ganze auslegen...
 
Das mit den Gutscheinen ist wieder ne andere sache, ich weis nicht in wieweit man sowas als Bezahlung gelten lassen kann... immerhin gabs ja von div. Anbietern die aktion sie werben nen kunden und bekommen 50eur gutschrift.
Es gibt Tauschringe, die mit eigenen Währungen arbeiten. So wie "Tausche Bügeln gegen Kinderhüten, macht 12 Münchendollar"
oder
"Biete Partyknipsen für 50 M$ und will eine Freikarte für den Biergarten/Schwimmbad".
Alles das ist legal und nicht versteuerbar, auch wenn's schon etliche Versuche des Staates (auch in Österreich) gab, das zu unterbinden; das geht aber nicht (warum? Menschenrecht? Bin kein Anwalt).
 
@Melanie,
das ist genau das Thema. Um 100% abgesichert zu sein muss ich mich auch privat sprich doppelt versichern. Aber leider hast du Recht, es ist müssig zu diskutieren, da es keine Möglichkeit gibt das Ganze abzuwählen.

Viele Grüße


Torsten

Bin wohl leider etwas spät auf dieses konträre Thema gestoßen, aber hoffentlich noch rechtzeitig, um etwas Öl ins Feuer zu gießen.:evil:
Hab gleich mal eine Gänsehaut bekommen, weil ich offenbar nun schon das zweite mal nichts von einer BG-Pflichtversicherung gewußt habe, in der ich Mitglied sein sollte....:(

Ich habe mich vor 11 Jahren Bereich "Baunebengewerbe" selbständig gemacht, um nicht in die Sozialhilfe abzurutschen. Nach 4 Jahren habe ich einen Neffen für 3 Monate als Aushilfe eingestellt und ihn deshalb bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Dabei kam heraus, daß ich die ganzen Jahre hätte Pflichtversichert sein müssen.
Die Beiträge mußten für alle Jahre nachgezahlt werden. Das Geld, das ich mühevoll angespart hatte, um mir einen alten Transporter zu kaufen, war futsch und die nächsten Jahresbeiträge sollten für mich mehr als das dreifache der 220Eur für Fotografen betragen.
Davon mußte ich mich zu dieser Zeit gut drei Monate im Jahr ernähren und ich habe es nicht eigesehen, daß ich mein Gewerbe aufgeben sollte, nur weil das Einkommen sonst nicht ausreichen würde, um die Berufsgenossenschaft zu bezahlen.:mad:
Nach wochenlangen Streitereien hat man mir dann gesagt, daß ich einen Antrag auf Freistellung stellen kann, wenn ich Alleinunternehmer bin.
Diesem Antrag ist letztendlich tatsächlich stattgegeben worden.;)

Nebenbei versuche ich wieder als Fotograf ins Geschäft zu kommen, seit dem ich mir eine schöne Digital-Ausrüstung zugelegt habe.:p

:eek: Für Fotografen muß es recht witzig klingen, daß ich als Handwerker (dabei vergeht kaum ein Tag, wo man sich nicht wenigstens eine Schramme und ´nen Bluterguß einfängt) von der BG befreit werden kann, von der Foto-BG aber nicht (beim "Knipsen" habe ich noch nicht mal etwas ernsthaftes in insgesamt 5 Jahren Extrem-Reisen durch die Welt abbekommen, geschweige denn in Deutschland).:eek:
Fragt sich, wo hier das Prinzip der Gleichstellung bleibt?:confused:
Offensichtlich behält man gern Mitglieder in der Pflicht, wo kaum ein Unfallrisiko besteht, aber die Einnahmen sicher sind. Hier will man wohl die Kuh nicht schlachten, die sich so schön melken läßt:)
Für viele Hpbby-Fotografen ist es also durchaus billiger die Fotos zu verschenken, als zu versuchen ein paar Euro für die Fotoausrüstung dazu zu verdienen.:grumble:
Wer bekommt schon als Hobby regelmäßig mehr als 220 Euro BG-Beitrag im Jahr zusammen und kann darüber hinaus noch etwas verdienen......?:confused:
Da braucht sich der Staat dann nicht zu wundern, wenn diese Fotografen wohl den Verkauf lieber in einer gesetzlichen Grauzone verschwinden lassen und dann natürlich auch keine Steuern dafür bezahlt werden.:ugly:

Um nicht weiter illegal Fotos anzubieten und Bilder zu bearbeiten, werde ich mich nun wohl brav bei der BG anmelden - aber erst im Januar, dann macht es nichts, wenn man für das ganze laufende Jahr nachzahlen muß:angel:
Bis das Geld für die neue Fotoausrüstung/Scanner/Computer wieder drin ist, werden vermutlich wohl noch ein paar Jahre vergehen (Abschreibungsfrist für die Kameraausrüstung ist ohnehin 7 Jahre) und da ist so ein sinnloser Pflichtbeitrag nicht gerade die richtige Unterstützung, für den Start in die Selbsständigkeit:cool:

Laßt Euch trotzdem nicht den Spaß am "Knipsen" verleiden!
Noch lauern wesentlich mehr schöne Motive, als gesetzliche Stolperfallen:lol:
Schöne Grüße
LuKs
 
hallo,

der Geldbeitrag zur BG-Druck und Papier (zuständig für Fotografen) ist nicht abhängig von der Steuersumme sondern der Lohnsumme.
Es erfolgt eine Erhebung am Jahresende / bzw. auch automatische Einstufung.

Auch wenn kein Bild Geld gebracht hat.

Da hier scheinbar viele aus dem Forum mit Personenfotografie Geld verdienen / verdienen wollen / das zeigen die Postings, kann auch ein Fotostudio
- es ist immer noch ein Handwerksberuf mit Verpflichtung der Handwerkskammer beizutreten und evtl. den Nachweis der Meisterprüfung zu erbringen -
Stolpersteine in den Weg der Kreativität werfen.

Die Versicherungspflicht zur BG tritt mit einer Gewerbeanmeldung - die wiederum auch Pflicht ist - in Kraft

Die Gefahrklasse / die Einstufung für Fotografen liegt gleich den Beschäftigten im Bereich Pappe / Wellpappeherstellung - das heißt in der höchsten - danach richtet sich auch der zu zahlende Jahresbeitrag.
Egal ob man am Rechner EBV macht oder im Hüttenwerk den Hochofenanstich täglich dokumentiert.

Dies ist auch keine Diskussionsbasis für die BG sondern Fakt.


Gruß hwg
 
Zuletzt bearbeitet:
p... du hast unrecht... du bist auch als unternehmer zumversichern...amche das gerade durch.. mit der bg. seht mal..§§ 104 ff SGB V II, 136 Abs. 3 Ziff. 1 SGB VII,.... SIE KANN NACH EIGENER SATZUNG FOTOGRAFEN GLEICH WELCHER COULEUR ZWANGSVERPFLICHTEN , nach ihrem § 43 in der satzung.

ich habe gegen meinen bescheid widerspruch eingelegt...sodass das verfahren zum ruhen kam, bis zu meiner antwort auf ihre antwort...
und
lach...da haben sie doch mal keine frist zur antwort gesetzt.

frohes schaffen
gruss
wobu
https://www.dslr-forum.de/images/icons/icon8.gif
 
Entschuldigt, dass ich den alten Thread wieder rauskrame... Aber bei einem neuen hiese es "Suchfkt benutzen" usw... :)

Es geht um das obige Thema. Ich habe heute auch Post von der BGDP bekommen zum Thema "Gesetzliche Unfallversicherung" (habe auch ein Gewerbe angemeldet, allerdings würde sich diese komische Versicherung definitiv nicht für mich eignen, da ich schon gut genug versichert bin.)

Jetzt bin ich auf den Begriff "Liebhaberei" gestoßen und bei etwas nährere Betrachtung wäre das genau das, worauf ich eigentlich abziele. Nämlich mal hier und da mit dem verdienten Geld Objektive, Ausrüstung, Benzin für Fototouren usw. direkt umzusetzen.
Dann müsste ich doch den ganzen Steuerkram usw. nicht beachten, oder was bedeutet dieser Begriff genau für einen Foto(designer)?
 
Normalerweise peilt man Liebhaberei nicht an. Das ist im Grunde ein freundlich klingelndes Wort für den Supergau: Das Finanzamt erkennt Ausgaben auch rückwirkend nicht mehr an - das kann richtig viel Geld kosten.

Wenn du es zum Hobby machst... den Tipp darf ich nicht offiziell geben, aber Stichwort: Machs gegen Bier :D
 
Sorry nach weiteren 2 Jahren muss ich diesen Thread nochmals aus der Versenkung holen.
Da ist der ausfuehrlichste Thread zu dem Thema, den ich gefunden habe, versuche ich zusammenhaenge zu finden.

Anderswo habe ich dies hier entdeckt:

Vielleicht interessiert es ja jemanden, der ebenfalls gerade auf der Suche der BG Druck und Papier ist...

Sollte die Tätigkeit (wenn es bspw. ein Nebenerwerb ist) 100 Arbeitstage im Jahr unterschreiben, wird man auf schriftlichen Antrag hin von der Beitragspflicht befreit.
Also etwas genauer: Arbeitet man weniger als 800 Stunden im Jahr als Fotograf, dann kann man sich glücklicherweise zurücklehnen, was die Zwangsbeglückung durch die BG angeht.



Hat sich in den letzten 2 Jahren in der Gegebenheit etwas geaendert oder war das schon immer so?
Und wenn ja wann?


Viele Gruesse
Chris
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten