Krae
Themenersteller
Eine Deutsche vermietet eine Ferienwohnung. Fotos davon stellt sie online. Im Bildhintergrund pickt Tapete an einer Wand. Auf der Tapete ist unter anderem eine Tulpe aufgemalt. Und das macht die Vermieterin zur Rechtsbrecherin. Denn die Tulpenmalerei ist einem Foto nachgeahmt. Dessen Fotograf hat den Abdruck auf der Tapete zwar genehmigt, nicht aber die Vervielfältigung der Abbildung durch die Ferienwohnungsvermieterin. Für sie wird das richtig teuer.
Im Endeffekt verlangt das Gericht hier ernsthaft von dem Käufer einer Tapete, sich vorab mit der Lizenzierung der abgebildeten Fotos auseinanderzusetzen. Es muss prüfen, ob er Fotos seiner Wohnung, auf der der Wandschmuck zu sehen ist, überhaupt ins Netz stellen darf. Versäumt er dies, droht eine Abmahnung und eine Zahlung im mittleren vierstelligen Bereich.
https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html
Wahnsinn, was für Auswüchse die Gesetzeslage hier zulässt.
Auch die Beispiele aus der Kneipe und dem Möbelhaus, wo Foto/Gemälde irgendwo im Hintergrund auftauchen sind gruselig.
Einzig könnte man es positiv sehen, dass diese Auslegung es letztlich möglich macht, sich vor unerwünschtem Fotografieren zu schützen:
Man klebt sich ein Foto eines solchen Abmahnwütigen auf den Hut und meldet ihm jeden, der es wagt, einen samt Hut zu fotografieren.
Dann wird es für den Knipser immer teuer.
Da hier schon die "Vervielfältigung" strafbar ist, kommt es nicht mal drauf an, ob der aufdringliche Knipser das Ergebnis veröffentlicht.
Lustig übrigens auch, dass hier die "Kunstfreiheit" des Fotografen der Wohnung Null Rolle spielt.