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Wieviele Auslösungen sind OK bei Rückgabe innerhalb der 2wöchigen Frist

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Wenn ich im Laden mal eben die Serienbildfunktion/Puffergröße checke sind in wenigen Sekunden schnell 50 Aufnahmen flöten. Dann noch mal den LV, ISO Verhalten etc. Alles Sachen die ich im Ladengeschäft testen kann
Das gilt dann ggf. für ein Vorführmodell im Laden, und als solches wird es letzten Endes dann auch irgendwann durch den Händler verkauft werden...

...das aber generell auf Neuware zu beziehen, ist meines Erachtens nach ein großer Fehler. :o ;)

Das alles hat auch mit dem Gesetz nicht mehr viel zu tun.

Wie schon mehrfach beschrieben wurde, geht es grundsätzlich eher um die mögliche optische Kontrolle.
Bei dem einen und anderen Probebild stellt sich wohl auch so schnell kein Händler quer, aber ab einer "gewissen Grenze" treten da zu Recht "Schwierigkeiten" bzgl. einer Rückgabe auf.
(ein Defekt natürlich außen vor)

Wo diese "Grenze" nun liegt, sollte man individuell vor einem Kauf mit dem jeweiligen Händler abklären, um Überraschungen und Ärger zu vermeiden.

P.S.: Klar stehen frisch von Nikon ausgelieferte Kameras beim Zählerstand "0".
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur ein kleiner Einwurf, da es hier durchklingt als sei es evtl. anders..
Wenn der Holländer seine Waren explizit auch für deutsche Kunden bewirbt (bspw. wenn seine Homepage eine deutsche Übersetzung hat) muss er sich auch im Verhältnis zu diesen dem deutschen Recht unterwerfen.
Ist er damit auch an österreichisches und schweizer Recht gebunden? ... und ist ein Schweizer Versandhändler, der auf seiner Homepage in den 3 großen Landessprachen anbietet (D, F, I) bei Bestellungen aus einem Land mit einer dieser Sprachen ebenfalls an dortiges Recht gebunden. Damit müsste der schweizerische (oder französische) Händler sogar kongolesisches Recht befolgen.

Das würde mich doch sehr wundern.
 
Ist er damit auch an österreichisches und schweizer Recht gebunden? ... und ist ein Schweizer Versandhändler, der auf seiner Homepage in den 3 großen Landessprachen anbietet (D, F, I) bei Bestellungen aus einem Land mit einer dieser Sprachen ebenfalls an dortiges Recht gebunden. Damit müsste der schweizerische (oder französische) Händler sogar kongolesisches Recht befolgen.

Das würde mich doch sehr wundern.

Das ganze basiert auf der Rom-I-Verordnung. Die gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie den anglophonen Inseln (Ausnahme: Dänemark). Wie es mit der Schweiz oder ggfs. gerade neu hinzugekommen Mitgliedsländern aussieht könnte ich so auf Anhieb nicht sagen. (Disclaimer: bin kein Jurist, das hier hab ich alles ausm Studium, welches mithin schon zwei, drei Jährchen her ist.) Nicht EU-Staaten sind aber sicher außen vor ;)

Achja, mein Beispiel vorhin mit der Sprache war vll. etwas irreführend: der Händler muss es für deutsche Kunden bewerben, damit ist dann, natürlich, nicht nur die deutsche Sprache gemeint, sondern auch, dass, im Falle eines Versandhändlers, dieser nach Deutschland verschickt (und nicht nur nach Österreich, oder ins Elsass..).


Edith sagt:
http://europa.eu/legislation_summar...al_cooperation_in_civil_matters/jl0006_de.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
... und ist ein Schweizer Versandhändler, der auf seiner Homepage in den 3 großen Landessprachen anbietet (D, F, I) bei Bestellungen aus einem Land mit einer dieser Sprachen ebenfalls an dortiges Recht gebunden. Damit müsste der schweizerische (oder französische) Händler sogar kongolesisches Recht befolgen.

Abgesehen davon daß die Schweiz nicht in der EU ist ... :rolleyes:


Ich weiß nicht, woher manche auf den Trichter kommen, wenn jemand seine Webpage auch auf deutsch übersetzt, muss er sich an deutsche Gesetze halten. Es gilt grundsätzlich das geltende Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Es gibt einige wenige Ausnahmen, die jedoch im normalen Privatkundengeschäft kaum eine Rolle spielen.

Und zim Thema EU Recht: Ich wohne dicht an der Grenze zu den NL und kann aus eigener Erfahrung sagen: Die EU interessiert die Niederländer im Streitfall herzlich wenig. Ich hatte schon das Vergnügen, einen eindeutigen Streitfall zu haben und verwies auf EU Gesetze. Und ich durfte mir dann anhören, ich sei in den NL und nicht in der EU. Soviel dazu. Wie ich weiter oben schon schrieb: Selbst wenn Du meinst, das Recht auf Deiner Seite zu haben, was hilft es Dir, wenn Du es über die Grenzen einklagen musst?

NPS
 
Die Frage ist eigentlich nicht wieviele Auslösungen okay sind wenn man eine Kamera zurückgeben möchte sondern wieviele Auslösungen man selbst auf einer neuen Kamera akzeptieren würde.

Sicher wird kein Händler eine Kamera zum Service schicken nur weil diese kommentarlos vom Kunden zurückgekommen ist. Die geht weiter an den nächsten.

Also, mal ehrlich, wenn ich eine D700 in die Hand nehmen will dann bekomme ich das auch ohne den Versandhandel hin. Da brauche ich sicher keinen Internethändler zu schädigen (Versandkosten).
 
Grundsätzlich gilt, daß das Recht des Versenders (Händler) zur Anwendung kommt, wenn es keine andere Vereinbarung gibt.

Und kein Händler in Frankreich, Belgien oder wo auch immer wird in den AGB freiwillig andere Rechte einräumen.

NPS

Gibt ne Ausnahmeklausel für Verbraucherverträge.. siehe Link. AGB sind da uninteressant. (Wird langsam aber zu sehr OT; und generell wäre diese Thread besser im Foto-Talk aufgehoben, oder?)
 
...und generell wäre diese Thread besser im Foto-Talk aufgehoben, oder?)
Stimmt. --> *schieb*

Wer übrigens hier noch eine Zahl würfeln und posten möchte, kann das ja tun.

Aber sinnvoll weitergehen nach den vernünftigen Antworten á la
"das beste ist der Kontakt mit dem jeweiligen Händler vorab"
kann und wird dieser Thread wohl eher kaum...:confused:

Naja...ich lasse ihn mal noch offen.
 
Wieso müssen eigentlich gewisse Leute ihre Kamera immer erst in einen privaten generalstabsmäßigen Produkttest schicken, bevor sie glauben, sie benutzen zu können?

Ich würde davon ausgehen, dass ich mit einer D700 ein ausgereiftes Produkt erhalte, dass Nikon schon im Werk viele Tests ausgeführt hat und für alles weitere gibt es die Gewährleistung.
 
Glaubst du denn Großversender wie Amazon werden nach der Rücklieferung die Kameras wieder hübsch in den Karton packen, jede Folie darum wickeln und dann originalverpackt an den nächsten Kunden ausliefern?

Amazon hat für diesen Fall die Resterampe, die mittlerweile Warehouse Deals heißt. Dort kriegst du Produkte die von jemanden verwendet wurden und innerhalb der Frist zurück geschickt wurden. Meistens empfindlich billiger, als neu, natürlich. Amazon kontrolliert die Rückgänger, verpackt die ggf. noch mal neu und dann werden die dort eingestellt mit Zustandsbeschreibung.

Ich habe mich an der Stelle oft gefragt, was Amazon noch akzeptiert und was nicht. Die hier bereits benannte Situation mit 3 Bodies für einen Monat und dann alle zurück schicken kenne ich in ähnlicher Form vom Bekanntenkreis und Amazon hat sowas mehrmal von der selbe Person akzeptiert und das ohne Murren. An der Stelle haben große Händler wie Amazon vermutlich mehr Spiel, also die tun sich vermutlich nicht so schnell in die Hose wie andere...

Ob das gut ist, ist eine andere Frage :angel:

Wieso müssen eigentlich gewisse Leute ihre Kamera immer erst in einen privaten generalstabsmäßigen Produkttest schicken, bevor sie glauben, sie benutzen zu können?

Ich würde davon ausgehen, dass ich mit einer D700 ein ausgereiftes Produkt erhalte, dass Nikon schon im Werk viele Tests ausgeführt hat und für alles weitere gibt es die Gewährleistung.

Klar ist die D700 ein ausgereiftes Produkt und klar ist sie eine tolle Kamera. Ich kann nicht für den TO sprechen, aber wenn man sich erst mal ein Objekt der Begierde gesucht hat, will ich es erst in der Hand halten und ein bisschen testen, bevor ich es dann auch kaufe. Dazu gehe ich dann zum Fotohändler und hole mir die Kamera, das Objektiv oder was auch immer und teste es für ein paar Tage. Meistens haben die ja Verleihgeräte und rechnen dir den Preis dafür an, wenn du das dann auch wirklich kaufst...

Aber bei Versandhändlern soll der Kunde auch die Möglichkeit haben, zu testen ... also wenn Amazon damit klar kommt, wenn sich manche Leute soviele Artikel dort zum Testen holen und wieder zurück schicken, ist das doch toll für den Konsumenten ...
 
Kommt mir auch seltsam vor.....
ISO zu bewerten, Serienbild, ect.... gelingt übers Internet sicher besser, wie wenn man unter irgendwelchen Bedingungen, ohne umfangreichen Vergleichsmöglichkeiten , ein paar Bilder schiesst und dann glaubt mehr zu wissen. Dafür stehen zu jedem Produkt Tests zur Verfügung, Benutzerberichte, ect.. Es braucht ja auch eine gewisse Einarbeitungszeit, um selbst wirklich was konkretes aussagen zu können.

Der Vergleich,- Abbildungseigenschaften und Fokusgenauigkeit von Objektiven, passt kaum, weil die Bauteile in der Kamera, Toleranzen nicht merklich aufweisen. Und für Hotpixel genügt ein Bild.

Wenn man schon Finger hat, die sich als nur selten geeignet für verschiedene Bodys erwiesen haben, und man auch keine Möglichkeit hat, den Body irgenwo einmal in die Hand zu nehmen, dann kann man über den Versender die Tauglichkeit auch heraus kriegen, ohne ein Bild gemacht zu haben.

Bei einem Defekt, braucht man auf den Bildzähler nicht zu achten, da darf die Kamera so wie so zurück gehen. Alles Andere geht meiner Meinung nach in Richtung Unhöflichkeit der Gemeinschaft gegenüber, die auch von dieser bezahlt werden muss, bzw. zwangsläufig zum Versenden von Gebrauchtartikeln führt, weil das Überstrapazieren dieses Kundenfreundlichen Gesetzes ansonsten wirtschaftlich gar nicht tragbar wäre.

Wenn Du gar keine Ahnung hast, und deswegen das Objektiv auf eine Kamera schrauben musst, um zu sehen dass sich da was zum scharfstellen bewegt und dort was aufleuchtet, dann seis Dir vergönnt, diese Erfahrung zu machen. Wie gesagt, bei den Bildqualitätsmerkmalen lässt Du lieber Leute ein Urteil treffen, die das nötige Equipment haben, die nötige Erfahrung. Und Audiodateien über denen Du Dir die Serienbildgeschwindigkeit anhören kannst, gibts im Netzt zu Hauf,- zusätzlich zu den Geschwindigkeitsmessungen in Tests und von Benutzern..... Auch der AF ist ausreichend oft bewertet. Ich denke nicht, dass Du darüber hinaus noch bewegendes dazu heraus finden wirst.
Deshalb, entweder Du willst die Kamera, es gibt genügend Infomaterial darüber, oder Du lasst es sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist irgendwie schon klasse, man braucht keine Kamera mehr mieten oder zu kaufen. Außer der Urlaub dauert länger als zwei Wochen. Dann hat man schon ein Problem.
 
Aber bei Versandhändlern soll der Kunde auch die Möglichkeit haben, zu testen ... also wenn Amazon damit klar kommt, wenn sich manche Leute soviele Artikel dort zum Testen holen und wieder zurück schicken, ist das doch toll für den Konsumenten ...
Amazon bietet tatsächlich noch 4 Wochen ? Mein Urlaub dauert nur drei ,da könnt ich ja die D3x endlich mal ausgiebig testen ! :cool:
 
Pervers, wenn man sich schon erkundigt, wieviele Auslösungen man machen darf.
Dieses blödsinnige Gesetz muss schnellstens wieder gekippt werden, damit ehrliche Kunden keinen Nachteil haben. Für mich ist eine Kamera mit wenigen Auslösungen, nicht mehr als Neuware anzusehen.
Man kann leider nichts mehr blind bestellen, sondern muss alles haarklein prüfen, damit man keinen gebrauchten Schrott bekommt.
 
@f3user:
Das Problem wird sein, dass es wirklich solch unverschämte Menschen geben wird,- und die entweder nichts schlechtes dabei finden, oder die sogar stolz drauf sind, für sich was heraus geschlagen zu haben.
Hat zwar nichts mit dem TO zu tun, aber die Mentalität, sich eine Kamera zuschicken zu lassen, zu meinen es wär total OK eine Kamera zunächst einmal ausgiebig zu testen und dann nach ein paar Wochen wieder zurück zu schicken, ist ein Zeichen dafür, dass man nicht an die andere Seite, nämlich den Händler, oder aber an die Folgekosten für andere Kunden denkt.

Es sagt einen der Hausverstand, dass wenn jeder ausgiebig die diversen Modelle durchtestet, dies einen enormen Schaden für die restlichen Beteiligten mit sich bringt,- und daher nicht der Hans und der Franz meinen sollte, Tests durchführen zu müssen, die er gar nicht in der Lage ist durch zu führen.

Entweder die Kamera liegt in der Hand, und der AF wirkt ausreichend schnell, oder nicht. Bildbeispiele gibts genug im Netz. Und wenn der AF zu langsam verfolgt, dann darf man sich Gedanken um ein schnelleres Objektiv machen....
Den Verschluss ein paar mal rattern zu hören, mag geil sein, ist aber wohl eher unnötig.

Antwort auf Deine Frage also, gar keine Auslösung ist OK vor dem zurück schicken. Was soll eine D700 nicht gut genug für Dich machen? Und wenn Dir bei der normalen Benützung ein technischer/VerarbeitungsMangel auffällt, dann ists wurst wie viele Auslösungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses blödsinnige Gesetz muss schnellstens wieder gekippt werden, damit ehrliche Kunden keinen Nachteil haben. Für mich ist eine Kamera mit wenigen Auslösungen, nicht mehr als Neuware anzusehen.
Man kann leider nichts mehr blind bestellen, sondern muss alles haarklein prüfen, damit man keinen gebrauchten Schrott bekommt.

Das ist aber nicht Schuld des Gesetzes, sondern die der Händler. Das Ganze hat nichts damit zu tun, dass man ein Rückgaberecht hat, sondern das die Händler die Ware einfach wieder als neu hergeben. Ob das nun wieder rechtens ist, oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Aber Rückgaberecht bei Online Bestellung finde ich prinzipiell gut, die Frage ist, wie man dem entgegenwirken kann, dass man dann teils als neu deklarierte Geräte kriegt, die eben nicht mehr neu sind ;)

Und so wie es Amazon macht, ist es doch okay... neu ist neu und zurückgegebene Artikel gibt es mit Rabatt bei der Resterampe / Warehouse Deals.
 
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