Gast_4183
Guest
Nö, ich denke, dass die Kaution nur Beschädigungen abdecken soll. Sie befreit Dich sicher nicht von Deiner Rückgabepflicht. Oder denkst du etwa an das Vortäuschen einer Straftat oder an Versicherungsbetrug?P.S.: was wäre eigentlich passiert, wenn es mir so rein zufällig geklaut worden wäre??? Hätte ich dann nur die Kaution in den Wind schießen können? (Ein Schelm, der Böses bei der Frage denkt )