MrJudge schrieb:
Man merkt das du keine Ahnung davon hast, wie die LKW-Entwicklung läuft.
Träume zu realisieren, das ist beim LKW Bau nicht drin, denn du hast vor dem Auflieger, der 13,60m lang ist, nur rund 2,90m Platz, da ein im Amtsdeutsch Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine plus Sattelauflieger) maximal 16,50m lang sein darf.
Mehr als die Länge von 290cm hast du nicht, weil die LÄnge des Aufliegers mit 13,60m steht und es sich auch kaum einer leisten kann, mit kürzeren Aufligern und damit weniger Ladung zu fahren.
Auf den 2,90m muss neben der Kabine auch noch Platz sein, damit der Auflieger drehen kann, dass der Fahrer dort reinsteigen kann um Schläuche anzuschließen etc.
Bleiben also maximal 2,20-2,40m auf denen du dich ausleben kannst, Maximalhöhe ist dabei 4,00m, sonst gibt es Ärger mit den Behörden. Unter dir befinden sich noch 1-1,5 Tonnen LKW Motor, die auch rund 1-1,5m Platz wegnehmen.
Es ist nicht wie beim PKW wo es immer länger, höher oder auch breiter werden kann, das gibt es beim LKW nicht, da das Gesetz die Zuglänge vorschreibt (was vollkommen beknackt ist) und nicht die Ladelänge.
Da bleibt für Fantasie, Träume oder neue Konzepte im wahrsten Sinne des Wortes kein Platz.
Oder was meinst du, warum sich nur wenige Scania Longline auf den Straßen rumtreiben, selbst im Fernverkehr?! Nicht weil die Speditionen nicht wollen, sondern weil man mit dem Truck, der dem Fahrer Lebensqualität gibt, auf ca. 1,30m Ladelänge verzichten muss, was sich die meisten Speditionen nicht leisten können.
Eine erste Revolution durch neue Auflieger gab es bei Autotransportern, die sieht man nun auch mit normalen Fernverkehrskabinen, aber die haben auch öfters Ärger, weil sie daher nicht ein Auto über die Kabine laden können, aber das neunte Auto trotzdem mit _muss_.
Falls dich die Regularien interessieren sollten:
http://www.roadtrain.de --> roadtrain
Ich geb dir Recht, was die Regularien und insbesondere was den Umgang der Deutschen damit betrrifft:
Nimm Dir irgend ne Vorschrift, und es wird sich ein Deutscher finden, der diese bis aufs Blut verteidigt. Dicht gefolgt von schweizerischen Normhuldigern!
Ich ahbe in den Jahren 1988 bis 1990 eine sogenannte Kegelbahn gefahren.
Da war bei Käsbohrer jemand auf die Gesetzeslücke gestoßen, die nicht eindeutig regelte, ob die Fläche zwischen Zugmaschine und Anhänger - ich benutze speziell die deutschen Bezeichnungen,weils sichs auch darauf beruft- nun eine durchgehenden sein darf oder nicht.
Also wurde flugs eine Kombination auf die Beine gestellt, die diese Lücke nutzte:
Ein Sattelauflieger wurde so zusammengebaut,daß seine Ladefläche im Endeffekt 19,20 Meter für 38 Stellplätze ergab.
Dazu montierte man einen Hilfsrahmen, der an den Ecken die Aufnahmen von Wechselbrücken hatte.
Dann wurde vor die Räder noch eine Deichsel montiert, dies ohne eigentliche funktion, nur als Alibi. Die dritte Achse wurde nicht wie sonst üblich, im Abstand von etwa 1,20 sondern nach 2,50 versetzt und auch gleich als Freiläufer, damit man dieses Geschleuder überhaupt um die Ecke bekam.
Um dem ganzen einen Namen zu geben, nannte man diese Konstrukt dann Doppelkoffer auf Selbstfahrlaffette.
Rein rechtlich wurde auf dem Papier so aus einem Sattelzug ein Gliederzug für Wechselbrücken. Nur waren hier die Unterfahrlaffetten und die Wechselbrücken zusammengeschraubt.
Alle Anschlüße wurde unter die Maschine verlegt, d.h. man robbte im Winter unter den Auflieger in den Schnee, um die Schläuche und Kabel anzuklemmen.
Man nutzte noch gleich die Sonderregel bezüglch der hinten rausragenden Ladung im Fernverkehr aus, die im Gegensatz zum Nahverkehr(80cm) 150cm erlaubte. Da die Ladung aber allseits vom Koffer umschlossen war, brauchte man keine zusätzlichen roten Lappen hinten ran zu hängen.
Um den Charakter einer Wechselbrücke weiter zu unterstreichen, bastelte man hinten an den Stoßstangen noch mit dem Unterfahrschutz ein wenig rum....
Es wurde eine Stoßstange direkt hinter der Achse, die 2te bündig mit der Kofferkante angebracht. auf beiden ein Nummerschild, aber das offen sichtbare erhielt weder TÜV noch Steuerplakette, weils ja nur ein Bestandteil der Sicherung der überstehenden Ladung war.
Diese Konstrukt wurde in Deutschland meines Wissens nur von 2 Berliner Speditionen eingesetzt; Millionen-Schulze - wo ich schinderte ,und Union-Transport. Wobei Union noch einen draufsetzte und den Fahrern auch
noch den Kojenplatz klaute und diesen durch ein Schwalbennest ersetzte.
So gewannen die nochmal 60 cm. Die verschiebbare Sattelplatte wurde auch noch eingesetzt, damit man den Mist überhaupt noch rangieren konnte.
Und so kamen wir dank der Gesetzeslücke auf circa 22 Meter Gesamtlänge für eine Kofferzug; normal wären 19,60.....
Mit dieser "Kegelbahn" mußte ich in Schweiz....
Laut Fahranweisung möglichst nachts an einem bestimmten Übergang.
Haben wir dann auch getan, 5 gleiche diese Züge!
Wir brauchten nur zu Nestlé in Winterthur. Mittags waren alle Züge ausgeladen. 5 x 38 Stellplätze im Doppelstock- d.h. 76 Paletten pro Zug.
Dann Rückladung gleich dort, und ab nach hause (dachten wir)

An der Schweizerisch/Deutschen Grenze dann wurden wir von einem übereifrigem Polizisten ohne Strifen und Knöpfchen auf den Schultern angehalten - fast in Wild-West-Manier. Er sprang mir mit ausgebreiteten Armen vor den Karren. Daraufhin setzte sich Schweizer Gründlichkeit in Gang.
Jeder Zug wurde vermessen, sogar die über die vordere Stoßstange der SZM hinausragenden Nebelscheinwerfer wurden mitgerechnet, ebenso das mit 2 cm Abstand auf die hintere Tür des Koffers monierte Gefahrguthinweisschildhalterung erhöhte unsere Strafe.
Jeder Zug sollte an Ort und Stelle 7000 Franken Strafgeld zahlen, ansonsten wird das Fahrzeug nach Schweizer recht eingezogen, stillgelegt und zerschrottet. Vor allen dingen sollten wir auch gleich bar bezahlen.
Wo sollten wir als Dieselknechte denn 35000 Schweizer Franken herhaben?
Nun, es dauerte fast einen Tag, bis die Kohle dann dort eintraf, wir zwischenzeitlich auf dem Grenzübergang festgenagelt; schließlich hatten wir eine schwere Straftat begangen. Die Gesamtlänge eines SAttelzugens in der Schweiz belief sich auf 13 Meter, außerdem waren wir zu breit - 2,45 statt der dort erlaubten 2,20 Meter.
Nun, in Deutschland wieder angekommen, bekamen wir auch gleich eine Abmahnung unseres Arbeitgebers wegen Geschäftsschädigung
