Moin,
der Argumentation würde ich so nicht folgen wollen. Ich glaube auch nicht, dass dies vor Gericht Bestand hätte. Wenn ich ein eigenes Werk schaffe, muss es ja möglich sein, dass ich dieses selber über eine Plattform publiziere und mit dem Upload selber die erforderlichen Verwertungsrechte erteile. Wie sollte das bei einem Whitelisting möglich sein?
Insofern muss man doch auch alles was man bekommt erstmal grundsätzlich als unlizensiert betrachten und dann nachsehen ob man dafür 4(a) erfüllt hat oder nicht (was klar auf ein Whitelisting hinausläuft...und vor allem und wie soll das überhaupt ohne die "bösen" Filter gehen?)
der Argumentation würde ich so nicht folgen wollen. Ich glaube auch nicht, dass dies vor Gericht Bestand hätte. Wenn ich ein eigenes Werk schaffe, muss es ja möglich sein, dass ich dieses selber über eine Plattform publiziere und mit dem Upload selber die erforderlichen Verwertungsrechte erteile. Wie sollte das bei einem Whitelisting möglich sein?