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Formel 1 GP fotografieren?

sky07

Themenersteller
Hallo,

ich überlege mir mal einen F1 Grand Prix live anzusehen und habe mich deshalb heute etwas darüber informiert.

Wenn ich mir soetwas anschaue, würde ich natürlich auch gerne meine DSLR mitnehmen und ein paar Fotos machen, eh klar... ;-)

Also ich war jetzt auf der Webpage zum Monza GP:

http://www.monzanet.it/eng/eshop_tickets2.aspx?IdManifestazione=803

Dort steht gleich auf der Hauptseite:

The use of photographic equipment is allowed for private purposes only. All other recording and any transmissions prohibited. As a condition of entry to the Event you assign (by way of present assignment of future copyright) the copyright in any photographs or recordings you make at the Event to Formula One Administration Limited ("FOA") and agree that any photographs or recordings shall not be used for any form of public advertisement or display or for any other purposes (except the private enjoyment of the person making the film) without FOA's prior written consent.

Ich fotografiere nur als Hobby, will mit den Fotos also bei Gott kein Geld verdienen. Aber "... photographs ... shall not be used for any form of public display..." finde ich irgendwie störend.

Heißt das, ich dürfte ein dort geschossenes Bild nicht ins Internet stellen (z.B. hier ins Forum posten, etc.)?

Habt ihr Erfahrung mit solchen Veranstaltungen? Hineingelassen wird man mit einer DSLR aber schon, oder sind da Probleme zu erwarten?

Freue mich auf eure Kommentare und Erfahrungen... :)
 
Ja heisst es. sonst u. U. Strafe.

Gilt z. T auch bei
Konzerten etc. wo so ein Aushang ist. Ganz schön ätzend...
 
Da steht: für privates "Vergnügen" ist auch die Veröffentlichung erlaubt.

shall not be used for any form of public advertisement or display or for any other purposes (except the private enjoyment of the person making the film)

Also nur zu. Du findest auch hier im Forum etliche F1-Fotos - auch von mir.

SLR ist auch kein Problem, wenn deine Ausrüstung die anderen Zuschauer nicht belästigt.
Fotografiere am besten beim Training, da störst du am wenigsten und kannst auch mal auf die vorderen Plätze bzw. an den Zaun, ohne dass du jemandem in der Sicht stehst. Ich hatte letztes Jahr in Belgien Super-Plätze (Eau Rouge ganz vorne) und habe die ganzen Fotografen öfter verscheuchen müssen, weil sie neben mir am Treppenaufgang fotografieren wollten.
 
Danke für eure Meldungen bisher.

Da steht: für privates "Vergnügen" ist auch die Veröffentlichung erlaubt.

Hm... das würde mir zwar gefallen, aber ich habe da so meine Zweifel.

Wenn ich den Satz frei übersetze, dann kommt da so in etwa raus:

"dürfen für keine Art von öffentlicher Werbung oder Darstellung oder für jegliche andere Zwecke (ausgenommen das Privatvergnügen der Person, die das Foto/Film erstellt hat) verwendet werden"

Wie kommst du auf deine Übersetzung? Hast du evtl. Links zu weiteren Infos zu dem Thema?
 
Wenn ich den Satz frei übersetze, dann kommt da so in etwa raus:

"dürfen für keine Art von öffentlicher Werbung oder Darstellung oder für jegliche andere Zwecke (ausgenommen das Privatvergnügen der Person, die das Foto/Film erstellt hat) verwendet werden"

Wie kommst du auf deine Übersetzung?

Na, passt doch. Sag mir exakt die Stelle, die die nicht gefällt. Was bedeutet denn das in der Klammer?

Du gibst das Copyright sogar der FOA.
Ja, aber wo ist das Problem?
 
Ich seh das genauso wie d70er.
Selbst mit der Übersetzung vom TE.

In der Klammer steht deutlich, das er sie für seinen privaten und nicht gewerblichen Zwecke nutzen darf.

Liebe Grüße
Basti
 
Ja, das schon, aber vor der Klammer wird "public advertisement" und "public display" verboten.

Genau darum ging es mir eigentlich auch im ursprünglichen Posting: was fällt unter "public display"? Wenn das jegleiches öffentliches "zur Schau Stellen" umfasst, dann bedeutet es wohl, dass man die Bilder überhaupt nirgends öffentlich herzeigen darf (Internetforen, etc. sind damit tabu). Vielleicht ist der Begriff aber nicht so eng zu sehen...?

Mit dem privaten Vergnügen (in Klammer) könnte auch nur der Privatgebrauch gemeint sein: man darf die Bilder zuhause ansehen, Freunden zeigen, etc. aber nicht weitergeben und öffentlich zugänglich machen.
 
...Was bedeutet denn das in der Klammer?...

... (ausgenommen das Privatvergnügen der Person, die das Foto/Film erstellt hat)...

Hat den niemand mehr ein Lexikon?
"Privat" bedeutet "persönlich", "nicht allgemein".
Fotoalbum für den Wohnzimmerschrank erstellen, Verwendung als Bildschirmschoner
auf dem eigenen PC, Diashow im digi-Bilderrahmen innerhalb der eigenen 4 Wände ... alles privat.
Sobald ein Bild in den Printmedien, im I-Net, als T-Shirt Druck, auf der heimischen
Kartbahn oder ähnlich auftaucht ist es "allgemein".
Also dürften eigentlich keine Bilder der F1 in Foren zu finden sein :D
Da die Foren allerdings voll davon sind, scheint das niemanden zu jucken.
Wo kein Schaden, da kein Kläger...wo kein Kläger, da kein Richter ...
 
Ja, das schon, aber vor der Klammer wird "public advertisement" und "public display" verboten.
Und IN der Klammer wird explizit dies ausgenommen für den persönlichen Gebrauch.

Mit dem privaten Vergnügen (in Klammer) könnte auch nur der Privatgebrauch gemeint sein: man darf die Bilder zuhause ansehen, Freunden zeigen, etc. aber nicht weitergeben und öffentlich zugänglich machen.
Könnte so sein, wenn VOR der Klammer nicht genau diese Veröffentlichung stünde, die IN der Klammer wieder ausgenommen wird.


Hat den niemand mehr ein Lexikon?
"Privat" bedeutet "persönlich", "nicht allgemein".
Fotoalbum für den Wohnzimmerschrank erstellen, Verwendung als Bildschirmschoner
auf dem eigenen PC, Diashow im digi-Bilderrahmen innerhalb der eigenen 4 Wände ... alles privat.
Sobald ein Bild in den Printmedien, im I-Net, als T-Shirt Druck, auf der heimischen
Kartbahn oder ähnlich auftaucht ist es "allgemein".

Das ist deine Art der Interpretation und hat nichts mit Lexikon zu tun ("private" heißt u.a. auch "persönlich"). Der persönliche, private Gebrauch ohne kommerziellen Hintergrund kann durchaus auch öffentlich sein (Stichwort "private Webseite").

Ich bin aber auch kein Anwalt, schon garnicht native-english.
Macht Watt ihr Volt. :D

BTW:
Gugel-Dolmetscher schrieb:
Als Bedingung für die Einreise in die Veranstaltung, die Sie zuweisen (im Wege der gegenwärtige Zuordnung der Zukunft Urheberrecht) das Urheberrecht an allen Fotos oder Aufnahmen Sie machen auf das Ereignis an Formula One Administration Limited (FOA) und stimmen zu, dass alle Fotos oder Aufnahmen sind nicht verwendet werden, für jede Form der öffentlichen Werbung oder Anzeige oder für andere Zwecke (mit Ausnahme der privaten Genuss der Person, die den Film) FOA ohne die vorherige schriftliche Zustimmung.
:ugly:
 
Könnte so sein, wenn VOR der Klammer nicht genau diese Veröffentlichung stünde, die IN der Klammer wieder ausgenommen wird.

Das ist anscheinend nicht so klar...

shall not be used for any form of public advertisement or display or for any other purposes (except the private enjoyment of the person making the film)

Die Klammer könnte sich auch nur auf den letzten Teil "or for any other purposes" beziehen, oder? Würde "or for any other purposes" einfach ohne die Klammer dastehen, dann würde es ja heißen, dass man mit den Fotos überhaupt nichts machen darf. In der Klammer wird dann quasi gesagt: ok, ausgenommen sind private Zwecke der Person, die das Foto gemacht hat.

Anscheinend ist das nicht so richtig eindeutig, schade (merkt man auch hier, ein paar Leute sagen man kann die Bilder ins Netz stellen, andere sagen man kann nicht...). Jetzt bin ich wieder gleich schlau wie vor diesem Thread... :ugly:

d70er, hast du einen Link zu F1 Fotos, die du geschossen hast? War vorhin mal auf deiner Webpage, hab dort aber nichts entdeckt.
 
Das ist anscheinend nicht so klar...
...
Anscheinend ist das nicht so richtig eindeutig, schade (merkt man auch hier, ein paar Leute sagen man kann die Bilder ins Netz stellen, andere sagen man kann nicht...). Jetzt bin ich wieder gleich schlau wie vor diesem Thread... :ugly:

Bedenke: das stand auf einer italienischen Seite :D ist auch etwas komisch formuliert, das ganze, hört sich nicht ganz nach FOA-Originaltext an.

d70er, hast du einen Link zu F1 Fotos, die du geschossen hast? War vorhin mal auf deiner Webpage, hab dort aber nichts entdeckt.

Es sind nie soo viele, weil ich a) auch noch Videofilmchen drehe, b) gerne auch einfach nur zugucke und c) ich von 100 gemachten höchstens eine handvoll irgendwo hochlade, um Betrachter nicht zu sehr zu ermüden :p

Hier ein paar vom letzten mal in Spa:
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/2875952
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/2875911
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/2875938
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/2875943
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/2875950

Das war Nürburgring 2005:
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/917469
http://www.ipernity.com/doc/visitstephan/917466

Ansonsten habe ich noch DTM und Indy racing league Digital verteilt auf ein paar Internetseiten sowie ein paar ältere Formel-1-Rennen auf Negativ/Papier.

Suche hier mal den Motorsport-Sammelthread, da dürfte auch jede Menge F1 dabeisein. Ich habe noch nie gehört/gelesen, dass einer der fotografierenden Racing-Fans verklagt wurde.
 
Ich denke mal es geht um veröffentlichen im kommerziellen Sinne,also wenn du Kapital aus deinen Photos schlagen wolltest.Ansonsten kann man zB
auch beim MotoGp knipsen bis der Arzt kommt....war noch nie ein Problem.
by the way...achte mal auf die Zuschauer wenn solche Rennen in Japan sind,da sind die auf den Rängen besser ausgerüstet als die Presse :D
 
Leude...
das F1 Thema könnt ihr abhaken:top:

Bernie hat das im Griff.....er und seine Org hat läst sich jede
Art der Veröffentlichung köstlich bezahlen

und....im Gegensatz zum "Dorffotografen" verfügen die F1 Macher
über richtig gute Anwälte die das schon besorgen:evil:

...aber damit es lustig wird...kannst dich ja mal trauen:D
Mfg gpo
 
... F1 Macher
über richtig gute Anwälte die das schon besorgen:evil:

...aber damit es lustig wird...kannst dich ja mal trauen:D
Mfg gpo

:rolleyes: klar, deshalb hat d70er soviele foa-anwälte am hals :D

mal so 'rum: solange 'private display' erlaubter aufnahmen in privat(e)-fori stattfindet, können die f1-anwälte auch eine bunkerwand anbrüllen ...

das steht in der von sky07 zitierten restriktion.

wenn es um den verkauf der für 'private enjoyment' erlaubten aufzeichnungen geht, verdienen die allerdings schnell ihre brötchen.

.
 
Wozu eigentlich noch bei der Formel Fatal fotografieren? Die Autos sehen inzwischen so sch... aus, die will ich gar nicht vor die Linse bekommen. Da fährt man lieber zur GTR, VPN oder den Le Mans Sportwagen.
Da zahlt man sich vor allem auch nicht tot. Kostenlose Roadshows mit F1 Autos gibts ja zudem das ganze Jahr. Renault macht das öfter und Mercedes präsentiert seine Renner Ende des Jahres auf dem Firmengelände. :top:

Als Alternative gibts noch das Jim Clark Revival. Die alten Renner aus 70er und 80er Jahren sind sowieso die schönsten. Ich sage nur "JPS Lotus". :D
 
Danke für die Links, d70er - schöne Bilder :)

schneizel: naja, einmal kann man sich soetwas schon ansehen, denke ich. Aber du hast schon recht, die Autos waren schon mal hübscher... :top:
 
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