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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

in den Gebieten für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung (Kriegs- oder Krisengebiet) ausgegeben wurde besteht leider kein Versicherungsschutz !
Schade, aber trotzdem Danke für die Info!
 
Hallo Sven,

was ist denn die Gesamtversicherungssumme, die durch den Mindestbetrag gedeckt wird?

Ich glaube es meine Ausrüstung lag bei ~900€. Sind trotzdem die 1539€ gedeckt? Somit müsste ich jeden Gegenstand erst durch einen Änderungsantrag angeben, wenn er 10% von den 1539€ im Wert übersteigt? :)

VG

Beim Mindestbeitrag und 0 EUR SB sind über die Vorsorgeklausel bis zu 153,80 EUR gedeckt, über die Vorsorgeklausel sind die Sachen aber nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit gedeckt, danach musst Du Sie anmelden um Versicherungsschutz zu genießen.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe eine Fotoausrüstung und aber auch ein kleines
Studio (drei Blitzköpfe incl Softboxen etc).
Könnte ich das alles versichern lassen bei Dir oder
muss ich für die Studioausrüstung eine andere Versicherung
abschliessen.
Danke für die Info
Barbara
 
Hallo,
ich habe eine Fotoausrüstung und aber auch ein kleines
Studio (drei Blitzköpfe incl Softboxen etc).
Könnte ich das alles versichern lassen bei Dir oder
muss ich für die Studioausrüstung eine andere Versicherung
abschliessen.
Danke für die Info
Barbara

Hallo Barbara,

natürlich kannst Du auch Dein Studioequipment über die Fotoversicherung versichern.

Gruß
Sven
 
Hoffe diese Frage kam in dieser Form noch nicht vor, sonst bitte ich um Entschuldigung.

Was muss ich mir vom (privaten) Verkäufer schriftlich bescheinigen lassen, wenn ich von diesem Gebrauchtware erworben habe, die noch nicht diese 50 % Grenze des Neuwertes unterschritten hat um den Neuwert erstattet zu bekommen? Also ich meine den Fall, dass ich ein Objektiv o.ä. von jmd kaufe, welches er selbst erst vor wenigen Tagen/Wochen neu gekauft hat.

Gilt dann für mich der von mir bezahlte Wert oder der Neuwert der Ware? Brauche ich dazu die Originalrechnung und ne Bestätigung des Verkäufers, dass ich diesen Artikel von ihm erworben habe?
 
Hoffe diese Frage kam in dieser Form noch nicht vor, sonst bitte ich um Entschuldigung.

Was muss ich mir vom (privaten) Verkäufer schriftlich bescheinigen lassen, wenn ich von diesem Gebrauchtware erworben habe, die noch nicht diese 50 % Grenze des Neuwertes unterschritten hat um den Neuwert erstattet zu bekommen? Also ich meine den Fall, dass ich ein Objektiv o.ä. von jmd kaufe, welches er selbst erst vor wenigen Tagen/Wochen neu gekauft hat.

Gilt dann für mich der von mir bezahlte Wert oder der Neuwert der Ware? Brauche ich dazu die Originalrechnung und ne Bestätigung des Verkäufers, dass ich diesen Artikel von ihm erworben habe?

Hallo,

zur Beantwortung deiner Fragen zitiere ich am besten einmal aus unserer FAQ:

---------
Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als
Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand
wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.


Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
------------------

Gruß
Sven
 
Hallo Philipp,

die Vorsorgeklausel ist ein kostenloser Service, den meines Wissens nach ansonsten kein anderer Versicherer anbietet, natürlich muß diese Klausel begrenzt werden, sonst könnte ja jeder ne Versicherung für 1.500 EUR Wert abschließen und sich dann das 10.000 EUR Objektiv kaufen und hätte dieses kostenlos ein Jahr lang versichert.

Hallo Sven das heißt wenn ich bei dir eine Ausrüstung über 7000€ versichert habe und mir jetzt ein Gitzo Stativ im Wert von 500€ kaufen würde, wäre das automatisch durch diese Vorsrgeklausel bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert?! (10% von 7000€ wären ja 700€)

Sprich erst zur nächsten Hauptfälligkeit im April 2012 müsste ich den Versicherungsumfang anpassen?!

Somit wäre nach Vertragsabschluss neu gekauftes Equiment in der Höhe von 10% der Versicherungssumme dann bis zur nächsten Hauptfälligkeit nicht meldepflichtig und kostenlos mitversichert?
 
Hallo Sven das heißt wenn ich bei dir eine Ausrüstung über 7000€ versichert habe und mir jetzt ein Gitzo Stativ im Wert von 500€ kaufen würde, wäre das automatisch durch diese Vorsrgeklausel bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert?! (10% von 7000€ wären ja 700€)

Sprich erst zur nächsten Hauptfälligkeit im April 2012 müsste ich den Versicherungsumfang anpassen?!

Somit wäre nach Vertragsabschluss neu gekauftes Equiment in der Höhe von 10% der Versicherungssumme dann bis zur nächsten Hauptfälligkeit nicht meldepflichtig und kostenlos mitversichert?

Hallo Markus,

ja das ist Richtig, bis 10% der Versicherungssumme, maximal 3.000 EUR sind neugekaufte Gegenstände kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert.

Gruß
Sven
 
Hi,

nachdem hier gefragt wurde nach Erfahrungen bei der Schadensabwicklung.

Mir ist Anfang Mai die Kamera mit samt Objektiv und Stativ vom Steg aus ins Wasser gefallen. (Kamera war leider nicht versichert, Objektiv und Stativ schon)
Den Schaden habe ich dann am nächsten Tag telefonisch gemeldet und sollte einen Kostenvoranschlag bei Canon einholen.
Darauf bin ich dann zu einer autorisierten Werkstatt gefahren für den Kostenvoranschlag und nicht nach Canon in Willich selber.
2 Tage später:Erster Schock... wirtschaftlicher Totalschaden... (wären 6000€ gewesen)
Der Versicherung den Kostenvoranschlag gemeldet und nach Absprache das Objektiv mit Zubehör nach Herrn Pöpping geschickt zwecks 2. Kostenvoranschlag.
Herr Pöpping schickte das Objektiv dann zum 2. Kostenvoranschlag direkt nach Canon in Willich und siehe da... kann für 1800 € repariert werden.
Und Anfang diesen Monat habe ich es repariert und funktionstüchtig zurückerhalten.

Ich kann aus eigener Erfahrung diese Versicherung empfehlen.
Die Damen und Herren sind sehr freundlich und hilfsbereit.

Ziemlich entäuscht war ich von der autorisierten Werkstatt.
 
Hi,

nachdem hier gefragt wurde nach Erfahrungen bei der Schadensabwicklung.

Mir ist Anfang Mai die Kamera mit samt Objektiv und Stativ vom Steg aus ins Wasser gefallen. (Kamera war leider nicht versichert, Objektiv und Stativ schon)
Den Schaden habe ich dann am nächsten Tag telefonisch gemeldet und sollte einen Kostenvoranschlag bei Canon einholen.
Darauf bin ich dann zu einer autorisierten Werkstatt gefahren für den Kostenvoranschlag und nicht nach Canon in Willich selber.
2 Tage später:Erster Schock... wirtschaftlicher Totalschaden... (wären 6000€ gewesen)
Der Versicherung den Kostenvoranschlag gemeldet und nach Absprache das Objektiv mit Zubehör nach Herrn Pöpping geschickt zwecks 2. Kostenvoranschlag.
Herr Pöpping schickte das Objektiv dann zum 2. Kostenvoranschlag direkt nach Canon in Willich und siehe da... kann für 1800 € repariert werden.
Und Anfang diesen Monat habe ich es repariert und funktionstüchtig zurückerhalten.

Ich kann aus eigener Erfahrung diese Versicherung empfehlen.
Die Damen und Herren sind sehr freundlich und hilfsbereit.

Ziemlich entäuscht war ich von der autorisierten Werkstatt.

Moin,

Danke für dein Feedback ! So einen Fall habe ich in den langen Jahren meiner
Fotoversicherungstätigkeit auch noch nicht in diesen extremen erlebt.

Es handelte sich um eine große Hamburger, von Canon autorisierte, Werkstadt,
die sich scheinbar noch nichteinmal die Mühe gemacht hat das Objektiv ordentlich zu prüfen sondern direkt als Totalschaden abgeschrieben hat, netterweise wurde dem Kunden angeboten den "Totalschaden" gegen eine geringe Restwertzahlung zu behalten !

Man lernt nie aus, weiss jetzt aber zumindestens bei welchen Werkstätten man mal genauer hinschauen muß :)

Gruß
Sven
 
Guten Morgen zusammen,

nun endlich der "finale" Versuch mit der Versicherung ... Antrag war zwar schon 2x da, aufgrund des "wilden Equipments Tauschs" aber bisher gewartet... Aber nun müsste ich endlich das finale Equip (vorerst ^^ ) beisammen haben :D

@Sven
Ich habe mir ein gebrauchtes Objektiv mit Rechnung 2008 (nicht auf meinen Namen) hier im Forum gekauft (370€)... sowie einen Zweitbody - 50D (550€) wozu ich keine Rechnung bekommen habe. Reicht bei den beiden Sachen jeweils das "Zeitungsfoto" wenn ich die Unterlagen bei euch einreiche ? Zu allem anderen sind die Rechungen (auf meinem namen) vorhanden.

.... da ich nun doch langsam mit einem Trolly im Wert eines gebrauchten Kleinwagens unterwegs bin, wirds langsam mal Zeit :D
 
Hallo,

ich möchte jetzt endlich auch mal mein Foto Equipment versichern lassen.;)

Dazu habe ich mal noch ein paar Fragen.

1. Da ich mehrere Taschen oder Rucksäcke besitze, muss ich alle angeben,
obwohl ich ja nur mit einer oder einem unterwegs bin?

2. Da ich mir ein Feisol Stativ mit Kopf als Set gekauft habe (wird so direkt von Feisol angeboten), muss ich auch den Set Preis angeben oder den Einzelpreis von Stativ und Kopf?

Danke climbersp
 
Guten Morgen zusammen,

nun endlich der "finale" Versuch mit der Versicherung ... Antrag war zwar schon 2x da, aufgrund des "wilden Equipments Tauschs" aber bisher gewartet... Aber nun müsste ich endlich das finale Equip (vorerst ^^ ) beisammen haben :D

@Sven
Ich habe mir ein gebrauchtes Objektiv mit Rechnung 2008 (nicht auf meinen Namen) hier im Forum gekauft (370€)... sowie einen Zweitbody - 50D (550€) wozu ich keine Rechnung bekommen habe. Reicht bei den beiden Sachen jeweils das "Zeitungsfoto" wenn ich die Unterlagen bei euch einreiche ? Zu allem anderen sind die Rechungen (auf meinem namen) vorhanden.

.... da ich nun doch langsam mit einem Trolly im Wert eines gebrauchten Kleinwagens unterwegs bin, wirds langsam mal Zeit :D

Hallo,

von allen Sachen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir eine Zustandsdokumentation, d.h. Fotos von allen Seite auf einer aktuellen Tageszeitung + Nahaufnahme der SN und ein Foto das mit dem jeweiligen Objektiv/Body von der Tageszeitung gemacht wurde. Rechnungen brauchen wir nicht unbedingt.


Hallo,

ich möchte jetzt endlich auch mal mein Foto Equipment versichern lassen.;)

Dazu habe ich mal noch ein paar Fragen.

1. Da ich mehrere Taschen oder Rucksäcke besitze, muss ich alle angeben,
obwohl ich ja nur mit einer oder einem unterwegs bin?

2. Da ich mir ein Feisol Stativ mit Kopf als Set gekauft habe (wird so direkt von Feisol angeboten), muss ich auch den Set Preis angeben oder den Einzelpreis von Stativ und Kopf?

Danke climbersp

Hallo,
alle Sachen ausser Kleinteile wie Filter, Akkus, Speicherkarten die über die Kleinteileklausel versichert sind müssen im Antrag einzeln angegeben werden. Kit´s müssen also aufgesplittet werden.

Gruß
Sven
 
Ah ok.... die Nahaufnahme der Seriennummer hat mir noch gefehlt ^^ .... Ich hoffe ihr habt noch Platz in den Leitz-Ordnern.... da kommt demnächst einiges an Papier dazu :cool:

Danke :)
 
Hallo Sven,

Danke für deine Antwort.

Da ich ca. 10 Fototaschen oder Rucksäcke besitze,
steht dies doch dann in keinem Verhältnis mit zu versichern.:confused:
(da diese alleine ein paar hunderte Euro kosten)

Es kann mir ja max. nur 2 Rucksäcke oder Taschen bei einem Diebstahl
abhanden kommen.
Wäre es dann nicht sinnvoller diese bei Vertragsabschluss gar nicht anzugeben und im Schadenfall darauf zu verzichten?
Oder halt meinen Lieblingsrucksack mit anzugeben, wenn der Im Schadensfall
im Einsatz war, habe ich Glück gehabt. (oder halt Pech, so wie man es sieht ;) )

Gruß climbersp
 
Hallo Sven,

Danke für deine Antwort.

Da ich ca. 10 Fototaschen oder Rucksäcke besitze,
steht dies doch dann in keinem Verhältnis mit zu versichern.:confused:
(da diese alleine ein paar hunderte Euro kosten)

Es kann mir ja max. nur 2 Rucksäcke oder Taschen bei einem Diebstahl
abhanden kommen.
Wäre es dann nicht sinnvoller diese bei Vertragsabschluss gar nicht anzugeben und im Schadenfall darauf zu verzichten?
Oder halt meinen Lieblingsrucksack mit anzugeben, wenn der Im Schadensfall
im Einsatz war, habe ich Glück gehabt. (oder halt Pech, so wie man es sieht ;) )

Gruß climbersp

Also ich persönlich würde keinen Rucksack versichern, wenn er runter fällt stopfst Du das Loch mit nem schönen Aufnäher und wenn er ins Wasser fällt lässt Du ihn trocknen :) Bleibt nur noch das Diebstahlrisiko !

Gruß
Sven
 
Also ich persönlich würde keinen Rucksack versichern, wenn er runter fällt stopfst Du das Loch mit nem schönen Aufnäher und wenn er ins Wasser fällt lässt Du ihn trocknen :) Bleibt nur noch das Diebstahlrisiko !

Gruß
Sven

Danke, sehe ich ähnlich.
Ich würde heute Nachmittag nochmal im Büro
anrufen, wegen ein paar persönlichen Fragen.

Gruß climbersp
 
Ich hätte auch mal eine Frage bzgl. Reparatursachen.
Sind solche Dinge wie beispielsweise ein Verschlusswechsel auch versichert?
Wenn ich das richtig verstehe wären sie das nach §3 Absatz 2 ja nicht, oder?
Ist eventuell für mich interessant, da ich mir eine 1D Mark 2 hohlen wollte. Oder zählen als Reparatur nur solche Schäden, die beispielsweise durch Stürze o.ä entstehen?
 
So Versicherung ist abgeschlossen,

dann kann es im August mit ruhigem Gewissen nach Kanada gehen.

Vielen Dank nochmals an Sven für die Beantwortung meiner vielen Fragen.;)


Gruß climbersp
 
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