Reicht es wenn ich das Zubehör auch auf eine aktuellen Tageszeitung fotografiere? Hab das bei gebrauchten Kameras mit erworben bzw. getauscht gegen anderes zubehör das ich nicht mehr benötige und somit keine Rechnung dafür.
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Reicht es wenn ich das Zubehör auch auf eine aktuellen Tageszeitung fotografiere? Hab das bei gebrauchten Kameras mit erworben bzw. getauscht gegen anderes zubehör das ich nicht mehr benötige und somit keine Rechnung dafür.
Auch ich habe eine Frage: Die 50D habe ich damals zum Neupreis von gut 900 Euro gekauft. Wie ist das jetzt mit dem Zeitwert - ist der Zeitwert der Wert, den ich in der Gebrauchtpreisliste finde? 50% von 900 Euro sind 450€ und da ist die 50D mit ihren 550€ in eurer Liste ja nicht mehr weit entfernt von ... im Schadensfall würde ich dann, sobald dieser Wert unterschritten wird, nurnoch 450€ bekommen?
da es grad in einem anderen thread wieder aktuell wurde: nikon sagt bei garantiereparatur, dass der schaden durch gewalteinwirkung von außen zustande gekommen ist und übernimmt keine kosten für die reparatur. jedoch hat man keine ahnung wann/wie/wo es zur gewalteinwirkung kam und es gibt außen beim objektiv auch keine spuren, lediglich im inneren.
würde die versicherung zahlen?
vielen dank
Und:
Gibt es bei Befinden der Kamera im Auto zum Zeitpunkt eines evtl. Diebstahls wirklich keine Einschränkungen? Wie muss die Kamera im Auto gesichert werden?
Hallo,
wenn die Ursache des Schadens ein versichertes Ereigniss ist wird dieser von der Versicherung übernommen, allerdings musst Du schon sagen können wie es passiert ist !
.......
Gruß
Sven
okay, das wollte ich wissen. dankeschön!
edit: aber so wie ich euch kenne, ist es dann, also sobald nikon einen den garantie-reparaturantrag ablehnt, wohl zu spät um noch die versicherung geltend zu machen, der schaden muss ja unverzüglich gemeldet werden, oder?
Wie wird eigentlich generell mit "alten Optiken" umgegangen?
Sagen wir, ich habe ein 40 Jahre altes Objektiv, wofür ich beim Händler kürzlich 1000€ gezahlt habe - das Objektiv selbst lässt sich natürlich nicht mehr kaufen und das aktuelle Modell kostet 2.500€
Ich nehme an, ich setze dann die 1000€ für die Versicherungssumme an und sehe dann ggfs. zu, dass ich beim Totalschaden/Verlust entsprechenden Ersatz für ebendiesen Betrag bekomme?
Und wie sieht es bei gebrauchten Objektiven aus, die ich aus privater Hand gekauft und bis auf die Überweisung keine Dokumentation habe?
Nein, so sind wir nicht !
Nein, so sind wir nicht !
Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.
D.h. für einen gebraucht gekauftes Objektiv (sagen wir hat mich 200€ gekostet), was aber bei amazon für 350 gehandelt wird, gebe ich dann die 350 an?
mfG
Hallo, ist die Kamera usw. im Rucksack (Rücken bzw. Soziussitz) oder Seitentasche bei Motorradfarten mitversichert?
Gibt es Einschränkungen?
mfg
Könnte ich, wenn ich mein Equipment diese Woche versichere, nächste Woche (da fahr ich nämlich weg *g*) schon Versicherungsschutz haben?
Also geht das auch rückwirkend, wenn der Vertrag noch nicht durch ist?
Lg Jessi
Könnte ich, wenn ich mein Equipment diese Woche versichere, nächste Woche (da fahr ich nämlich weg *g*) schon Versicherungsschutz haben?
Also geht das auch rückwirkend, wenn der Vertrag noch nicht durch ist?
Lg Jessi
Hallo Sven,
worin besteht der DSLR-Forum-Vorteil gegenüber einer "normal" (über die Homepage) abgeschlossenen Versicherung?
Gruss
Ich würde auch gerne eine Fotoversicherung bei Euch abschließen. Habe beim Kauf meines Berlebach-Stativs ne Werbeflyer im Paket vorgefunden und bin nun auch auf diesen Thread gestoßen.
Was mich konkret noch interessieren würde:
Ich habe auf Eurer Homepage gelesen, dass sich bei schadensfreien Jahren die Selbstbeteiligung alljährlich verringert um am Ende gar bei 0 Euro anzukommen.
Nun würde ich also gerne eine Selbstbeteiligung von 250 Euro wählen (leider kann man nicht 500 Euro Selbstbeteiligung wählen).
Meine Frage: Wenn man später, also z.B. nach 1-2 Jahren weitere Objektive mit einschließen möchte, gilt die dann erreichte Selbstbeteiligung auch für die neu eingeschlossenen Objektive oder muss man wieder von vorne (also bei der Maximalsumme anfangen?).
Über eine kurze Antwort bei Gelegenheit würde ich mich sehr freuen!
auch Laptops und Tablett PC (iPad, Galaxipad ect.) können über die Fotoversicherung versichert werden, allerdings nur zusammen mit einer Fotoausrüstung.
Gruß
Sven