AW: ??? Handwerkskammer umgehen möglich ???
Danke Ralf, hab an beide mal eine email geschrieben. Sobald eine Antwort kommt werde ich bescheid geben.
Eventuell gehe ich heute Abend noch zu einer befreundeten Steuerberaterin meines Dad's.
Antwort von der Handwerkskammer:
Sehr geehrter Herr XXXX,
zunächst müsste ich mal wissen, was Sie selbstständig ausführen möchten. Sollte diese Tätigkeit der Handwerksordnung unterliegen, wäre Eintragungspflicht in unsere Handwerksdatenbank gegeben. Hierbei entstehen Kosten. Die Bearbeitungsgebühr des Antrages auf Eintragung beträgt bei Einzelunternehmen 200 € bei GdbR. oder GmbH 300 €. Unabhängig von der Höhe der Einnahmen.
Hierzu käme dann noch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200 € (Grundbeitrag). Sollten Sie ein Existenzgründer (erstmalige Gewerbeanmeldung in Deutschland) sein, werden Sie im Jahr der Eintragung von der Zahlung eines zusätzlichen Mitgliedsbeitrages befreit. Im 2. und 3. Jahr nach der Existenzgründung wäre der 1/2 Mitgliedsbeitrag zu entrichten (also bei Einzelunternehmen 100 €).
Nähere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie auch auf unserer Internet-Seite www.hwk.de dort gehen Sie bitte in Beratung dann in Handwerksrolle Servicecenter. Hier haben wir Formulare + Downloads hinterlegt. Sie finden dann auch einen Antrag auf Eintragung.
Aber wie bereits erwähnt, müsste ich zunächst mal wissen, welche Tätigkeit Sie selbstständig ausführen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Also in der pdf steht:
b. Beitragsbefreiung für minderhandwerkliche Tätigkeit nach §1 II 2 Nr.1 HwO, wenn unter
5.200 € Gewinn erzielt wird.
Somit sollte das ja kein Problem sein oder?
Danke Ralf, hab an beide mal eine email geschrieben. Sobald eine Antwort kommt werde ich bescheid geben.
Eventuell gehe ich heute Abend noch zu einer befreundeten Steuerberaterin meines Dad's.
Antwort von der Handwerkskammer:
Sehr geehrter Herr XXXX,
zunächst müsste ich mal wissen, was Sie selbstständig ausführen möchten. Sollte diese Tätigkeit der Handwerksordnung unterliegen, wäre Eintragungspflicht in unsere Handwerksdatenbank gegeben. Hierbei entstehen Kosten. Die Bearbeitungsgebühr des Antrages auf Eintragung beträgt bei Einzelunternehmen 200 € bei GdbR. oder GmbH 300 €. Unabhängig von der Höhe der Einnahmen.
Hierzu käme dann noch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200 € (Grundbeitrag). Sollten Sie ein Existenzgründer (erstmalige Gewerbeanmeldung in Deutschland) sein, werden Sie im Jahr der Eintragung von der Zahlung eines zusätzlichen Mitgliedsbeitrages befreit. Im 2. und 3. Jahr nach der Existenzgründung wäre der 1/2 Mitgliedsbeitrag zu entrichten (also bei Einzelunternehmen 100 €).
Nähere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie auch auf unserer Internet-Seite www.hwk.de dort gehen Sie bitte in Beratung dann in Handwerksrolle Servicecenter. Hier haben wir Formulare + Downloads hinterlegt. Sie finden dann auch einen Antrag auf Eintragung.
Aber wie bereits erwähnt, müsste ich zunächst mal wissen, welche Tätigkeit Sie selbstständig ausführen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Also in der pdf steht:
b. Beitragsbefreiung für minderhandwerkliche Tätigkeit nach §1 II 2 Nr.1 HwO, wenn unter
5.200 € Gewinn erzielt wird.
Somit sollte das ja kein Problem sein oder?
Zuletzt bearbeitet: