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Gewerbeanmeldung / Handwerkskammer / Berufsgenossenschaft...

AW: ??? Handwerkskammer umgehen möglich ???

Danke Ralf, hab an beide mal eine email geschrieben. Sobald eine Antwort kommt werde ich bescheid geben.

Eventuell gehe ich heute Abend noch zu einer befreundeten Steuerberaterin meines Dad's.


Antwort von der Handwerkskammer:
Sehr geehrter Herr XXXX,

zunächst müsste ich mal wissen, was Sie selbstständig ausführen möchten. Sollte diese Tätigkeit der Handwerksordnung unterliegen, wäre Eintragungspflicht in unsere Handwerksdatenbank gegeben. Hierbei entstehen Kosten. Die Bearbeitungsgebühr des Antrages auf Eintragung beträgt bei Einzelunternehmen 200 € bei GdbR. oder GmbH 300 €. Unabhängig von der Höhe der Einnahmen.

Hierzu käme dann noch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200 € (Grundbeitrag). Sollten Sie ein Existenzgründer (erstmalige Gewerbeanmeldung in Deutschland) sein, werden Sie im Jahr der Eintragung von der Zahlung eines zusätzlichen Mitgliedsbeitrages befreit. Im 2. und 3. Jahr nach der Existenzgründung wäre der 1/2 Mitgliedsbeitrag zu entrichten (also bei Einzelunternehmen 100 €).

Nähere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie auch auf unserer Internet-Seite www.hwk.de dort gehen Sie bitte in Beratung dann in Handwerksrolle Servicecenter. Hier haben wir Formulare + Downloads hinterlegt. Sie finden dann auch einen Antrag auf Eintragung.

Aber wie bereits erwähnt, müsste ich zunächst mal wissen, welche Tätigkeit Sie selbstständig ausführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen



Also in der pdf steht:
b. Beitragsbefreiung für minderhandwerkliche Tätigkeit nach §1 II 2 Nr.1 HwO, wenn unter
5.200 € Gewinn erzielt wird.

Somit sollte das ja kein Problem sein oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu der Handwerkskammer kann ich persönlich wenig sagen, da mein Gewerbe auch 50% IT-Dienstleistungen umfasst und ich zur IHK zugeordnet wurde.
Nach Antwort wirst du lediglich die Anmeldegebühr bezahlen müssen. Weiterhin melde dich bei der BG ETEM (wenn das nicht passiert) und beantrage nach Prüfung der Zuständigkeit (sollte bei dir einfach sein) Befreiung der dere Satzung. Das Theater hab ich hinter mir.

Ja, wir haben unseren Papierkrieg am Anfang. Wer aber Geld umsetzen will, sollte sich an die selben Spielregeln halten wie die hauptberuflichen. Finde ich so schon OK, auch wenn der initiale Aufwand nervt.
 
AW: Gewerbeanmeldebogen / BG ETEM

Hallo,

mich würde mal bzgl. Gewerbeanmeldebogen folgendes interessieren:
Zeile 15: Es ist zwar hier und dort zu lesen, dass man das möglichst allgemein halten soll um sich nicht einzuschränken. Aber ist eine Nennung einiger Stichpunkte nicht schon eine Einschränkung und wäre deshalb einfach Fotograf oder Fotografie nicht das beste? Was schreibt Ihr hier so rein?
Zeile 17: Datum des Beginns. Wie ist das genau mit den Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit? Also ab wann kann ich Rechnungen geltend machen? Was muss man abwarten? Rückmeldung FA? Kann man die Zeile 17 auch rückdatieren?

BG ETEM: Habe dort angerufen und wollte das mit der Befreiung (unter 100 Tagen Tätigkeit) nochmals wissen. Die Dame sagte mir dass ich kein automatisches Schreiben von der BG ETEM nach Gewerbeanmeldung bekommen werde. Aber stimmt das? Habe bislang nur Gegenteiliges gehört. Vor allem soll man zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung den Befreiungsantrag bei der BG stellen, damit man eben keine (Start-)Gebühren bezahlt. Was stimmt nun.

Gruß Edi
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gewerbeanmeldebogen / BG ETEM

Zeile 15: Es ist zwar hier und dort zu lesen, dass man das möglichst allgemein halten soll um sich nicht einzuschränken. Aber ist eine Nennung einiger Stichpunkte nicht schon eine Einschränkung und wäre deshalb einfach Fotograf oder Fotografie nicht das beste? Was schreibt Ihr hier so rein?

Ich habe in meiner Gewerbeanmeldung Fotograf und Durchführung von IT-Dienstleistungen stehen. Wenn es in der Gewerbestelle konkreter werden soll, fragen die schon nach.

Zeile 17: Datum des Beginns. Wie ist das genau mit den Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit? Also ab wann kann ich Rechnungen geltend machen? Was muss man abwarten? Rückmeldung FA? Kann man die Zeile 17 auch rückdatieren?

Du kannst vordatieren, aber nicht zurück. Damit ist der früheste Punkt das Datum, an dem du die Anmeldung vor Ort stellst (hat hier in Leipzig ca. 10 Minuten gedauert).
Das FA wird informiert und meldet sich dann separat von dir - die Daten die auf eine Rechnung müssen, sind eh gleich, unabhängig ob du dich für Vorsteuerabzug oder nicht entscheidest.

BG ETEM: Habe dort angerufen und wollte das mit der Befreiung (unter 100 Tagen Tätigkeit) nochmals wissen. Die Dame sagte mir dass ich kein automatisches Schreiben von der BG ETEM nach Gewerbeanmeldung bekommen werde. Aber stimmt das? Habe bislang nur Gegenteiliges gehört. Vor allem soll man zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung den Befreiungsantrag bei der BG stellen, damit man eben keine (Start-)Gebühren bezahlt.

Ich hatte kein Schreiben von der BG ETEM bekommen und kann dir aus eigener Erfahrung nur sagen, selber formloses Schreiben dahin und gut.
 
AW: Gewerbeanmeldebogen / BG ETEM

BG ETEM: Habe dort angerufen und wollte das mit der Befreiung (unter 100 Tagen Tätigkeit) nochmals wissen. Die Dame sagte mir dass ich kein automatisches Schreiben von der BG ETEM nach Gewerbeanmeldung bekommen werde. Aber stimmt das? Habe bislang nur Gegenteiliges gehört. Vor allem soll man zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung den Befreiungsantrag bei der BG stellen, damit man eben keine (Start-)Gebühren bezahlt. Was stimmt nun.

Gruß Edi

Hallo, da ich akutell mit diesem Thema zu tun habe, melde ich mich kurz.

Auch ich habe nach meiner Gewerbeanmeldung kein automatisches Schreiben von der BG bekommen. Ich habe mich dann selbstständig bei der BG ETEM über deren Homepage angemeldet. Ziemlich schnell gibts dann Post, wo auch ein Befreiungsantrag beiliegt. Ich habe aber in der Zwischenzeit selbst (eigentlich zeitgleich mit der Online-Anmeldung) einen formlosen Befreiungsantrag gestellt, und 2-3 Tage später die Bestätigung des Antrages bekommen
 
Hallo,
und besten Dank für die Infos. Kann mir evtl. noch jemand etwas zur Zeile 15 schreiben, der Tätigkeitsbeschreibung.
Schreibt man verschiedene Dinge rein, kann es auch passieren, dass man sich für mehrere Handwerke anmelden muss, kostet ja alles extra. Also ich tendiere dazu einfach "Fotograf" (habe kein Meisterbrief) zu schreiben. Was man dann genau macht ist doch eigentlich Banane. Das wird später keiner mehr kontrollieren, solange es im weitesten Sinn mit fotografischer Tätigkeit zu tun hat, oder?
Gruß Edi
 
Gewerbe ist das eine, Zugehörigkeit zu einer Kammer eine andere. Da man Kammerpflichtig ist, wird es bei fotografischen Sachen entweder die Handwerkskammer oder die IHK. Viele fotografische Bereiche gelten als Handwerk, von daher wird man als reiner Fotograf, eher dort landen. Wie die Beitragsstruktur aussieht, verrät dir deine zuständige Handwerkskammer, da dies regional verschieden ist und wie die Befreiungsregeln aussehen.
 
Hallo,
man kann ja selbst durch kreative Wahl der Tätigkeitsbeschreibung Einfluss nehmen. Es ist recht einfach für mich, wenn schon Zwangsmitgliedschaft, dann Handwerkskammer, weil billiger, das war's. Also werde ich alles vermeiden, was in Richtung IHK geht - Thema durch für mich.
Ich nehm dann mal "Fotograf".
Nachtrag: Auf der Homepage und in der Werbung werde ich den Begriff "Fotograf" vermeiden und es neudeutsch (Englisch) benennen. Wobei das gar nicht notwendig wäre, denn wenn ich "Fotograf" schreibe und es von der Handwerkskammer akzeptiert wird, darf ich logischerweise den Begriff auch verwenden - völlig klar.
Je nach Tagesform werde ich auch schreiben, dass ich mich mit meiner Kunst deutlich vom "Meisterge******" (Selbstzensur ;-) ) abgrenzen möchte.
Gruß Edi
 
Zuletzt bearbeitet:
IHK Beitrag ist meistens deutlich geringer als der Beitrag für die Handwerkskammer. Die Kammerzugehörigkeit ergibt sich halt durch die Tätigkeit, die man im Rahmen des Gewerbe ausübt. Für IHK-Mitgliedschsft gibt es entweder keine speziellere Kammer oder der Anteil von Industrie-/Handels-/Dienstleistungen ist der Hauptteil.
Am Ende ist aber der Kammerbeitrag relativ klein und sollte bei einer gewerblichen Tätigkeit ziemlich schnell eingespielt sein.

Fotograf darfst du dich nennen, das ist keine geschützte Bezeichnung, egal in welcher Kammer du bist. Meister-Fotograf oder so ist es und erfordert den Meisterbrief der Handwerkskammer.
 
AW: Gewerbeanmeldebogen / BG ETEM

Hallo,

mich würde mal bzgl. Gewerbeanmeldebogen folgendes interessieren:
Zeile 15: Es ist zwar hier und dort zu lesen, dass man das möglichst allgemein halten soll um sich nicht einzuschränken. Aber ist eine Nennung einiger Stichpunkte nicht schon eine Einschränkung und wäre deshalb einfach Fotograf oder Fotografie nicht das beste? Was schreibt Ihr hier so rein?
Zeile 17: Datum des Beginns. Wie ist das genau mit den Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit? Also ab wann kann ich Rechnungen geltend machen? Was muss man abwarten? Rückmeldung FA? Kann man die Zeile 17 auch rückdatieren?

BG ETEM: Habe dort angerufen und wollte das mit der Befreiung (unter 100 Tagen Tätigkeit) nochmals wissen. Die Dame sagte mir dass ich kein automatisches Schreiben von der BG ETEM nach Gewerbeanmeldung bekommen werde. Aber stimmt das? Habe bislang nur Gegenteiliges gehört. Vor allem soll man zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung den Befreiungsantrag bei der BG stellen, damit man eben keine (Start-)Gebühren bezahlt. Was stimmt nun.

Gruß Edi

Also bei mit steht "Pressefotograf" in der Anmeldung. Ein Kollege hatte sein Gewerbe kurz vor mir mit der gleichen Bezeichnung angemeldet und da wollte das Stadtamt einen Nachweis, dass er in der Kammer ist. Die Kammer musste ihm dann bestätigen, dass der Pressefotograf zulassungsfrei ist. Ich habe mir dann folglich die Bestätigung voher von der Kammer schicken lassen und konnte mich dann auch problemlos als "Pressefotograf" anmelden.

Von der BG kam bei mir automatisch ein Schreiben - bei meinem Kollegen allerdings nicht. Wenn Du Dich dort von der Beitragspflicht befreien lassen willst, ist es wichtig, den Antrag sofort zu stellen, denn das geht nicht rückwirkend. Bedenken musst Du dabei auch, dass du dann während deiner selbstständigen Tätigkeit nicht unfallversichert bist. Sofern Du das nicht anderweitig abgedeckt hast (die gesetzliche Versicherung greift in der Regel nicht, wenn dir etwas bei deiner selbstständigen Arbeit passiert), ziehst Du im Zweifel den Veranstalter mit in die Sache rein. Das ist bei einigen Bundesligavereinen zum Beispiel grad ein recht großes Thema und einige Vereine akkreditieren keine Fotografen mehr dauerhaft, die nicht in der BG (und auch versichert) sind, aber das gehört eigentlich nicht mehr zum Thema.
 
Hallo miteinander,

also das mit den Beiträgen kenne ich so, aber etvl. habe ich da nicht genau überlegt: IHK, da bin ich mit einer GmbH: EUR 200,00 (Mindestbeitrag). Handwerkskammer sollte nur EUR 100,00 / Gewerk / a kosten (Startgebühr und anfängliche Beitragsfreiheit mal außen vor).
Aber bei der IHK kann das evtl. als GmbH vs Einzelkämpfer anders sein?

Hab gerade selbst nachgesehen: Nicht im Handelsregister eingetragene würden "nur" EUR 55,00 bezahlen, somit also günstiger. Da muss ich also nochmals drüber nachdenken ;-) .
Wäre schön, wenn ein paar von Euch berichten: Wer ist bei der IHK und wer bei der Handwerkskammer und was habt Ihr bei Tätigkeitbeschreibung (Zeile 15 / Gewerbeanmeldung) eingetragen?

Gruß Edi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

vergesst obige Zahlen, Handwerkskammer verlangt bei mir EUR 188,00 + EUR 12,00 ÜBA = EUR 200,00 - Befreiung/Ermäßigung in den ersten Jahren nur bei Existenzgründung, das ist also wichtig!
IHK wäre zwar billiger, das Tätigkeitsfeld wäre aber sehr eingeschränkt, wie ich erfahren musste. Bliebe Freiberufler, wie etwa Journalist, ebenfalls sehr eingeschränkt. Es bleibt also wohl oder übel nur HWK übrig.

Gruß Edi
 
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