Den Scheck kann nur der einlösen, auf den er ausgestellt ist. Einfach dem Vater geben wird nicht funktionieren
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Verrechnungsscheck handelt.
Der kann in der Regel auch vom Überbringer auf sein Konto eingezahlt werden.
Derjenige auf den der Scheck ausgestellt ist, sollte auf der Rückseite des Schecks unterschreiben.