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Canon CashBack

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kurze Frage:

Wenn man heute bestellt, gilt die Cash-Back Aktion noch oder?

Also wenn das Datum auf der Amazonbestellung 31.07.2013, dann passt das?

Gruß
 
Edit.Super pomito ändert ständig den Inhalt seiner Posts ......
Na und? Dies hat ja direkt nichts mit Deinen Aussagen zu tun. Ich ergänze eben Informationen, wenn mir diese noch einfallen. Du konntest am Anfang eben nicht klar sagen, wo Du gekauft hast bzw. wußtest nicht, dass man unterscheiden muß.
 
Hey,

sorry wenn ich hier in dne Thread platze ;).

Bei der Canon Cashback Aktion habe ich etwas von Scheck gelesen, kann ich mir das auch auf mein Konto überweisen lassen ?

Danke für eure Hilfe! :)
Du bekommst wie schon gesagt einen Verrechnungsscheck.
Mit dem Scheck gehst Du zu Deiner Bank und zahlst ihn auf Dein Konto. (Barauszahlung nicht möglich, deswegen brauchst Du ein Konto bei der Bank!)
Fertig!
 
Der Verkäufer muß eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen. Das wäre sogar ein schwerer Abmahngrund.

Nö. Der kann nämlich auch Kleinunternehmer sein, dann darf er gar keine USt ausweisen. Da der Fragesteller sich hier, und vermutlich auch bei der Bestellung, nicht als Gewerbetreibender geoutet hat gibt es für den Verkäufer keinen Grund zu vermuten, dass er ausgewiesene USt braucht.
 
Nö. Der kann nämlich auch Kleinunternehmer sein, dann darf er gar keine USt ausweisen. Da der Fragesteller sich hier, und vermutlich auch bei der Bestellung, nicht als Gewerbetreibender geoutet hat gibt es für den Verkäufer keinen Grund zu vermuten, dass er ausgewiesene USt braucht.
Das weiß ich auch. Aber, welcher Kleinunternehmer verkauft i. d. R. so teures Canon-Equipment aus welchen Quellen? Das schließt sich eigentlich aus, dass Amazon oder Canon so etwas zuläßt als Verkäufer bzw. Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Super pomito ändert ständig den Inhalt seiner Posts ......
Na und? Dies hat ja direkt nichts mit Deinen Aussagen zu tun.
Doch. Ich habe auf eine an mich gerichtete Frage geantwortet, die von Dir danach entfernt wurde.

Du konntest am Anfang eben nicht klar sagen, wo Du gekauft hast bzw. wußtest nicht, dass man unterscheiden muß.

Lies und verstehe meinen ersten Post hierzu. (#35)
 
Lies und verstehe meinen ersten Post hierzu. (#35)
Ja, das habe ich gemacht mit folgendem Ergebnis!
Ich habe das selbe Problem wie mpunktmayer.
Direkt bei A gekauft, Verkäufer ist dennoch. ein Händler aus W.
A konnte mir nicht weiterhelfen, den Verkäufer habe ich inzwischen auch kontaktiert. Bislang ohne Antwort. Ich werde wohl heute meinen Schriftwechsel mit A und dem Händler aus W an Canon senden. Mal sehen, wie es dann weiter geht.
Ich weiß jetzt nicht, ob Du gebürtig deutsch spricht und danach differenzieren kannst. Aber wenn Du schreibst: "Direkt bei Amazon gekauft, Verkäufer ist dennoch eine Händler aus W.", dan heißt dies für mich, dass Dir dieser Umstand gar nicht bewußt war, dass Du eben doch nicht direkt bei Amazon gekauft hast (wegen "direkt" und "dennoch"). Aber dies ist für die Fragestellung CashBack hier wichtig, weil ich z. B. tatsächlich direkt bei Amazon gekauft habe und davon somit nicht betroffen bin.
 
Ist doch egal! Jetzt ist zumindest klar, dass es Verkäufer gibt, welche die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Und damit ist es für Canon eben keine gültige Rechnung. Das ist aber richtig, dass da Amazon von Dir mit informiert wird. Es kann nicht sein, dass dort solche Händler tätig sind. Deshalb schaue ich bei den Onlinehändlern immer in die AGB (Name und Adresse sagt schon viel aus).
 
So - Mail an Canon ist raus. Inkl. des Schriftverkehrs, der meine Bemühungen eine ordentliche Rechnung zu erhalten, dokumentiert. Jetzt heißt es abwarten. Klar ist, dass die den Antrag gem. ihren Teilnahmebedingungen ablehnen können ......
 
Kurze Frage:

Wenn man heute bestellt, gilt die Cash-Back Aktion noch oder?

Also wenn das Datum auf der Amazonbestellung 31.07.2013, dann passt das?

Gruß

Jep,sollte so sein.Hab mir gerade selber noch was "Chashbackiges" gekauft.:)

Das Rechnungsdatum wird dann zwar auf August datiert sein,aber bei Amazon in der Artikelbeschreibung steht dazu:

"Kaufen Sie dieses Gerät und erhalten Sie 100 EUR von Canon zurückerstattet. Registrieren Sie die Geräte hierzu nach dem Kauf bei Canon. Die Aktion gilt ausschließlich für Geräte, welche zwischen dem 01.05.2013 und 31.07.2013 gekauft wurden und bis zum 31.08.2013 bei Canon registriert wurden. Maßgebend ist das Bestelldatum, unabhängig vom Lieferdatum. ..."
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gerade etwas irritiert. Beim 40mm/2.8 das ich gestern von Amazon geliefert bekommen habe, beginnt der EAN Code mit 4960999. Bei der Registrierung auf der Cashback Seite wähle ich das Objektiv aus und es wird automatisch der EAN Code 49609998 eingetragen. Der kann auch nicht verändert werden. Was passt da nicht?
 
Ich bin gerade etwas irritiert. Beim 40mm/2.8 das ich gestern von Amazon geliefert bekommen habe, beginnt der EAN Code mit 4960999. Bei der Registrierung auf der Cashback Seite wähle ich das Objektiv aus und es wird automatisch der EAN Code 49609998 eingetragen. Der kann auch nicht verändert werden. Was passt da nicht?

Da passt alles, die 8 ist die erste Zahl des restlichen EAN Codes. Du musst noch die 45715 für das 40mm eintragen (zumindest hat mein 40mm STM die...)
Aber dazu mal eine Gegenfrage, welcher Schnipsel soll denn jetzt genau an Canon geschickt werden? Wirklich nur der EAN-Code? Das Beispiel ist alles andere als eindeutig, da beim 40mm die im Beispiel abgebildete Nummer mit den eckigen Klammern auf dem Seriennummern-Aufkleber ist... :confused:
 
Da passt alles, die 8 ist die erste Zahl des restlichen EAN Codes. Du musst noch die 45715 für das 40mm eintragen (zumindest hat mein 40mm STM die...)
Aber dazu mal eine Gegenfrage, welcher Schnipsel soll denn jetzt genau an Canon geschickt werden? Wirklich nur der EAN-Code? Das Beispiel ist alles andere als eindeutig, da beim 40mm die im Beispiel abgebildete Nummer mit den eckigen Klammern auf dem Seriennummern-Aufkleber ist... :confused:

Ah jetzt, ich dachte bei mir sei statt 9 eine 8 auf der Verpackung, aber das ist ja schon die 8 vom restlichen Teil. Was den Schnipsel angeht... ich werde wohl nur den EAN Code ausschneiden, die sollen sich nicht so anstellen.
 
Moin,
als ich hier von leuten gelesen habe, die cashbackanträge per einschreiben verschicken oder aber bereits nach 2 Wochen ungeduldig von einem Bein auf's andere hüpfen musste ich bisher immer schmunzeln. Nach den Erfahrungen die ich die letzten 3 Monate diesbezüglich gesammelt habe bin ich bei dem Thema allerdings nicht mehr ganz so gelassen und muss hier einfach mal von meiner leidvollen Cashbackerfahrung berichten und ein wenig Dampf über den schlechten Support von Poritca ablassen:

ich habe Anfang Mai EINEN Cashbackantrag für ZWEI Canon Produkte aus der aktuellen Cashbackaktion gestellt für die ich ZWEI separate Rechnungen beigelegt habe. Am 03.06. kam die Bestätiungsemail, dass mein Antrag geprüft sei und nur noch von Canon freigegeben werden müsse. Wenige Tage später erhielt ich auch Post von Portica, jedoch nur mit EINEM Cashbackscheck. Seitdem telefoniere ich alle 2 bis 3 Wochen mit der Cashback Hotline und höre nun seit ca. 8 Wochen immer wieder die gleiche Aussage: „Es dauert so lange weil es zwei separate Rechnungen bei nur einem Cashback Antrag sind – Wir warten aber inzwischen auch für den zweiten Scheck nur noch auf die Freigabe durch Canon“.
Dann kam letzte Woche der Knaller schlechthin: nachdem ich zum dritten oder vierten mal nachgefragt habe wird mir gesagt dass der Vorgang seit dem 03.06. nicht mehr bearbeitet worden ist, seitdem aber schon 2 mal Scheckfreigaben durch Canon erfolgt seien. Die nette Dame am Telefon versprach sich darum zu kümmern und mich nach Rücksprache mit Ihrem Chef zu zurückzurufen und über den Stand der Dinge zu informieren. Leider ist das bis heute nicht passiert und mein erneuter Anruf hat mich leider auch nicht schlauer gemacht da ich heute wieder nur die Standardaussagen hören durfte, die ich inzwischen auswendig kenne. Habe jetzt mal eine Email geschrieben, in der hoffnung, dass die von jemand kompetenteren bearbeitet wird und weil ich hoffe dass ich schriftlich nicht so einfach mit floskeln abgefertigt werde wie am telefon.

Ich finde es jedenfalls erstaunlich welch enorme Schwierigkeiten Portica zwei separate Rechnungen bereiten Canon sollte dann wenigstens darauf hinweisen, dass man in einem solchen Fall getrennte Cashbackanträge stellen soll. Es nützt ja schließlich wenig dies erst hinterher am Telefon zu hören wenn dies in den Unterlagen zur Cashbackaktion nicht einmal im Kleingedruckten zu finden ist. (Hab den Tipp inzwischen auch hier im Forum gefunden, allerdings ohne Begründung, die ich aber ja jetzt leider kenne)

Ich bin zwar mit den Produkten zufrieden und hab spass bei fotografieren damit aber so ein Vorfall kann einem ganz schön die Laune verderben und ich ärgere mich inzwischen jedes mal darüber wenn ich mein schönes 100L macro oder meinen speedlite in die hände nehme.

Ich lerne daraus jedenfalls folgendes:

Cashbackschecks sind nett - wenn man sie denn bekommt! einplanen sollte man sie jedoch nicht auch wenn man alles so macht wie von canon beschrieben.
In diesem Sinne drücke ich allen fest die Daumen, bei denen sich die Bearbeitung des Cashbackantrages wie bei mir über Monate hinweg zieht.
 
Jep,sollte so sein.Hab mir gerade selber noch was "Chashbackiges" gekauft.:)

Das Rechnungsdatum wird dann zwar auf August datiert sein,aber bei Amazon in der Artikelbeschreibung steht dazu:

"Kaufen Sie dieses Gerät und erhalten Sie 100 EUR von Canon zurückerstattet. Registrieren Sie die Geräte hierzu nach dem Kauf bei Canon. Die Aktion gilt ausschließlich für Geräte, welche zwischen dem 01.05.2013 und 31.07.2013 gekauft wurden und bis zum 31.08.2013 bei Canon registriert wurden. Maßgebend ist das Bestelldatum, unabhängig vom Lieferdatum. ..."

Bitte bitte bitte sagt mir das dies so stimmt! Ich habe mir auch eine neue Kamera gegönnt - online bestellt am 31.07. - auf Rechnung und Lieferschein steht drauf: Bestellung vom 31.07., aber das Rechnungsdatum ist der 01.08. Bin schon kurz davor, wieder zurückzuschicken. Habe heute Canon-Servicehotline nicht mehr erreicht. Habs allerdings nicht bei Amazon bestellt, aber darüber bezahlt.

Denn in den Teilnahmebedingungen von Canon steht:
"8a) Der Teilnehmer kauft im Aktionszeitraum zwischen dem 1. Mai und 31. Juli 2013 eines/mehrere der o.g. Produkte (siehe Punkt 3). Es gilt das Kaufdatum laut Rechnung."
 
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