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Rechtsstreit

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Um G….. willen,

wie lange muß man sich die Ergüsse von BECKENHAUER noch gefallen lassen?

Ich für mich sage schon mal ade, dass muss ich mir nicht antun. Hier wurden schon für weit weniger beleidigende Aussagen User gesperrt. Das was sich "Herr" BECKENHAUER leistet grenzt schon an Ehrabschneidung.

Fotodevil
 
Um G….. willen,

wie lange muß man sich die Ergüsse von BECKENHAUER noch gefallen lassen?

Ich für mich sage schon mal ade, dass muss ich mir nicht antun. Hier wurden schon für weit weniger beleidigende Aussagen User gesperrt. Das was sich "Herr" BECKENHAUER leistet grenzt schon an Ehrabschneidung.

Fotodevil

Schließe mich an - es kommt fast so rüber, als würde hier so manch einer Thomas' Erklärungen nutzen, um irgendwelche "alte Rechnungen" zu begleichen. Fair geht es in diesem Thread schon länger nicht mehr zu. Er besteht doch eh fast nur noch aus Unterstellungen und Besserwisserei.:(
 
NEIN.
Die Spenden wurden für genau einen einzigen Zweck eingefordert, nämlich zur Finanzierung eines einzigen Rechtsstreites.

Du irrst.

[...]dass zum Start der Spendenaktion eigentlich bereits alles verloren war [...]

Du irrst ebenfalls.

Beides ist in diesem Thread bereits mehrfach dargelegt worden.
 
Warum gibts hier eigentlich nur Extreme? Auf der einen Seite die Gutmenschen, die irgendwie permanent spenden und fleißig darüber berichten ("tue Gutes und rede darüber"), auf der anderen Seite jene, die alles schlecht finden. Ich frage mich langsam, worauf ihr hinaus wollt.
 
stimmt! das ist nicht meine aufgabe, sondern die des betreibers! ich bin auch ganz zuversichtlich, dass er dies auch tun wird. wenn es auch manchmal ein "wenig" dauert, so rückt er dann doch irgendwann peu à peu mit den tatsachen heraus. íhm dabei zu helfen kann sicher nicht schaden.
 
Witzig, dass hier jemand groß rumtönt, der noch keine zwei Monate im Forum angemeldet ist.

Wem es hier nicht gefällt, der kann doch einfach verschwinden.





Ansonsten: Don't Feed the Troll!







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Es ging ja "lediglich" um einen Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, diese aufzuheben. Die Rücknahme des Einspruchs bewirkt dann nur, dass diese Verfügung bis zur Hauptverhandlung rechtswirksam bleibt. Oder wie in diesem Fall auch darüber hinaus, wenn es - aus welchem Grund auch immer - nicht zur Hauptverhandlung kommt und es keine Möglichkeit mehr gibt, gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.

Danke für die Erläuterung. dann war wohl die Einspruchsrücknahme im nach hinein ein Fehler, da der Kläger kein Interesse mehr an einer Hauptverhandlung hatte. Er hatte ja sein Ziel erreicht....
 
Danke für die Erläuterung. dann war wohl die Einspruchsrücknahme im nach hinein ein Fehler, da der Kläger kein Interesse mehr an einer Hauptverhandlung hatte. Er hatte ja sein Ziel erreicht....
sieht so aus. möglicherweise hat aber auch der kläger mit einem anderen verlauf gerechnet. und war dann verhindert;)
 
sieht so aus. möglicherweise hat aber auch der kläger mit einem anderen verlauf gerechnet. und war dann verhindert;)

Tja Beckenhauer, nun bist du (imho) zu recht gesperrt. Aber auch du wirst zum armen Opfer der herrschsüchtigen Moderatoren werden.

Oh großer Märtyrer.


Ich habe keine Probleme zu kritischen Beiträgen, aber was hier einige ablassen ist einfach nur traurig.
 
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