AW: Rechststreit
Sorry, jetzt muss ich gerade mal lachen. Wäre dem so, würde es sich um einen Top-Anwalt handeln. Das Ergebnis spricht gegen diese Theorie. Allenfalls bei strafrechtlichen Angelegenheiten werden i.d.R. Honorarvereinbarungen getroffen.
Hier handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches max. nach den hälftigen Gebührensätzen berechnet wird. Wenn ich 4000.-- Euro berechne, ist sogar die Reise im Mietwagen + 3 Sterne Übernachtung berücksichtigt.
Du hast noch nie einen Anwalt beauftragt, oder?
RVG ist schön und gut, aber viele Anwälte rechnen nach Stundensätzen ab, und da liegt man ganz schnell bei viel viel mehr. Dem aufmerksamen Leser wird auch sicher nicht entgangen sein, dass Thomas mit Anwalt nach Köln gefahren ist, wodurch zusätzliche Reisekosten entstanden sind.
Dies nur mal so am Rande angemerkt.
Sorry, jetzt muss ich gerade mal lachen. Wäre dem so, würde es sich um einen Top-Anwalt handeln. Das Ergebnis spricht gegen diese Theorie. Allenfalls bei strafrechtlichen Angelegenheiten werden i.d.R. Honorarvereinbarungen getroffen.
Hier handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches max. nach den hälftigen Gebührensätzen berechnet wird. Wenn ich 4000.-- Euro berechne, ist sogar die Reise im Mietwagen + 3 Sterne Übernachtung berücksichtigt.