Dann gehe das mal an nach dem Motto:
Was möchtest Du drin haben - also was ist nötig?
Und warum ist das jeweils nötig?
Aaaaaalso....
- Die Art der Aufnahmen ist essentiell (Akt, Outdoor, Fantasy, usw.), und muss mit angegeben werden. Ich glaube darüber herrscht wohl Konsens...
- Der/die Visagistin muss mit einbezogen werden, falls ebenfalls involviert. Denn diese Person profitiert genauso von den gemachten Aufnahmen, und kann ein entsprechendes Interesse an TFP-Regelungen haben. Im Grunde möchte hier nur festhalten, dass diese Person die selben Bilder mit den selben Rechten und einschränkungen wie das Model bekommt.
- unbedingt festgehalten werden muss die Anzahl der Bilder, sowieso die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder, sowie eine Angabe zur Qualität und Zeitdauer. Auch hier dürfte Konsens herrschen, das
muss fixiert sein. Warum ich keine genaue Angabe mache zur Auflösung ("maximal zur Verfügung stehenden Auflösung"), liegt zum einen an den verschiedenen derzeitigen Kameramodellen (die in Zukunft ganz anders sein können), sowie hauptsächlich an einem eventuellen Beschnitt des Ausgangsfotos meinerseits. Auf jeden Fall will ich die bearbeitenden Bilder nicht "künstlich" verkleinern, sondern in der eben maximal verfügbaren Auflösung überreichen.
- Meine Zeit ist auch begrenzt, deswegen plädiere ich schon für eine gewisse Seriosität. Es wird hier zwar von "Trivialitäten" gesprochen, aber andererseits ist das ganze auch keine Larifari-Veranstaltung, sondern eine zu planende aufwändige Sache. Keine Lust habe ich auf Models, die das
vollkommen léger sehen, und dann einfach z.B. nicht erscheinen (ich hätte stattdessen zahlende Kundschaft für diesem Termin buchen können). Also "verpflichtet" sie sich auf das Erscheinen, ansonsten muss eine Aufwandsentschädigung fliessen.
- Der Kostenfaktor ist auch wichtig. Mir ist es egal welche Kosten das Model auf sich nehmen muss, um am Shooting teilnehmen zu können. Diese Kosten entstehen allen Parteien, und müssen dementsprechend selbst getragen werden. Daher möchte ich dies explizit festhalten: es findet keine Kostenaufteilung statt (Zug, Auto, usw.).
- Dass das Model nicht unbedingt alleine zu einem ihr unbekannten Fotografen kommen will, ist auch verständlich. Aber keine Lust hätte ich, wenn dann da eine ganze Horde am Set rumsteht... Also möchte ich festhalten, dass das Model
eine Vertrauensperson mitbringen kann.
- Bei den Bildrechten ist es klar, ohne entsprechende Formulierung für die Abtretung kann das ganze ja nicht funktionieren
- Haftungsausschluss: ich will ja nicht dass irgendjemand auf die Idee kommt: "wegen des Shootings mit dem Fotografen sind mir die teuren Manolo Blahniks im Schlamm kaputt gegangen. Ersetzen!".
Bei mir letzens ja auch ähnlich gewesen: es hat dann angefangen zu regnen, und die Studio-Blitze hätten durchaus dabei Schaden nehmen können. Da kann ich auch nicht das Model zur Rechenschaft ziehen ("wegen des Shootings mit dir Blitz kaputt gegangen, bitte überweise......".
Festhalten möchte ich auch, dass ausschliesslich das gilt, was im Vertrag untergebracht wurde, also keine mündlichen Absprachen. Und ich möchte nicht, dass sich jemand als 18 und älter ausgibt, dies aber in Wirklichkeit nicht ist, und ich dann u.U. rechtliche Probleme bekomme.
Hmtja. Was davon kann man als unerheblich ansehen?
Grüssle
JoeS