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TFP Vertrag ok...?

Nö, das ist ein typischer Kommunikationsknoten, wie er in Chats ensteht weil man schreibt und sich nicht sieht. Ist ja auch nicht Thema.

"Über die Unzulänglichkeit geschriebener Worte".
Demnächst in Ihrem Buchhandel.

:)

Grüssle
JoeS
 
Hi, wenn dem nicht so wäre, hätte Werbung im allgemeinen auch keinen "kommerziellen Chatakter". Ciao, W.:)

Also, nu pass mal auf. ;) Ich habe ja bereits auf ein Buch verwiesen, nämlich dieses hier. Für diejenigen, die es zufälligerweise ebenfalls besitzen: Kapitel 6.1 "Vertragsrecht", Seite 296. Darin wird unterschieden zwischen Bilder für "kommerzielle" Nutzung, und Bilder für die "Imagemappe" des Fotografen. Du entschuldigst, dass ich dem Buch mehr Glauben schenke als dir. :) Aus diesem Grunde kann mich bestenfalls ein tatsächlich erfolgter Richterspruch umstimmen. Bis dahin bleibe ich - genauso wie der Autor des genannten Fotorecht-Fachbuches - dabei: Bilder, die ausschliesslich in meinen Portfolien gezeigt werden, gehören nicht zur Kategorie "kommerziell genutzter Bilder".

Grüssle
JoeS
 
....

Mir geht es immer darum, dass ich die Bilder auch öffentlich machen kann. Also keine Angst vor einer Klage des Models haben muss.

...

Grundsätzlich würde ich immer mit einem Model einen TFP-Vertrag abschließen! (Auch wenn andere hier erklärt haben es nicht zu machen)

....

Mal ne ganz blöde Frage: wer hat je davon gehört, dass ein Model einen (Hobby-) Photographen verklagt hat, weil er Bilder eines gemeinsamen Shootings online gestellt hat???
 
Mal ne ganz blöde Frage: wer hat je davon gehört, dass ein Model einen (Hobby-) Photographen verklagt hat, weil er Bilder eines gemeinsamen Shootings online gestellt hat???

Statistiken besagen, dass 36,96% aller Fotografen von den Models verklagt werden mindestens 7% aller veröffentlichten Fotos (von den Models) zu entfernen.
Eine Quelle kann ich Dir natürlich nicht nennen.

Allerdings würde ich ganze gerne von Dir wissen worauf Deine Frage abzielt. Möchtest Du wirklich die Frage beantwortet haben? War sie rethorisch gemeint?

Es läuft doch darauf hinaus:
  • Vertrag oder
  • nicht Vertrag

oder genauer im juristendeutsch Formulier:
  • mit schriftlichem Vertrag oder
  • mit mündlichem Vertrag.
Denn in jedem Fall kommt ein Vertrag zustande.

Wie auch immer. Es bleibt jedem selbst überlassen alles so zu gestalten wie er/sie es möchte.

Ich sage: Nur mit schriftlichem Vertrag.

Wenn Du anderer Meinung bist, so ist es Deine Sache.
Ich möchte Dich nicht von meiner Meinung überzeugen und Du kannst mich dann nicht von Deiner Meinung überzeugen.


joesac schrieb:

Immer schön freundlich bleiben (y)


Cool :cool: bleiben Jungs :p
 
Da gehts um den unberechtigten Verkauf, ganz andere Baustelle.

Ist doch gar nicht wahr, das ist exakt unsere Baustelle! Es geht darum, dass etwas anderes gemacht wurde, als vereinbart war:

Vereinbart war: "nur Veröffentlichungsrecht für eigene Zwecke".

Fotograf geht darüber hinaus, indem er die Fotos gewinnerzielend verkauft.

Da fällt es doch wohl wirklich nicht so schwer auf die Idee zu kommen, dass das Model den Fotografen auch dann verklagt hätte, wenn eine Internet-Veröffentlichung ausgeschlossen wäre, der Fotograf aber genau dies machte? :rolleyes:

Reduzierung auf das Wesentliche: hat schon mal ein Model einen Fotografen verklagt, weil dieser etwas anderes tat als vereinbart war? Antwort: gewiss!

Grüssle
JoeS
 
Also, nu pass mal auf. ;) Ich habe ja bereits auf ein Buch verwiesen, nämlich dieses hier. Bilder, die ausschliesslich in meinen Portfolien gezeigt werden, gehören nicht zur Kategorie "kommerziell genutzter Bilder".

Hi, nun sicher kennst Du Dich ja natürlich nach Deiner ausgiebigen Recherche damit besser aus, mir erschliesst sich der Unterschied jedoch nicht:

- Du möchtest z.B. Burgers verkaufen, machst Fotos von Menschen, die diese Burgers mit Genuss verspeisen öffentlich - ist doch kommerzielle Werbung, oder?

- Du möchtest Deine Dienstleistung (Fotos) verkaufen, machst entsprechend Fotos von Menschen öffentlich - wo ist da der Unterschied?

Ob die Veröffentlichung jetzt per Fotobuch od. Facebook erfolgt spielt doch da eher weniger die Rolle?

Ciao, W.:)
 
- Du möchtest z.B. Burgers verkaufen, machst Fotos von Menschen, die diese Burgers mit Genuss verspeisen öffentlich - ist doch kommerzielle Werbung, oder?

Ja schon..., aaaaber: Hier bin ich kein Fotograf, sondern Burger-Hersteller, der ein Foto mit genau dieser Absicht geschossen hat. :) Diese Absicht habe ich ja bei meinem TFP-Shooting nicht.

- Du möchtest Deine Dienstleistung (Fotos) verkaufen,

Ah..., schon besser, hier sind wir beim richtigen Thema. :) Vergessen wir die Burger.... (y)

machst entsprechend Fotos von Menschen öffentlich - wo ist da der Unterschied?

Meiner unmassgeblichen Meinung nach, da ich kein Anwalt bin: stell' dir mal vor, ich würde wie du es schreibst diese ganzen Fotos online stellen, zu Hause zeigen, auf Ausstellungen zeigen, meine Hausfassade damit pflastern usw. Und nun stelle dir mal vor: ich würde damit trotzdem nicht einen einzigen zahlenden Kunden an Land ziehen.

Und jetzt stelle diesem Szenario ein andere Szenario vor: ich verkaufe dieses Bild gegen bares Geld an eine Werbeagentur.

Also: ich sehe hier einen grossen Unterschied, weswegen die Verwendung des Bildes im erstgenannten Szenario als nicht-kommerziell angesehen wird, und im zweiten Szenario sehr wohl als kommerziell.

Edit: Beim Burger wäre es doch z.B. so, dass der Burger-Verkäufer ja ein solches Bild gekauft hätte, entweder direkt vom Fotografen oder einer Bildagentur. Dadurch wird das Bild kommerziell genutzt: es wurde bezahlt um an das Bild zu gelangen. Der Burgerverkäufer hätte dieses Bild gar nicht unbedingt tatsächlich nutzen brauchen: dadurch, dass das Bild verkauft wurde, wurde das Bild kommerziell genutzt.

Ob die Veröffentlichung jetzt per Fotobuch od. Facebook erfolgt spielt doch da eher weniger die Rolle?

Genau, sehe ich auch so. Aber es ist halt ein Unterschied, ob ich bei der Veröffentlichung z.B. in Facebook schreibe "Dieses Bild könnt ihr für EUR 20 pro Stück kaufen", oder ob da steht "seht mal was ich gestern geshootet habe".

Grüssle
JoeS
 
Zuletzt bearbeitet:
@joesac

Du möchstest rechtlich abgesichert sein. Verständlich. In Deinem Interesse, aber auch im Interesse Deiner Models, würde ich Dir zumindest bei TFP-Verträgen eine andere Sichtweise ans Herz legen. Das Model möchte wissen, was es selbst mit den Bilder machen darf und wofür Du Dir Rechte einräumen lässt. Das wird in aller Regel der einzige Knackpunkt sein, sodass weiteregehende Ausführungen primär der gegenseitigen Aufklärung und Ergänzung dienen. Der Vertrag wirkt somit Missverständnissen entgegen und das wird regelrecht der einzige Zweck sein. Sofern diese Inhalte zweifelsfrei geklärt sind, müsstest Du es schon mit einem Vertragspartner zu tun haben, der Dich mutwillig vor Gericht zieht, um dort überhaupt zu landen.

Ich bin der Ansicht, dass Du diesbezügliche Änderungen eigenhändig vornehmen kannst und den Vertragstext bei günstiger Formatierung auf höchstens zwei, wenn nicht sogar eine Seite reduzieren wirst können. Für anderwertige Projekte, namentlich solche, die nicht den typischen TFP-Fällen entsprechen und daher mit höheren Risiken verbunden sind, empfehle ich Dir den Gang zu Rechtsberatungsstellen.

In diesem Sinne. Viel Erfolg!
 
Und nun stelle dir mal vor: ich würde damit trotzdem nicht einen einzigen zahlenden Kunden an Land ziehen.

Und jetzt stelle diesem Szenario ein andere Szenario vor: ich verkaufe dieses Bild gegen bares Geld an eine Werbeagentur.

Grüssle
JoeS

Es geht m.E. darum, ob Du die Fotos mit der berühmt-berüchtigten "Gewinnerzielungsabsicht" (was für´n Wort) benutzt. Sobald diese vorhanden ist, handelt es sich wohl um Werbung u. damit um kommerzielle Nutzung. Wenn Dich trotz Deiner -zweifelsfrei hervorragenden- herumgezeigten Fotos keiner bucht, war´s halt fehlgeschlagene Werbung, aber nichtsdestotrotz (auch wieder so´n Wort) kommerzielle Nutzung. Ciao, W.:)
 
Es geht m.E. darum, ob Du die Fotos mit der berühmt-berüchtigten "Gewinnerzielungsabsicht" (was für´n Wort) benutzt. Sobald diese vorhanden ist, handelt es sich wohl um Werbung u. damit um kommerzielle Nutzung. Wenn Dich trotz Deiner -zweifelsfrei hervorragenden- herumgezeigten Fotos keiner bucht, war´s halt fehlgeschlagene Werbung, aber nichtsdestotrotz (auch wieder so´n Wort) kommerzielle Nutzung. Ciao, W.:)

Jou... Deine Definition da oben ist exakt diametral zur Definition im genannten Fotorecht-Buch. Dilemma, Dilemma.... Was machen wir denn jetzt bloss...? ;)

@FIL11: ich habe den Vertrag jetzt auf 2 Seiten gestutzt. Ich denke, ich kann damit sehr gut leben. Es kommt meinem Wunsch nach "so wenig wie möglich, so viel wie nötig" recht nah. Wie seht ihr das?

Edit: Argh..., musste das Attachement ändern, da im ersten Anhang meine Adresse usw. mit drauf waren. Nicht dass mir unterstellt wird, ich würde den Thread kommerziell nutzen und Werbung machen wollen (hey, ich bin damit ja voll OnTopic...! :) ).

Grüssle
JoeS
 
Zuletzt bearbeitet:
Jou... Deine Definition da oben ist exakt diametral zur Definition im genannten Fotorecht-Buch. Dilemma, Dilemma.... Was machen wir denn jetzt bloss...? ;)
Grüssle
JoeS

Na, ich denke ich werde weiterhin nach meiner Interpretation handeln und Du nach Deinem Fotorechtbuch... und wir werden beide hoffen, dass wir mit unserer Handhabung nicht gegen eine (rechtliche) Wand laufen.... Gute Nacht, W.;)
 
Na, ich denke ich werde weiterhin nach meiner Interpretation handeln und Du nach Deinem Fotorechtbuch... und wir werden beide hoffen, dass wir mit unserer Handhabung nicht gegen eine (rechtliche) Wand laufen

Einverstanden! Deine diesbezüglichen Chancen gegen die Wand zu donnern erachte ich übrigens als etwas höher.... ;) :p

.... Gute Nacht, W.;)

Ohja..., es wird Zeit..., gute N8!
Grüssle
JoeS
 
Da fällt es doch wohl wirklich nicht so schwer auf die Idee zu kommen, dass das Model den Fotografen auch dann verklagt hätte, wenn eine Internet-Veröffentlichung ausgeschlossen wäre, der Fotograf aber genau dies machte? :rolleyes:

Wo ist jetzt der Bezug ?
Du machst einen Vertrag, um die Veröffentlichung zu gestatten.
Das geklagt wird, weil man einen Vertrag nicht einhält, ist normales Risiko
 
Wo ist jetzt der Bezug ?

Naja, also wenn les-bleus danach fragt, ob jemals ein Model einen Fotografen verklagt hätte, weil er Bilder von ihr online stellte, dann geht der gesunde Menschenvestand (ich weiss, die Existenz selbigen wird kategorisch in Frage gestellt...) davon aus, dass genau dies im Vorfeld wohl ausgeschlossen wurde, bzw. die entsprechende Berechtigung nicht gewährt wurde. Alles andere ergibt ja keinen Sinn....

Das geklagt wird, weil man einen Vertrag nicht einhält, ist normales Risiko

Jo. Erklär' das mal les-bleus. :) Und bei der Gelegenheit frag ihn dann auch mal nach den Beweggründen für seine Frage, mir ist die Intension auch nicht so ganz klar....

Grüssle
JoeS
 
Edit: Argh..., musste das Attachement ändern, da im ersten Anhang meine Adresse usw. mit drauf waren. Nicht dass mir unterstellt wird, ich würde den Thread kommerziell nutzen und Werbung machen wollen (hey, ich bin damit ja voll OnTopic...! :) ).

Grüssle
JoeS

Folgendes würde ich rausnehmen:
- Ausgeschlossen wird jegliche Art von Aufnahmen mit pornografischem Inhalt.

Das ist überflüssig, da es sich ja schon aus dem oberen im Vertrag ergibt was für Aufnahmen gemacht werden sollen. Auch gehst Du unten weiter schon auf das Thema näher ein.


Dieses hier würde ich zusammenfassen.:

Daher gilt:
- Das Model sowie der(die) genannte Visagist(in) ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung und Speicherung der Bilder in unveränderter Form für nichtkommerzielle Zwecke berechtigt. Dies schliesst das Recht ein, die Bilder in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.
- Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung und Speicherung der Bilder in veränderter und unveränderter Form für nichtkommerzielle Zwecke berechtigt. Dies schliesst das Recht ein, die Bilder in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.


Zwei Absätze mit (fast) identischem Inhalt sind überflüssig. Mach am Besten nur einen Absatz draus (Das Model, der Visagist sowie der Fotograf....)

Vom Optischen her würde ich auch noch versuchen ihn besser zu gestalten. (Ränder verändern, sinngemäßes enger beieinander, mittig setzen, 3 Spalten für Einsatzgebiet...) Den Pfeil bei Namensnennung würde ich auch entfernen, der ist viel zu auffällig und zieht nur den Blick dahin.
 
Folgendes würde ich rausnehmen:
- Ausgeschlossen wird jegliche Art von Aufnahmen mit pornografischem Inhalt.

Das ist überflüssig, da es sich ja schon aus dem oberen im Vertrag ergibt was für Aufnahmen gemacht werden sollen. Auch gehst Du unten weiter schon auf das Thema näher ein.

Stimmt…, das ist redundant…

Zwei Absätze mit (fast) identischem Inhalt sind überflüssig.

Das mit dem "fast" ist aber gewichtig: es geht darum, dass ich als Fotograf dies alles auch in "veränderter" Form machen darf, sprich, mit veränderten Bildern. Dieses Recht möchte ich den anderen aber nicht einräumen.

Hm…, soll ich den Passus nur einmal formulieren (für alle Parteien), und schreibe dann darunter:
- Der Fotograf darf die Bilder zusätzlich auch in veränderter Form nutzen.

Sorgt ein solcher Satz nicht für Verwirrung? Er könnte so verstanden werden, dass ich die Bilder komplett anders nutzen kann (was nicht die Absicht ist). Wird denn dann verstanden, dass sich die "veränderte Form" ausschliesslich auf die Änderungen am Bild beziehen?

Vom Optischen her

Naja…, optische Kosmetik kommt zum Schluss. ;)

Danke für deinen Input!

Grüssle
JoeS
 
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