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TFP Vertrag ok...?

Da schlage ich dann vor, ein Shooting an einem belebten Platz zur Probe, kein Risiko für Modell und Fotograf, und man kann sich bei Gefallen für weitere Ideen / Themen verabreden.
Dann fällts auch einfacher, z.B. an eine ausgefallene Location zu fahren, ist beim ersten Treffen schwierig finde ich.

Auch eine Variante. Quasi eine Art "Shooting light". :) Im Extremfall kann es dann natürlich sein, dass man am Ende komplett ohne verwertbare Bilder da steht. Aber okay, das sollte definitiv nicht der Regelfall sein.

Grüssle
JoeS
 
Und wie willst du dann dies alles innerhalb einer einzigen Seite abfangen...? ;)

Das meinte ich eigentlich damit... du kannst auch mit einem 3 oder mehrseitigen Vertrag nicht alle Eventualitäten abfangen... deshalb würde ich ihn so kompakt wie möglich machen, ev. vorhandene Sonderwünsche, Details der Besprechung etc. auf der Rückseite unter "Sonstiges" vermerken und gut is....
 
Hi, wenn ich mal `TFP`fotografiere, dann läuft das so: Mündlich ausgemacht wird wer, wie, wann, wo, im Vertrag stehen bei mir nur die Verwertungsrechte (und die verfolg ich nur in den seltensten Fällen nach). Ciao, W.:)
 
Was ist mit der Auswahl der Bilder? Du schreibst nicht mal rein, wieviele Bilder ausgesucht werden?

Ich werde mal bei Gelegenheit schauen, was ich bei mir noch wegkürze.......

Grüssle
JoeS
 
Was ist mit der Auswahl der Bilder? Du schreibst nicht mal rein, wieviele Bilder ausgesucht werden?

Das weiss man ja auch vorher nicht. Das sage ich auch so, in aller Regel kommen aber 10 gute Bilder raus, davon gibts dann ggf noch eine SW Version, aufwändige Retusche mache ich eher selten, nur Entwickeln in LR.

Wenn mehr gute dabei sind, gibts eben mehr, das ist dann ja auch Ansporn für das Modell.
 
Das bei "Problem" bei TfP und seinen Verträgen ist doch, dass sich zwei Menschen finden, welches ihr gemeinsames Hobby teilen und man sich "absichern" will wegen der Veröffentlichung der Bilder.

Würde wirklich jemand einen TfP-Vertrag einklagen oder durchsetzen, wenn das Model nun nach einer gewissen Zeit kommt und darum bittet die Bilder nicht mehr weiter zu veröffentlichen???
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
 
Würde wirklich jemand einen TfP-Vertrag einklagen oder durchsetzen, wenn das Model nun nach einer gewissen Zeit kommt und darum bittet die Bilder nicht mehr weiter zu veröffentlichen???

Ich erstelle mit den gemachten Bildern auch hochklassige teure Foto-Bücher, eben genau aus diesem Grunde: zum Zeigen des Portfolios. Wenn jetzt auch nur ein einziges Bild von diesem Model drin wäre, das darum bittet nicht mehr veröffentlicht zu werden, dann kann ich dieses Foto-Buch praktisch nicht mehr benutzen. Wie sieht das denn für einen interessierten potentiellen Kunden aus, wenn ich da eine Seite rausreissen oder sonstwas machen würde…., geht nicht. Und meistens sind von einem Model bei mir sowieso mehrere Fotos vorhanden. Ein ganzes hochwertiges A3-Album besteht ausschliesslich aus Fotos von 2 Models. Und da geht’s halt schon los, finde ich….: Ich erstelle ein teures Produkt, das ich dann praktisch in die Tonne hauen kann. Und da muss ich sagen: sorry, pacta sunt servanda. Wenn damit noch nix gemacht worden wäre, dann wäre das kein Problem, dann würde ich den Wunsch auch respektieren. Aber wenn ich damit schon viel Geld hinblättern musste, ohne es benutzen zu können…?

Grüssle
JoeS
 
Ich erstelle ein teures Produkt, das ich dann praktisch in die Tonne hauen kann...

Wenn ein Model wirklich mal darum bittet die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen geht es ihr vermutlich mehr um die Online Präsenz... sprich der potentielle Schwiegerpapa soll ihre Fotos im knappen Bikini nicht zufällig mal auf Facebook etc. zu Gesicht bekommen... eine hochwertige Portfoliomappe zeigst du vermutlich nur ausgewählten Kunden.
Das genau einer dieser Kunden "Onkel Fritz" ist der nach Durchsicht deines Portfolios sofort sein Testament ändert weil er seine Nichte darin wiederfindet sehe ich mal als verschwindend gering an... :ugly:
Alternative: Du shootest für deine Print-Portfolios wirklich nur mit Pay-Models...
 
Aber wenn ich damit schon viel Geld hinblättern musste, ohne es benutzen zu können…?

Vielleicht ist Dein Vorgehen in einigen Punkten überdenkenswert.

1. Wenn Du ein hochwertiges Portolio aufbauen möchtest und sicher sein möchtest, das niemals jemand eine Freigabe wiederruft, dann musst Du vermutlich auf Pay Basis arbeiten, und selbst da kann Dir dasselbe passieren

2. Wenn Du ein Buch hast, das nur zwei Modelle zeigt, dann ist das für den Kunden eventuell eher langweilig, ich würde dann eher Portofoliomappen, zugeschnitten auf den Kunden, nutzen. Die kannst Du dann themenbezogen zusammenstellen und auch "updaten" wenn Du neue Bilder hast. Damit solltest Du langfristig einiges sparen können.

3. Veröffentlichung ist nicht gleich Veröffentlichung und wenn ein Modell sein Konterfei nicht mehr auf Deiner HP haben möchte, kannst Du sie immer noch bitten, bestimmte Bilder für Präsentationen vor Kunden nutzen zu dürfen.

Aber : Wenn Du soviel Geld für die Präsentation verwendest, dann kommt ja sicher auch einiges rum bei einem Auftrag, und da solltest Du Dich dann fragen, ob Deine Nutzung der Bilder wirklich noch "nichtkommerziell " ist.

Noch eine andere Frage, hattest Du überhaupt schonmal derartige Probleme ?

Und wer garantiert dem Modell, das Du die Veröffentlichungsrechte nicht zurückziehst.

Menschenfotografie ist ganz viel Respekt, Kommunikation und Vertrauen, wenn Du wirklich mal den Vertrag hervorholen musst, ist da was schiefgelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Model wirklich mal darum bittet die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen geht es ihr vermutlich mehr um die Online Präsenz... sprich der potentielle Schwiegerpapa soll ihre Fotos im knappen Bikini nicht zufällig mal auf Facebook etc. zu Gesicht bekommen... eine hochwertige Portfoliomappe zeigst du vermutlich nur ausgewählten Kunden.

Letzen Endes würde dies aber trotzdem für jegliche Art einer Veröffentlichung gelten. Wir brauchen ja bei dieser Diskussion nicht über Dinge reden, die man im persönlichen Gespräch konkretisieren kann (z.B. "Facebook nein, Fotomappe ja"). Man muss ja vom worst case scenario ausgehen, und das bedeutet: es gilt was im Vertrag steht. Darum soll es ja darin stehen.

Du shootest für deine Print-Portfolios wirklich nur mit Pay-Models...

Schon klar, das hatten wir aber schon: Es geht hier um TFP-Shootings, nicht um Pay-Shootings. :)

Grüssle
JoeS
 
1. Wenn Du ein hochwertiges Portolio aufbauen möchtest und sicher sein möchtest, das niemals jemand eine Freigabe wiederruft,

Die Frage die sich mir hier stellt wäre ja mal grundsätzlich, ob für einen solchen Widerspruch überhaupt eine gesetzliche Grundlage existiert. Denn im TFP-Vertrag ist diese Möglichkeit ja nicht vorgesehen...? *1)

2. Wenn Du ein Buch hast, das nur zwei Modelle zeigt, dann ist das für den Kunden eventuell eher langweilig

Nö. :) Tut ja auch nix zur Sache. Ich schrieb ja: und wenn es nur ein einziges Foto wäre: das Fotobuch wäre nicht nutzbar, ich müsste ein neues anfertigen, bei dem dieses eine Foto fehlen müsste. Ich hätte dann dieses Fotobuch doppelt bezahlt.

, ich würde dann eher Portofoliomappen,

Das hatte ich auch schon genutzt, aber glaub mir: so ein schönes ausgelegtes Fotobuch hat eine komplett andere Wirkung. Perfekt z.B. bei Ausstellungen, oder sonstigen Events wo wir mit einem kleinen Stand vertreten waren. Die Leute blättern mit Genuss darin, eben wegen dieser Wirkung. Es ist halt ein richtiges, gebundenes, grosses, schweres Buch.

3. Veröffentlichung ist nicht gleich Veröffentlichung und wenn ein Modell sein Konterfei nicht mehr auf Deiner HP haben möchte, kannst Du sie immer noch bitten, bestimmte Bilder für Präsentationen vor Kunden nutzen zu dürfen.

Klar, aber wegen beschriebenem worst case scenario: sie kann auf die Idee kommen, ich solle praktisch alle Fotos von ihr löschen...

Aber : Wenn Du soviel Geld für die Präsentation verwendest, dann kommt ja sicher auch einiges rum bei einem Auftrag, und da solltest Du Dich dann fragen, ob Deine Nutzung der Bilder wirklich noch "nichtkommerziell " ist.

Nee, das eine hat ja nun wirklich nix mit dem anderen zu tun. Es spielt keine Rolle wie viel Geld ich für eine Portfolio-Präsentation ausgebe: es bleibt nicht-kommerziell. Die Fotos werden weder verkauft noch erscheinen sie irgendwo anders. Sie bleiben einzig und allein in diesem Buch für das Auge ersichtlich. Kostenlos für alle die wollen, man muss bei mir keinen Auftrag platzieren um reinschauen zu dürfen. :) Jetzt versuchst du mir aber ein merkwürdiges Konstrukt zusammenzuschustern, um es als "kommerziell" kategorisieren zu können....

Noch eine andere Frage, hattest Du überhaupt schonmal derartige Probleme ?

Nein. Aber ich gehöre nicht zu denen, die erst in den Brunnen gefallen sein müssen, um über Vorsichtsmassnahmen nachzudenken. Ich lerne auch gerne von den Erfahrungen anderer, die - leider - in den Brunnen fielen. Wobei ich sagen muss: beim letzten Shooting war doch ein Model drunter, das durchaus hätte Probleme machen können (jedenfalls hatte ich das erste und letzte mal mit ihr geshootet, denn negatives Potential war vorhanden).

Und wer garantiert dem Modell, das Du die Veröffentlichungsrechte nicht zurückziehst.

Auch hier genauso wie oben: ich hätte da IMO gar keine rechtliche Grundlage dazu...? Im Vertrag steht ja nix von "...bis auf Widerruf...".

Menschenfotografie ist ganz viel Respekt, Kommunikation und Vertrauen, wenn Du wirklich mal den Vertrag hervorholen musst, ist da was schiefgelaufen.

Wenn zwischen Menschen nie was schief laufen würde..., dann gäbe es keine Kriege, man bräuchte keine Anwälte, keine Richter, keine Polizei, keine Türschlösser, keine Alarmanlagen, keine Handtaschen-Pfeffersprays, ..... Welcome to reality! :)

Das Thema Foto-Recht ist so komplex, dass es ganze Bücher dazu gibt. Ein Mindestmass an niedergeschriebenen übereinstimmenden Willenserklärungen sollte schon vorhanden sein. Ich hadere im Moment halt mit genau diesem "Mass"....

Grüssle
JoeS



*1) Bevor man hier in Teufels Küche kommt: nein, ich bin kein seelenverschlingendes Monster, dass auf Teufel komm' raus auf seinem Recht pochen, und auf die Gefühle anderer mit Freude und Genuss herum trampeln will. Mit mir kann man reden. Ich bin im Grunde sehr umkompliziert. Mich interessiert aber trotzdem die rechtliche Sichtweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, aber wegen beschriebenem worst case scenario
Wenn Du Dich gegen alle denkbaren worst cases absichern willst, kann das nur eine Enzyklopädie werden oder alternativ derart abschrecken, dass Dir das kaum wer gern unterschreibt. Vermutlich tritt beides ein.
Es spielt keine Rolle wie viel Geld ich für eine Portfolio-Präsentation ausgebe
Äpfel und Birnen.
es bleibt nicht-kommerziell
Da wäre ich mir so pauschal formuliert nicht so sicher wie Du.
Man wirft da schnell auch mal Dinge durcheinander.
Die Fotos werden weder verkauft noch erscheinen sie irgendwo anders.
Das sagt noch gar nichts.

Aber wenn die Fotos nicht vertrieben werden, warum gestehst Du Dir im Vertrag das Recht dazu zu?
Und auf der anderen Seite schließt Du es aus.
Das geht sich natürlich nicht aus...
Kostenlos für alle die wollen, man muss bei mir keinen Auftrag platzieren um reinschauen zu dürfen.
Auch das sagt so allgemein gar nichts bzgl. kommerzieller Verwendung.
Jetzt versuchst du mir aber ein merkwürdiges Konstrukt zusammenzuschustern, um es als "kommerziell" kategorisieren zu können....
Sehe ich anders. Da muss man gar nichts "schustern". Man ist da schneller bei kommerzieller Verwendung als man manchmal meint...;)

Aber es geht ja hier nicht darum, diese Frage zu klären, sondern es geht um Deinen TfP-Vertrag.
Bezüglich kommerziell und nicht kommerziell hast Du da den schon angesprochenen Widerspruch eingebaut.
Das Thema Foto-Recht ist so komplex, dass es ganze Bücher dazu gibt.
Darum geht man für eine zielgerichtete Beratung zu Rechtsthematiken auch zu einer Rechtsberatung.
Ein Mindestmass an niedergeschriebenen übereinstimmenden Willenserklärungen sollte schon vorhanden sein. Ich hadere im Moment halt mit genau diesem "Mass"...
Was Dir eben als wichtig/notwendig erscheint, kannst aber doch nur Du selbst entscheiden.
Für Rechtssicherheit geht es kein Weg an einer entsprechenden Beratung vorbei...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn die Fotos nicht vertrieben werden, warum gestehst Du Dir im Vertrag das Recht dazu zu?
Und auf der anderen Seite schließt Du es aus.
Das geht sich natürlich nicht aus...

Hm..., möglicherweise sind das Gründe, warum ich diesen Thread eröffnet hatte...? Dass man mich z.B. auf genau solche Umstände aufmerksam machen möge...? :)
Tatsächlich war mir dieser Passus allerdings schon selber aufgefallen, und ich hatte es entsprechend schon entfernt (wie gesagt: ich habe ja von verschiedenen Mustern copy & paste Operationen durchgeführt).

Sehe ich anders. Da muss man gar nichts "schustern". Man ist da schneller bei kommerzieller Verwendung als man manchmal meint...;)

Hm..., wenn mein Foto-Album also beispielsweise 10 Euro gekostet hat, dann ist es nicht-kommerziell. Wenn es 90 Euro gekostet hat, dann ist es kommerziell? Ernsthaft jetzt? Sorry, ich bin kein Anwalt, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich ein solches Foto-Album auch für 100.000 Euro mit Diamanden beschmücken kann: dadurch wird es nicht plötzlich kommerziell?

Grüssle
JoeS
 
Hm..., wenn mein Foto-Album also beispielsweise 10 Euro gekostet hat, dann ist es nicht-kommerziell. Wenn es 90 Euro gekostet hat, dann ist es kommerziell?


Wenn Du diesen Aufwand betreibst, dann geht vermutlich nicht um übliche "Passbildshoots", sondern es klingt, als ob Deine Kunden auch gut bezahlen.

Da kann man dann schon ins Grübeln kommen, aber die Grenze muss natürlich jeder selber ziehen.

Ich persönlich würde dem Modell zumindest eine angemessene Aufmerksamkeit zukommen lassen, wenn ich annehme, das ich mit den Bildern hochpreisige Dienstleistung verkaufen kann. Ich spreche dabei nicht von einem simplen Portraitshooting im üblichen Bereich.
 
Also jetzt klinke ich mich doch mal ein, denn es steht hier jetzt jede Menge Mist spekulativer Unfug geschrieben...

Meine Gedanken zum Thema:

1. Warum fragst Du als offenkundig in der Schweiz Vertragschließender ("Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizerischen Recht.") in einem - zumindest nach meiner Einschätzung - überwiegend von in Deutschland ansässigen Fotografieinteressierten bevölkerten Forum um Rechtsrat? Als Deutscher würde ich hier trotz vorhandener Grundkenntnisse zum Schweizerischen ZGB/OR, URG, DSG usw. keinerlei belastbare Auskünfte abgeben wollen.

2. Warum fragst Du überhaupt Leute um Rat, die offenkundig Laien sind und weder von zivilrechtlicher Vertragsgestaltung, noch von rechtssicheren Vereinbarungen über Urheber- und verwandte Schutzrechte oder Persönlichkeits-/Bildnisrechte Ahnung haben (nur um mal einen Teil der einschlägigen deutschen Rechtsbegriffe dafür zu nennen)?

3. Wende Dich an einen Schweizer Anwalt, der auf diese Rechtsgebiete spezialisiert ist oder an den zuständigen Schweizer Berufsverband, so es denn einen gibt.

Weil Verträge natürlich trotzdem noch individuell gestaltet werden wollen, also nimmt man sich natürlich Vorlagen, und ändert diese dann nach eigenen Wünschen etwas um. Die Frage ist, ob ein solcher abgeänderter/individualisierter Vertrag möglicherweise Fehler/Mängel aufweist.

Denn eben das ist das Problem: Selbst wenn Du einen rechtssicher gestalteten Vertrag als Muster hernimmst, bist Du als Laie regelmäßig überhaupt nicht in der Lage, die Konsequenzen eigenmächtig vorgenommener Änderungen zu überblicken.

Noch weniger ist in der Regel ein Model in der Lage, den Inhalt eines "hochkomplexen" Vertrages zu durchschauen, den es ja nicht selbst gestaltet hat.

Ganz ehrlich: Wäre ich das Model, würde ich das so sicher nicht unterschreiben.
 
Also jetzt klinke ich mich doch mal ein, denn es steht hier jetzt jede Menge Mist spekulativer Unfug geschrieben...

Juhui, also jetzt endlich mal jemand der keinen Unfug beitragen wird. :)

1. Warum fragst Du als offenkundig in der Schweiz Vertragschließender ("Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizerischen Recht.") in einem - zumindest nach meiner Einschätzung - überwiegend von in Deutschland ansässigen Fotografieinteressierten bevölkerten Forum um Rechtsrat?

Einspruch Euer Ehren! Ich habe nicht um Rechtsrat gefragt, welcher sowieso nicht gewährt werden dürfte, zumindest nicht in dieser Form.
Ich habe lediglich nach einer allgemeinen Einschätzung zum Entwurf gefragt. Es hätte sein können – bwz. genau einen solchen Passus gab es – dass etwas Widersprüchliches formuliert worden wäre. Oder ich mir als Fotograf vieeeeeeeel zu weitreichende Berechtigungen einräumen würde, oder oder oder…

Ich habe nicht danach gefragt, ob der Vertrag im Falle eines Falles vor Gericht standhalten würde.

Als Deutscher würde ich hier trotz vorhandener Grundkenntnisse zum Schweizerischen ZGB/OR, URG, DSG usw. keinerlei belastbare Auskünfte abgeben wollen.

…nach denen ja keiner gefragt hatte… Eine allgemeine Einschätzung ist nicht gleichzusetzen mit einer fachlichen Expertise eines Anwalts.

2. Warum fragst Du überhaupt Leute um Rat, die offenkundig Laien sind und weder von zivilrechtlicher Vertragsgestaltung, noch von rechtssicheren Vereinbarungen über Urheber- und verwandte Schutzrechte oder Persönlichkeits-/Bildnisrechte Ahnung haben (nur um mal einen Teil der einschlägigen deutschen Rechtsbegriffe dafür zu nennen)?

Siehe oben: danach wurde nicht explizit gefragt. Darüberhinaus: wozu bräuchte es deiner Meinung nach dieses Forum noch? Anstatt hier Fragen an Laien zu stellen, können sich die Fragesteller doch gleich an professionelle Fachstellen wenden? Admin: Forum kann geschlossen werden, es wurde gerade ad absurdum gestellt. :)

Danke für deinen unfug-losen Beitrag. :)

Grüssle
JoeS
 
ihr macht aus einer Kleinigkeit eine ziemliche Wissenschaft. Ich nehme einen Vertrag nur, wenn das Model darauf besteht. Ansonsten finde ich das ziemlich überflüssig ;-)
 
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