Denn wie bereits hier erläutert wurde, ist die "Spende" dier hier an ein Privatunternehmen geleistet wurde, rechtlich eben keine Spende, sondern wohl eher als Schenkung an zu sehen.
Grundsätzlich geht eine Schenkung zwar voll in den Besitz und die Verfügungsgewalt des Beschenkten über..und er kann damit also machen, was er will. Der Schenker kann aber seine Schenkung an Bedingungen knüpfen.. also z.B. an das Erbringen bestimmter Gegenleistungen....oder auch an klar umrissene Verwendungszwecke für diese Schenkung. Diese Bedinungen werden dann Bestandteil des Schenkungsvertrages. Eine nachträgliche Änderung der Schenkungsbedingungen - und damit des Schenkungsvertrages - kann nicht allein vom Beschenkten, und ohne Zustimmung des Schenkers vorgenommen werden.
Erfüllt der Beschenkte nun nachher die Bedingungen des Schenkers nicht, so wird der Schenkungsvertrag (im Juristendeutsch) "schwebend", bzw. unwirksam, und der Schenker hat (mitunter) das Recht, seine Schenkung zu wiederrufen.. sprich: das Geschenkte - ob Geld oder Sache - zurück zu verlangen. Insofern wäre es Thomas seinerzeit dringend zu empfehlen gewesen, diese Umwidmung des Verwendungszweckes entweder zu unterlassen..oder sich eben von den Schenkern eine entsprechende Zustimmung ein zu holen.