1. Wenn Du ein hochwertiges Portolio aufbauen möchtest und sicher sein möchtest, das niemals jemand eine Freigabe wiederruft,
Die Frage die sich mir hier stellt wäre ja mal grundsätzlich, ob für einen solchen Widerspruch überhaupt eine gesetzliche Grundlage existiert. Denn im TFP-Vertrag ist diese Möglichkeit ja nicht vorgesehen...? *1)
2. Wenn Du ein Buch hast, das nur zwei Modelle zeigt, dann ist das für den Kunden eventuell eher langweilig
Nö.
Tut ja auch nix zur Sache. Ich schrieb ja: und wenn es nur ein einziges Foto wäre: das Fotobuch wäre nicht nutzbar, ich müsste ein neues anfertigen, bei dem dieses eine Foto fehlen müsste. Ich hätte dann dieses Fotobuch doppelt bezahlt.
, ich würde dann eher Portofoliomappen,
Das hatte ich auch schon genutzt, aber glaub mir: so ein schönes ausgelegtes Fotobuch hat eine komplett andere Wirkung. Perfekt z.B. bei Ausstellungen, oder sonstigen Events wo wir mit einem kleinen Stand vertreten waren. Die Leute blättern mit Genuss darin, eben wegen dieser Wirkung. Es ist halt ein richtiges, gebundenes, grosses, schweres Buch.
3. Veröffentlichung ist nicht gleich Veröffentlichung und wenn ein Modell sein Konterfei nicht mehr auf Deiner HP haben möchte, kannst Du sie immer noch bitten, bestimmte Bilder für Präsentationen vor Kunden nutzen zu dürfen.
Klar, aber wegen beschriebenem worst case scenario: sie kann auf die Idee kommen, ich solle praktisch alle Fotos von ihr löschen...
Aber : Wenn Du soviel Geld für die Präsentation verwendest, dann kommt ja sicher auch einiges rum bei einem Auftrag, und da solltest Du Dich dann fragen, ob Deine Nutzung der Bilder wirklich noch "nichtkommerziell " ist.
Nee, das eine hat ja nun wirklich nix mit dem anderen zu tun. Es spielt keine Rolle wie viel Geld ich für eine Portfolio-Präsentation ausgebe: es bleibt nicht-kommerziell. Die Fotos werden weder verkauft noch erscheinen sie irgendwo anders. Sie bleiben einzig und allein in diesem Buch für das Auge ersichtlich. Kostenlos für alle die wollen, man muss bei mir keinen Auftrag platzieren um reinschauen zu dürfen.
Jetzt versuchst du mir aber ein merkwürdiges Konstrukt zusammenzuschustern, um es als "kommerziell" kategorisieren zu können....
Noch eine andere Frage, hattest Du überhaupt schonmal derartige Probleme ?
Nein. Aber ich gehöre nicht zu denen, die erst in den Brunnen gefallen sein müssen, um über Vorsichtsmassnahmen nachzudenken. Ich lerne auch gerne von den Erfahrungen anderer, die - leider - in den Brunnen fielen. Wobei ich sagen muss: beim letzten Shooting war doch ein Model drunter, das durchaus hätte Probleme machen können (jedenfalls hatte ich das erste und letzte mal mit ihr geshootet, denn negatives Potential war vorhanden).
Und wer garantiert dem Modell, das Du die Veröffentlichungsrechte nicht zurückziehst.
Auch hier genauso wie oben: ich hätte da IMO gar keine rechtliche Grundlage dazu...? Im Vertrag steht ja nix von "...bis auf Widerruf...".
Menschenfotografie ist ganz viel Respekt, Kommunikation und Vertrauen, wenn Du wirklich mal den Vertrag hervorholen musst, ist da was schiefgelaufen.
Wenn zwischen Menschen nie was schief laufen würde..., dann gäbe es keine Kriege, man bräuchte keine Anwälte, keine Richter, keine Polizei, keine Türschlösser, keine Alarmanlagen, keine Handtaschen-Pfeffersprays, ..... Welcome to reality!
Das Thema Foto-Recht ist so komplex, dass es ganze Bücher dazu gibt. Ein Mindestmass an niedergeschriebenen übereinstimmenden Willenserklärungen sollte schon vorhanden sein. Ich hadere im Moment halt mit genau diesem "Mass"....
Grüssle
JoeS
*1) Bevor man hier in Teufels Küche kommt: nein, ich bin kein seelenverschlingendes Monster, dass auf Teufel komm' raus auf seinem Recht pochen, und auf die Gefühle anderer mit Freude und Genuss herum trampeln will. Mit mir kann man reden. Ich bin im Grunde sehr umkompliziert. Mich interessiert aber trotzdem die rechtliche Sichtweise.